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Vermieter empfing Polizisten mit gezogener Pistole


Jägermeister

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Das Waffenverbot stellt keine Enteignung dar. Würden die Psychiater bestätigen, daß er völlig normal ist, müßte er sie zurückbekommen. Andernfalls steht ihn, da er damit keine strafbare Handlung begangen hat, der Verkaufserlös zu.

Hat er im Keller einer seiner Mieter geschossen, sähe es anders aus. Ansonsten ist er rechtlich aus dem Schneider, da er Hausbesitzer ist. Auf seinem Eigentum darf er führen und  schießen, wenn er lustig ist.

Allerdings vermute ich, daß hier ein Fall von Psychoceramica (Sprung in der Schüssel), vorliegt.

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Wenn der Verkaufserlös aber nicht dem tatsächlichem Wert entspricht, was beim Waffenverkauf nicht unüblich wäre, er gar nicht verkaufen wollte, nenne ich das Enteignung.

Dass der Typ höchstwahrscheinlich nicht ganz in der Spur läuft, will ich nicht bestreiten. Ich halte das deutsche Recht dort, zumindest auf dem Papier, für besser.

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