George Posted October 22, 2015 at 07:19 AM Share Posted October 22, 2015 at 07:19 AM Hatten wir den schon hier ?http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/komplettansicht 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted October 22, 2015 at 07:47 AM Share Posted October 22, 2015 at 07:47 AM Zumindest ein gutes Beispiel, wie weit die Buchstaben des Gesetzes und die Spruchpraxis auseinander klaffen.Den anfanglichen Beispiel des Herrn Richters über den Paragraphen 240 mag ich aber nicht so folgen. Da wäre IMHO 239 passender gewesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted October 22, 2015 at 07:51 AM Author Share Posted October 22, 2015 at 07:51 AM Zumindest ein gutes Beispiel, wie weit die Buchstaben des Gesetzes und die Spruchpraxis auseinander klaffen.Den anfanglichen Beispiel des Herrn Richters über den Paragraphen 240 mag ich aber nicht so folgen. Da wäre IMHO 239 passender gewesen.Wenn ich das richtig verstehe, könnte man mit der Argumentationskette die meisten Notwehrverweigerungen glatt aufwischen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted October 22, 2015 at 08:07 AM Share Posted October 22, 2015 at 08:07 AM Ich meinte damit, ich hätte in seinem Beispiel einer (doch nicht) Nötigung, eher eine (doch nicht) Freiheitsberaubung gesehen.Aber soll sein, er hat's studiert.Der deutsche 32 und 33 sind hervorragend, ich würde fast sagen, beispielhaft formuliert. Die Spruchpraxis ist halt manchmal Scheiße.Im Falle des Rockers, ist der Freispruch sicher gerechtfertigt. Man kann sein Verhalten zwar kritikwurdig finden und ich meine man hätte ihm wohl auch juristisch ans Bein pissen können, aber wenn man wegen des falschen Delikts anklagt,... Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 22, 2015 at 12:28 PM Share Posted October 22, 2015 at 12:28 PM (edited) http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/komplettansichtFischer im Recht / Grundbegriffe des Strafrechts:Notwehr: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichenEine Kolumne von Thomas FischerNotwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf irgendein Rechtsgut lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten 10 Euro flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess. Edited October 22, 2015 at 01:00 PM by greyman 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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