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Gericht: Der erste Schuss war Notwehr, aber dann...


rugerclub

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Die Kammer ist zwar davon überzeugt, dass der Beschuldigte am 14. Januar dieses Jahres einen Mann mit drei Schüssen lebensbedrohlich verletzt hat. Auf Grund des Hintergrundes und der Umstände des Geschehens bewerteten die Richter die Tat allerdings nicht als versuchten Mord, sondern als schwere Körperverletzung. Den ersten von insgesamt zehn Schüssen (Anm: Hobbyjäger :D ), die der Landwirt auf seinen Gegner, einen Barbesitzer aus dem Osnabrücker Rotlichtmilieu, abgab, interpretierte das Gericht sogar als straffreie Notwehr.

Das Gericht glaubte dem Angeklagten, dass er sich an einem bestimmten Punkt von seinem Opfer bedroht gefühlt habe. Dadurch habe eine subjektive Notsituation vorgelegen, in der er sich habe wehren dürfen. Die weiteren Schüsse, die das Opfer in den Arm und von hinten in die Schulter getroffen hätten, seien vom Recht auf Notwehr allerdings nicht abgedeckt. Auf Grund der Umstände handele es sich, juristisch betrachtet, aber nicht um versuchten Totschlag, sondern um gefährliche Körperverletzung.

OZ

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Wie hiess noch einmal dieser Berliner Leichtgewicht DE Meister im Boxen, der Seine Frau mit einem KK durch die Kuechentuere 17 Mal beschossen und getoetet hatte??

Dem hat der Richter auch abgenommen, dass er die Waffe reinigen wollte und im besoffenen Kopf gar nicht gerafft hat das er geschossen hatte.

Dabei hatte er sogar ein zweites Magazin eingelegt!

Er ist dann auf Bewaehrung weggekommen, aber die Gerechtigkeit hat Ihn dann doch noch eingeholt, denn ein halbes Jahr spaeter hat Ihn die Polizei erwischt wie er besoffen Auto gefahren ist> ab und weg! :mrgreen:

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