Jägermeister Posted October 3, 2015 at 02:28 PM Author Share Posted October 3, 2015 at 02:28 PM Weißt Du, was komisch ist: unsere Jäger in den Kreisen BB, LEO, TÜ, RT, BL, HCH kaufen Mun, für die sie keine Waffe haben. Sagen sie jedenfalls. Legen den JS vor und gehen mit dem Zeug aus dem Laden und keiner sagt was. Ist das erlaubt oder machen sich Händler und Jäger strafbar?Kommt drauf an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 3, 2015 at 03:56 PM Share Posted October 3, 2015 at 03:56 PM Gunfire, du hast aber den Rest gelesen? Langwaffenmun darf der Jäger beliebig kaufen. Kurzwaffen Munition nur mit EWB....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted October 3, 2015 at 04:13 PM Share Posted October 3, 2015 at 04:13 PM Am 3.10.2015 at 17:56 , Medizinmann sagte: Gunfire, du hast aber den Rest gelesen? Langwaffenmun darf der Jäger beliebig kaufen. Kurzwaffen Munition nur mit EWB....... Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber bis Winnenden war 4mm M20 weder Lang- noch Kurzwaffenmunition, sondern Trainingsmunition für beide Waffenarten. Irgendwo in dem Affengesetz muss da etwas drüber stehen. Deshalb hatte ich ja den Vorschlag mit den Juristen gemacht. Die müssen doch die Paragrafen "durchs Knie ins Auge" verstehen. Was unsere Jäger sagen, siehe meine Ansage kursiv-fett. Ich weiß das alles, bin jetzt 39 Jahre im SV und mache sehr oft Spotter für unsere Jäger im Verein und mit 18 habe ich meine erste Waffe erhalten. Wobei, bei zweien dieser Helden weiß ich, dass sie Waffen in 9x19 haben, aber 9x21 Munition gekauft haben, weil ich dabei war. Und ich glaube nicht, dass der Händler aus Versehen ins falsche Regal gegriffen hat. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 4, 2015 at 08:48 PM Share Posted October 4, 2015 at 08:48 PM (edited) Das ist eine unscharfe Auslegung. Korrekt geht es um Munition für Langwaffen. Wenn man dies beachtet ist die Frage nicht sonderlich schwer. Das WaffG kennt keine Unterscheidung. Das Beschussgesetz ist nicht einschlägig. CIP Tabellen kann man sich also sparen.Auf den Knackpunkt habe ich glaub ich gelegentlich hingewiesen Edited October 4, 2015 at 08:56 PM by Mutter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 5, 2015 at 09:41 AM Share Posted October 5, 2015 at 09:41 AM Für ein einfaches Ja oder Nein 3 Seiten auf eine klare Frage ist schon erstaunlich und äußerst "klärend". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 5, 2015 at 04:11 PM Share Posted October 5, 2015 at 04:11 PM (edited) Das liegt daran, dass es leider kein einfaches Ja oder Nein gibt. Beitrag 2 hat die Frage aber prompt nach geurteilter Rechtsauffasung beantwortet.Die korrekte Antwort war dann aber drei Seiten lang nicht gut genug Edited October 5, 2015 at 04:12 PM by Mutter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 5, 2015 at 04:33 PM Author Share Posted October 5, 2015 at 04:33 PM Du hättest das Urteil ja mal verlinken können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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