Jump to content

Kurioser Waffen-Diebstahl: Stuttgarter Sportschütze missachtet Vorschrift


Jägermeister

Recommended Posts

Das dieses Ausspionieren von Daten eine knallharte Straftat ist, scheint aber diese Anwender nicht wirklich zu interessieren.

Und damit wären wir wieder bei den diversen Vorschriften (incl. Transport-) für LWB -  -  Wenn der will, dann macht er (ob ein-, ver-, weg- oder sonstwie geschlossen)

 

Was interessiert mich das Gesetz, wenn ich eine Straftat begehen will?

Link to comment
Share on other sites

Und damit wären wir wieder bei den diversen Vorschriften (incl. Transport-) für LWB -  -  Wenn der will, dann macht er (ob ein-, ver-, weg- oder sonstwie geschlossen)

 

Was interessiert mich das Gesetz, wenn ich eine Straftat begehen will?

Nun das mag schon richtig sein, aber man muss sicherlich sehr deutlich unterscheiden, ob Du ganz speziell als LWB im Blickpunkt eines Täters bist, der entweder auf die passende Gelegenheit wartet und sich z.B. der Ausspähung bedient oder ob in, was sicherlich eher zutreffend sein dürfte, mich dem Gelegenheitstäter oder auch Profi, dem es lediglich um das "Eigentumsumwandeln" der allgemeinen Art gegenüber sehe. Beim ersten helfen laufend sich ändernde "Verschärfungen" nur bedingt bis gar nicht und im zweiten Falle sind die bestehenden Vorschriften m.E. durchaus ausreichend. Man muss doch auch mal die Kirche im Dorf lassen. Wenn ich meine Waffe nicht sichtbar im Kofferraum transportiere, dass Fahrzeug korrekt verschließe um z.B. an der Tankstelle/Rastanlage auf die Toilette gehen, ist das überschaubar. Selbiges gilt bei einer Rast z.B. Anreise zum Wettkampf, Jagd, etc. und ich bei einem Imbiss vielleicht auch noch das Auto im Blickwinkel habe. Anders mag es sicherlich sein, wenn ich das Fahrzeug in eine öffentlichen Tiefgarage stelle und dann stundenlang abwesend bin, ohne dass das Fahrzeug "beaufsichtigt" wird (z.B. mitfahrender Jagdkamerad, etc. Aber da könnte sicherlich doch der frühere BDS Präsident verbindlich referieren, wie rein juristisch, eine solche Verfahrensweise gesehen wird. :hysterical:

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

Nun das mag schon richtig sein, aber man muss sicherlich sehr deutlich unterscheiden, ob Du ganz speziell als LWB im Blickpunkt eines Täters bist, der entweder auf die passende Gelegenheit wartet und sich z.B. der Ausspähung bedient oder ob in, was sicherlich eher zutreffend sein dürfte, mich dem Gelegenheitstäter oder auch Profi, dem es lediglich um das "Eigentumsumwandeln" der allgemeinen Art gegenüber sehe.

 

Beim ersten helfen laufend sich ändernde "Verschärfungen" nur bedingt bis gar nicht und im zweiten Falle sind die bestehenden Vorschriften m.E. durchaus ausreichend.

 

Man muss doch auch mal die Kirche im Dorf lassen.

 

Mir ging es eigentlich mehr um das "Grundsätzliche". Egal, welche und wieviele Gesetze wir haben oder noch machen -  jemand, der gewillt ist, sie zu brechen, wird es tun - er pfeift auf die Gesetze. Und da ist es ziemlich egal, ob er "Profi" oder "Gelegenheitsdieb" ist. Unterschiede gibt es da letztendlich nur in der "!Qualität der Ausführung".

Stimmt - - Gegen den Profi nutzt sicherlich kein noch so gutes Gesetz - Verbrechen ist sein "Geschäftsmodell".  Und "Beifunde" bei Gelegenheitsdieben wird es auch immer mal wieder geben, weil jeder Mensch mit einer gewissen Portion "Unzulänglichkeit" ausgestattet ist und daher schlicht und ergreifend immer wieder Situationen herbeiführt, von denen der Gelegenheitsdieb profitiert. Und gegen diese "Unzulänglichkeiten" hilft leider auch kein Gesetz - mit denen muß man selbst und muß m. E. auch die Gesellschaft leben.  Aus meiner unmaßgeblichen Sicht sind die bestehenden Vorschriften mehr als ausreichend - -  sie sind überzogen.

Ja, sollte man, deshalb wäre es angebracht und längst überfällig, auch einmal über den "Sicherheitswahn" in Bezug auf die Aufbewahrung/Transport nachzudenken. Dass es noch reichlich andere Baustellen gibt, über die man nachdenken müßte (z.B. Bedürfnisprinzip), sei nur noch mal am Rande erwähnt.

Edited by Der Reservist
Link to comment
Share on other sites

Stimmt - - Gegen den Profi nutzt sicherlich kein noch so gutes Gesetz - Verbrechen ist sein "Geschäftsmodell".  Und "Beifunde" bei Gelegenheitsdieben wird es auuch immer mal wieder geben, weil jeder Mensch mit einer gewissen Portion "Unzulänglichkeit" ausgestattet ist und daher schlicht und ergreifend immer wieder Situationen herbeiführt, von denen der Gelegenheitsdieb profitiert.

Da war doch mal eine (Damen)Handtasche unterm Beifahrersitz, währenddessen die verheirateten Besitzer eine (ziemlich teure) Mahlzeit in der Autobahnraststätte einnahmen.

Teuer deswegen, weil der Dieb ob des 6-stelligen Betrags in der Handtasche (vorgesehen für die Anzahlung eines Hauses) nicht schlecht gestaunt haben dürfte.

Aber, wer sowas macht, kann sich i.d.R. auch sowas leisten, sprich, es trifft keinen Armen.

Edited by George
Link to comment
Share on other sites

 

Teuer deswegen, weil der Dieb ob des 6-stelligen Betrags in der Handtasche (vorgesehen für die Anzahlung eines Hauses) nicht schlecht gestaunt haben dürfte.

Aber, wer sowas macht, kann sich i.d.R. auch sowas leisten, sprich, es trifft keinen Armen.

Ich denke schon, daß es da einen Armen getroffen hat - arm im und am Geiste nämlich !

Von der Fragwürdigkeit, bei einem nur notariell ablaufenden Grundstücksgeschäft, mit Barzahlungen zu operieren, mal ganz abgesehen -

wer ist so blöde und läßt die Kohle in einer Handtasche und diese auch noch im unbeaufsichtigten Fahrzeug ?

GP

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)