Jägermeister Posted August 16, 2015 at 01:06 PM Share Posted August 16, 2015 at 01:06 PM Laut VdW gehen NRW-Behörden vermehrt dazu über, Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen den §12 einzuleiten. Folgen dürften bekannt sein.Dies vor allem dann, wenn die 14-Tagesfrist zur Eintragung der Waffe überschritten wurde. Insofern kann man derzeit nur raten, vor Waffenverleih die Denkweise der zuständigen Behörde zu erfragen. So schwachsinnig und rechtsfremd das auch sein mag. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted August 16, 2015 at 02:56 PM Share Posted August 16, 2015 at 02:56 PM kann irgendwie die Frist der Erwerbsmeldung ( 14 Tage) nicht so recht mit dem §12 WaffG in Zusammenhang bringen. wenn die Behörde nach 14 Tagen, beispielsweise bei Leihe oder vorübergehender Verwahrung, mit Bußgeldverfahren kommt, dann gehört da aber zeitnah MASSIV reingedroschen!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 16, 2015 at 04:54 PM Share Posted August 16, 2015 at 04:54 PM §12 und 14 Tage Eintragungspflicht passen aber irgenwie nicht zusammen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 16, 2015 at 04:56 PM Author Share Posted August 16, 2015 at 04:56 PM §12 und 14 Tage Eintragungspflicht passen aber irgenwie nicht zusammen.Ist mir klar. Einige NRW-Behörden akzeptieren scheinbar die Möglichkeiten des Leihscheins nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 16, 2015 at 05:03 PM Share Posted August 16, 2015 at 05:03 PM Oh Mann, das kriegen die Behörden spätestens in Münster um die Ohren gehauen.Allerdings dauert das bekantermassen übermäßig lange, unter Umständen, bis Münster entscheidet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted August 16, 2015 at 05:04 PM Share Posted August 16, 2015 at 05:04 PM Ist mir klar. Einige NRW-Behörden akzeptieren scheinbar die Möglichkeiten des Leihscheins nicht.Dürfen die sich ihre eigenen Gesetze oder Durchführungsverordnungen machen oder gilt das Waff. Gesetz für die genau so wie für alle anderen?GrüßeGunfire 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 16, 2015 at 05:12 PM Popular Post Share Posted August 16, 2015 at 05:12 PM (edited) Möglicherweise Köln, die mal wieder eine Sondernummer ausprobieren. Vor ca 10 Jahren waren das die Beamten in Mönchengladbach. Hoffnung auf Posten im Ministerium.Dann wurde dort in MG erst ein männlicher SB nach einem weiteren (Straf ?) Verfahren entlassen und die Abteilungsleiterin strafversetzt. Ich glaub zuerst nach Bochum. und könnte jetzt in Duisburg sein. Sie verweigerten dem Anwalt in einer Waffenrechtssache u.A. im Verfahren vor dem VG und OVG die Akteneinsicht.Der Anwalt war ein Bekannter Fachanwalt, auch bekannt als Carcano.Nein, ich war nicht der Kläger. Ich kenne aber den, der das durchgezogen hat. Edited August 16, 2015 at 05:14 PM by CarlFriedrichvonBöttcher 5 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Qnkel Posted August 17, 2015 at 06:33 AM Share Posted August 17, 2015 at 06:33 AM Da kann man doch echt nur sagen: Denen hamse ins Gehirn geschissen! §10 (1a) bezieht sich eindeutig auf den Erwerb nach (1) und nicht auf §12. Wie stellen die sich das praktisch vor? Muss ja dann aus der WBK des Verleihers auch auagetragen werden.. und als nächstes kommse dann mit Überschreitung des Kontingents oder was? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 17, 2015 at 06:52 AM Author Share Posted August 17, 2015 at 06:52 AM Gemunkelt wird das schon länger. Wir wurden seitens des FWR schon 2012 auf der IWA darauf angesprochen. Nun fängt es aber wohl an, systematische Züge anzunehmen -> Erlass vom LMI? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 17, 2015 at 06:54 AM Author Share Posted August 17, 2015 at 06:54 AM Der Anwalt war ein Bekannter Fachanwalt, auch bekannt als Carcano.Das zeigt doch wieder zwei Dinge:Die DSB Verwaltungsrechtschutzversicherung abschließen (habe ich trotz BDS-Mitgliedschaft getan)Nicht verzagen, Carcano fragen! 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 17, 2015 at 06:10 PM Share Posted August 17, 2015 at 06:10 PM Dito. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted August 29, 2015 at 09:46 AM Share Posted August 29, 2015 at 09:46 AM Das zeigt doch wieder zwei Dinge:Die DSB Verwaltungsrechtschutzversicherung abschließen (habe ich trotz BDS-Mitgliedschaft getan)Nicht verzagen, Carcano fragen!2. aber nur machen, wenn 1. die Kosten übernimmt....der ist sauteuer! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Qnkel Posted August 29, 2015 at 10:20 AM Share Posted August 29, 2015 at 10:20 AM ...und dran denken wenn man das selbe Thema bei mehreren Versicherungen versichert, dass es im Schadensfall viel Diskussion geben kann, welche Versicherung jetzt die Kosten übernehmen darf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 29, 2015 at 02:49 PM Author Share Posted August 29, 2015 at 02:49 PM 2. aber nur machen, wenn 1. die Kosten übernimmt....der ist sauteuer!Deswegen gibt es die Gebührenordnung. Würde er sich darüber hinwegsetzen, wäre er die längste Zeit Anwalt gewesen. Bei solchen Fällen zählt nur die Gebührenordnung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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