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"Fischer im Recht": Notwehr


George

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Zumindest ein gutes Beispiel, wie weit die Buchstaben des Gesetzes und die Spruchpraxis auseinander klaffen.

Den anfanglichen Beispiel des Herrn Richters über den Paragraphen 240 mag ich aber nicht so folgen. Da wäre IMHO 239 passender gewesen.

Wenn ich das richtig verstehe, könnte man mit der Argumentationskette die meisten Notwehrverweigerungen glatt aufwischen.

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Ich meinte damit, ich hätte in seinem Beispiel einer (doch nicht) Nötigung, eher eine (doch nicht) Freiheitsberaubung gesehen.

Aber soll sein, er hat's studiert.

Der deutsche 32 und 33 sind hervorragend, ich würde fast sagen, beispielhaft formuliert. Die Spruchpraxis ist halt manchmal Scheiße.

Im Falle des Rockers, ist der Freispruch sicher gerechtfertigt. Man kann sein Verhalten zwar kritikwurdig finden und ich meine man hätte ihm wohl auch juristisch ans Bein pissen können, aber wenn man wegen des falschen Delikts anklagt,...

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http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/komplettansicht

Fischer im Recht / Grundbegriffe des Strafrechts:Notwehr: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen

Notwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf irgendein Rechtsgut lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten 10 Euro flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess.  

Edited by greyman
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