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Entspannung am Schießstand finden


Jägermeister

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hola amigo Greyman,

da hat wohl der Reporter einfach die Bedingungen für eine eigene Waffen EWB weggelassen...da fehlen Sachkunde, Beh. Überprüfung (die beinhaltet auch eine evtluelle Körper- bzw. Gesundheitliche) , Alter, 12/18 innerhalb eines Jahres mit Erlaubnis pflichtigen Waffen üben, und der Verein/Verband bescheinigt NUR das die Angaben im Antrag stimmen.

Der Hauptschießmeister wird dem Reporter das wohl auch alles gesagt haben, denn die Voraussetzung für eine eigene Waffe sind ihm bestimmt geläufig, das gehört zu seinen Aufgaben.

Mal so auf die schnelle hingeschrieben.

saludos de pancho lobo:bayer:

Edited by pancho lobo
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§13(6) WaffG:

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.

Er darf daher auf dem Weg ins Revier die Waffe zugriffsbereit führen.

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