ViperM Posted August 6, 2005 at 08:12 AM Share Posted August 6, 2005 at 08:12 AM Hm, ich habe gelernt Lauf, Patronenlager und Griffstück sind wesentliche Waffenteile. :? EBAY: Dieses Teil ist nicht WBK pflichtig, daher frei verkäuflich ! http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7704330117&rd=1&sspagename=STRK%3AMEFGWA%3AIT&rd=1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted August 6, 2005 at 08:44 AM Share Posted August 6, 2005 at 08:44 AM  Verfügbar nur für Österreich ??? sollte das die Lösung sein ??? ansonsten braucht man bei uns eine Erwerbsberechtigung für Griffstücke   Link to comment Share on other sites More sharing options...
ViperM Posted August 6, 2005 at 08:53 AM Author Share Posted August 6, 2005 at 08:53 AM Versand nach: Weltweit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted August 6, 2005 at 08:55 AM Share Posted August 6, 2005 at 08:55 AM Er gibt an: Dieses Teil ist nicht WBK pflichtig, daher frei verkäuflich ! und versand Weltweit ! also nicht nur Austria :? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted August 6, 2005 at 09:49 AM Share Posted August 6, 2005 at 09:49 AM Der Junge liegt mit seinem "frei verkaeuflich" und "weltweiter" versand ziemlich daneben. Soweit ich die Bestimmungen in A kenne muss der dafuer eine Exportgenehmigung haben. Davon mal ganz abgesehen, das ist ja noch ein Gen 1 Griffstueck, wer will soetwas heute noch??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted August 6, 2005 at 07:42 PM Share Posted August 6, 2005 at 07:42 PM Zumindestens für die Schweiz trifft frei verkäuflich nicht zu. Denn für Griffstücke oder Verschluss, da wichtiges Waffenzubehör braucht es nach schweizerischem Waffenrecht einen WES dazu. www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a5.html und für sowas braucht es einen WES www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a10.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted August 7, 2005 at 09:11 AM Share Posted August 7, 2005 at 09:11 AM Davon mal ganz abgesehen, das ist ja noch ein Gen 1 Griffstueck, wer will soetwas heute noch??? Na der der auch so ne Waffe hat ! Aber wenns nicht legal wäre, dann hätte ebay die Auktion schon lange Gesperrt ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted August 7, 2005 at 09:48 AM Share Posted August 7, 2005 at 09:48 AM ...Aber wenns nicht legal wäre, dann hätte ebay die Auktion schon lange Gesperrt ... Nee, wenn da niemand etwas sagt kommen die gar nicht drauf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted August 7, 2005 at 10:01 AM Share Posted August 7, 2005 at 10:01 AM Na ja wenn ich denke was sonst schon so alles verbotene, nicht erlaubte usw. verstegert wurde bei Ebay. Gab da bei SternTV RTL einen Beitrag, wo schon ein paar Leute, täuschend echte nachgemachte Gemälde (Die Kopien waren ein wenig verfälscht) einer bekannten Künstlerin auf Ebay verstegerten. Der Rechtsanwalt der bekannten Künstlerin hat nun vor, eine Unterlassungsklage gegen Ebay zu bewirken Link dazu www.stern.de/tv/sterntv/543765.html?nv=cp_L2_ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Impulse Austria Posted August 7, 2005 at 09:41 PM Share Posted August 7, 2005 at 09:41 PM Ein vollkommen leeres Griffstück ist nutzlos. Da fehlen alle Innenteile, die es zu einem Waffenteil machen. Würde im Graubereich ansiedeln, ob es ein Waffenteil ist. Eigentlich kann ein Stück Holz auch zum Griffstück geschnitzt werden. Kein Problem. Ist es deshalb ein Waffenteil? Mit Behördenerlaubnis werden in der Regel wohl nur Griffstücke gemeint sein, die entsprechend ausgestattet sind und in der Folge mit wenigen Handgriffen die Waffe (also Schlitten und Lauf) komplettieren. Das ist hier nicht der Fall. Zumindest ich wüsste nicht welche Teile hier wie eingesetzt werden müssten, damit das Griffstück als solches funktionsfähig wird. Meine Meinung.......... im übrigen kann man in Ö in der Tat Griffstücke frei erwerben, aber im Export sind sie genehmigungspflichtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted August 7, 2005 at 09:47 PM Share Posted August 7, 2005 at 09:47 PM Ich haette vermutet, da ja auf dem Griffstueck die Seriennummer ist, dass es erwebspflichtig ist. So ist es jedenfalls hier. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Impulse Austria Posted August 7, 2005 at 10:22 PM Share Posted August 7, 2005 at 10:22 PM dieses Griffstück hat sicher keine Seriennummer. Das ist ja nur ein Metallblättchen... und wird vergeben wenn das Griffstück komplett ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ViperM Posted August 7, 2005 at 10:59 PM Author Share Posted August 7, 2005 at 10:59 PM Die Innenteile kosten ja nicht viel und jeder kann sie frei kaufen. Der Einbau dauert paar Minuten. 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted August 7, 2005 at 11:44 PM Share Posted August 7, 2005 at 11:44 PM Kann man einen Schlitten und Lauf in A frei kaufen?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Geraldo Posted August 8, 2005 at 07:35 AM Share Posted August 8, 2005 at 07:35 AM Schlitten und Lauf sind in Ö. WBK-pflichtig, Griffstücke, auch wenn sie komplettiert sind NICHT. Soweit mir bekannt ist, ist das in DE nicht so, hier braucht man für den Erwerb eines Griffstückes eine WBK. Das Griffstück der 1. Generation trägt keine Ser.Nr. Tauschgriffstücke von Glock tragen ein "G" am Beginn der Nummer. Man kann sich jedoch ein Griffstück mit der eigenen Ser.Nr. bei Glock bestellen. Griffstücke (ohne Innenleben) kosten ab Werk ca. 50.- komplette im Fachhandel ca. 100.- Link to comment Share on other sites More sharing options...
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