Jump to content

Schießnachweis: Nur 'ne kleine Einschränkung, wird ja nicht so schlimm werden...


Jägermeister

Recommended Posts

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd ist der jährliche Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit.

 

Hierfür ist vorzulegen:

 

a) Ein Übungsschießnachweis* gemäß Muster der Anlage 2 § 34 DVO-LJG oder

b) eine vergleichbare Bescheinigung aus einem anderen Bundesland oder Staat.

 

* Für den Schießnachweis gemäß a) gilt:

 

Schießstand:

 

Je drei Schüsse aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 Meter

1. auf den laufenden Keiler, stehend, freihändig

2. auf den laufenden Keiler angehalten, stehend, freihändig und

3. auf den laufenden Keiler angehalten, sitzend.

 

Der Schießnachweis gilt als erbracht, wenn mindestens 50 von 90 Ringen erreicht wurden; es zählen nur die Ringe „8“, „9“ und „10“ mit der Erweiterung, dass die Ringe „5“ und „3“ nach vorne, in Laufrichtung, als „8“ gezählt werden.

 

Die Übung ist mit einem für Schwarzwild zugelassenen Kaliber durchzuführen. Sie kann als Ganzes wiederholt werden.

 

Schießkino:

 

Je drei Schüsse aus einer simulierten Entfernung, angelehnt an die Disziplin „laufender Keiler“, im Anhalt an die nachstehenden Szenerien

 

1. auf flüchtiges Schwarzwild, stehend freihändig

2. auf stehendes Schwarzwild, stehend freihändig

3. auf stehendes Schwarzwild, sitzend.

 

Der Schießnachweis gilt als erbracht, wenn mindestens fünf von neun möglichen, vergleichbaren Treffern (s. o.), erreicht wurden.

 

Die Übung ist mit einem für Schwarzwild zugelassenen Kaliber durchzuführen. Sie kann als Ganzes wiederholt werden.

 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=23702

 

 

Neuer Schießnachweis

 

Da das neue Landesjagdgesetz einen Schießnachweis für Bewegungsjagden auf Schalenwild verlangt, wird das Angebot auf unserem Schießstand erweitert.

 

Während der „Übungsschießen für alle Hegeringe“ (14-tägig, mittwochs) kann ab dem 1. Juli 2015 auf dem Kugelstand der Schießnachweis erbracht werden.

 

Wegen des erhöhten Personal- und Materialaufwandes sind für die Erteilung des Nachweises 15 € zu zahlen.

 

http://www.ljv-nrw.de/inhalt/kjs-kleve/aktuelles/aus-der-kjs/neuer-schiesnachweis/6_19731.html

 

Link to comment
Share on other sites

Dann warte mal noch drei Jahre, dann gibt es ohne diesen Nachweis keine Verlängerung des Jagdscheines mehr.

Ich fürchte je nach Zusammensetzungen der Landes- und Bundesregierung könnte das schon in diese Richtung gehen. Wenn waffenrechtlich im Moment keine weiteren "Unbequemlichkeiten" mehr eingebaut werden können, muss man doch zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit weitere für die Allgemeinheit bedeutende Regelungen treffen. Selber Schuld wenn der Betroffene so ein Hobby hat.

Link to comment
Share on other sites

Hieß es nicht mal vom DJV es wird keine Leistungsvorgabe geben?! Was soll der Quatsch dann hier mit den Vorgaben? Die Möglichkeit der Erfüllbarkeit lasse ich hier mal bewußt außen vor. Genau das Entstehen solcher Vorgaben hatte ich seinerzeit verhergesagt und bin ausgelacht worden  (anderes Forum).Nun ist der Mist da...

Link to comment
Share on other sites

Genau das Entstehen solcher Vorgaben hatte ich seinerzeit verhergesagt und bin ausgelacht worden  (anderes Forum).Nun ist der Mist da...

So wie ich auch. Allerdings stammen die Vorgaben nicht vom DJV oder LJV NRW, sondern vom Grünschimmligen himself. 

Nächster Schritt, nachdem der LJV schon die Hand für die Ausstellung des Nachweises aufhält, wäre dann das Verbandsbedürfnis für jagdliche Waffen. Irgendwoher kenne ich das doch...

Link to comment
Share on other sites

Wollen wir mal allesamt hoffen das der Mist uns erspart bleibt und die Grünlinge mit Ihrer DVO eins dran kriegen, weil konkrete Vorgaben und Mindestringzahlen unter Zwang gefordert werden. Ob diese ggf leicht für alle erfüllbar sind oder nicht, zählt hierbei nicht.Das ist der Einstieg in die Stellschraube nach oben bis mal 100/100 gefordert werden.

Edited by BlaserR8
Link to comment
Share on other sites

100/100 ist doch das Minimum. Zumindestens habe ich da so bei manchen Leuten den Eindruck gehabt, die gefordert haben, daß die Jäger mal endlich vernünftig ihre Schießfähigkeiten nachweisen sollen. Sowas läßt sich auch hervorragend in Waffensachkundeprüfungen im praktischen Teil einbauen. Gefordert wird sowas oft von elitären Spinnern in den eigenen Reihen, die meinen sie müßten ihren eigenen Profistatus dadurch hervorheben, daß die anderen die Sachkunde ja gar nicht verdient hätten. Oder auch um an solchen Prüfungen selber zu kassieren. Das liefert alles nur den gängelnden Politikern Vorschub und neue Ideen. Wenn das menschliche Genom mal entschlüsselt wird, dann wird sicher auch ein deutsches Blockwart-Gen entdeckt worden sein.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)