mühleberg Posted September 14, 2005 at 04:02 PM Share Posted September 14, 2005 at 04:02 PM Mol Ausnahmebewilligung für das Schiessen mit vollautomatischen Waffen in der Schweiz kostet 150 Franken, vorausgesetzt man ist im Besitz einer vollautomatischen Waffe in der Regel-die kantonalen Aemter geben da gerne genauere Auskunft dazu! Nur wird es schwierig einen geeigneten Schiessstand bzw. Schiessstandbetreiber finden, der dies dann auch erlaubt. Ist nicht so einfach da ran zu kommen. Ich empfehle das Schiessen mit einem halbautomatischen Gewehr wie das Stgw 90, welches man bei fast jedem Schiessstand auch als Leihwaffe unter Aufsicht mal schiessen darf. Anfragen kostet ja nichts. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted September 14, 2005 at 04:35 PM Share Posted September 14, 2005 at 04:35 PM FALSCH. es gibt in der brd ca. 400 leute mit kriegswaffenbesitzkarten (heute verbotene gegenstände). Muessen diese Leute vor dem Sachbearbeiter auf den Haenden uebers Wasser laufen oder was sind die Kreterien fuer so eine (K)WBK oder ist das Altbesitz, was ja nicht sein kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted September 14, 2005 at 07:29 PM Share Posted September 14, 2005 at 07:29 PM Damals wurde allerdings alles mögliche in diese Kriegswaffenbesitzkarten eingetragen. Ein Bekannter hat heute noch nen M1 Garand, M1 Carbine und ein G43 in der Karte stehen. Damals hätte man die Waffen verstümmeln lassen müssen, um sie auf die Grüne zu bekommen. Daneben hat er noch ein StGw 44 und nen M2 Carbine. Nur leider darf er die Waffen zwar besitzen, aber nicht damit schießen. Bescheuert sowas Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted September 15, 2005 at 12:56 PM Share Posted September 15, 2005 at 12:56 PM Soweit ich weiss, können aber auch heute wieder Sammler mit geeigneten Sammelgebieten durchaus die Erlaubnis bekommen, bis 1945 gebaute Vollautomaten genehmigt zu bekommen, da diese nicht als Kriegswaffe, sondern lediglich als Verbotener Gegenstand zählen. Für Verbotene Gegenstände besteht die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung. Wenn jemand zum Beispiel britische Armeewaffen sammelt, wäre somit z.B. bei bewilligendem Bescheid der Erwerb einer Sten-MPi möglich - nicht aber einer Sterling (weil nach 1945). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted September 16, 2005 at 08:25 AM Share Posted September 16, 2005 at 08:25 AM Das KWKG trat meines Wissens am 20.04.1961 in Kraft. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 6, 2006 at 10:11 AM Share Posted March 6, 2006 at 10:11 AM Zahlreiche Vereine (auch Landesverbände und ihre Unterorganisationen) im Deutschen Schützenbund pflegen traditionelle Schießsportarten mit traditionellen oder modernen Waffen. Dazu gehören unter anderem: * Einladungsschießen * Preisschießen (zum Beispiel zu jahreszeitlichen Gelegenheiten) * Königsschießen * Vogel- oder Adlerschießen * Blattlschießen Link to comment Share on other sites More sharing options...
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