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Islamist? Sportschütze ohne Waffen


Jägermeister

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Die Polizei will, dass ein Sportschütze aus dem Kreis Lippe keine Waffen mehr besitzen darf. Dagegen klagt der Mann vor dem Verwaltungsgericht Minden. Die Polizei hält den Sportschützen nicht für zuverlässig, weil er der islamistischen Szene angehören soll. Am Dienstag verhandelt das Gericht.

http://www1.wdr.de/studio/bielefeld/nrwinfos/nachrichten/studios144862.html

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In vielen Regionen ist die Polizei zuständige Waffenbehörde. Ersetze Polizei durch Waffenbehörde, hältst Du Deine Aussage dann immer noch für so geistreich?

Und die Möglichkeit der Gerichtsbarkeit gibt es ja auch noch, wie wir gerade gelesen haben.

Du scheinst ja noch sehr viel Vertrauen in staatliche Organe zu haben. Ich leider aus eigener Erfahrung nicht mehr. Nicht mit Waffen, dafür mit lebenswichtigen Dingen.

Und es gibt immer noch die Regel: erst beweisen und dann handeln. Nicht wie bei unserem großen Freund, erst schießen und dann fragen.

Denk Du mal drüber nach.

Grüße

Gunfire

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Wenn ich hier so manches lese, t(ürkisch)-online so durchblättere, dann bin ich doch heilfroh, hier im "ländlich-sittlichen Dithmarschen" zu leben - auch wenn so manches schon mal in die Nähe kommt.

 

Wir haben z. Zt. kein wichtigeres Thema als die Blitz-Abzockerei

Edited by Der Reservist
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Der Postillion hat doch letztens einen genialen mathematischen Trick veröffentlich um die Blitzer auszutricksen. Wenn der Zeiger auf dem Tacho auf eine Zahl zeigt die kleiner oder gleich der Zahl ist, die man auf dem letzten runden Schild mit rotem Rand gesehen hat, dann blitzen die Blitzer einfach nicht. :-)

Bezüglich der Radarstrahlenaussendung gegen Blitzer: Einfach so Radiowellen abzustrahlen, ohne dafür eine Genehmigung zu haben und entsprechende Grenzwerte einzuhalten, ist in Deutschland etwa genau so Hundepfui, wie mal eben seine .44 Magnum im eigenen Garten Probe zu schießen. Die Funkwellen sind aber zugegebenermaßen erheblich unauffälliger.

Bezüglich des Islamisten kann ich nur sagen, wenn die Polizei den Verdacht hat, daß er Islamist ist, kann sie fast nicht anders handeln. Ich persönlich habe auch Bauchgrimmen bezüglich der Zuverlässigkeit von Extremisten, egal welcher politischen oder religiösen Ausrichtung sie jetzt angehören. Wer nicht so richtig klar im Kopf ist und das auch noch dokumentiert, der braucht sich nicht zu wundern.

Edited by Antonius Recker
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Die Suppe ist schon etwas dünn. Wären bei so einer Verdachtslage nicht etwas eingehendere Ermittlungen drin gewesen?

Muß ich etwa um meine Pappen und damit meine berufliche Existenz fürchten, wenn ich an den falschen Orten gesehen werde? Nunja, ich muß, aber wegen einer Vereinbarung mit meinem Dienstgeber und nicht im Namen des Rechtsstaates.

 

Ich bin sicher ein Vertreter der Law-and-order Fraktion, aber wenn da nicht mehr auf den Tisch kommt, habe ich ein blödes Gefühl.

Edited by Glockologe
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Salafismus-Anhänger aus dem Kreis Lippe bekommt Waffenschein nicht zurück

Daraus:

"Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Waffen für politische oder ideologische Ziele seien für den Widerruf des Waffenscheins nicht nötig, teilte das Gericht mit. Erlaubnisfreie Waffen darf der Kläger allerdings besitzen. Ein generelles Waffenverbot für den Mann hob das Gericht deshalb auf. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei unbegründet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 8 K 1220/15, Urteil vom 27. Oktober 2015)."

http://www.mt.de/lokales/minden/20613594_Salafismus-Anhaenger-aus-dem-Kreis-Lippe-bekommt-Waffenschein-nicht-zurueck.html

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Entzug von Waffenbesitzkarte für Salafisten bestätigt

Minden (dpa/lnw) - Das Verwaltungsgericht Minden hat den Entzug einer Waffenbesitzkarte für einen Anhänger der salafistischen Szene bestätigt. Damit schlossen sich die Richter einer Entscheidung der Behörden im Kreis Lippe an, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die hatten im März 2015 dem Mitglied eines Sportschützenvereins die Karte entzogen und ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen. Der Kläger ist seit 2009 Mitglied in dem Verein, hatte aber auch mehrmals Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichen Zielen als Teilnehmer unterstützt. Das Gericht stufte ihn deshalb als waffenrechtlich unzuverlässig ein.

http://www.welt.de/regionales/nrw/article148341641/Entzug-von-Waffenbesitzkarte-fuer-Salafisten-bestaetigt.html

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Nicht das ich das Bewaffnen von Islamisten für gut befinde, im Gegenteil - aber ersetzen wir mal die Islamistische Ausrichtung durch z.B Teilnahme/Support v. Pegida Demos oder andere gegen die gerade veröffentlichte Meinung mit aktuellen Bezug der unkontrollierten Einreise.Bei großzügiger Auslegung des Urteil ist dann auch hier dann alles weg?! Also damit habe ich Bauchschmerzen, weil das erinnert mich an  vergangenen Zeiten der DDR. Extremisten egal welcher Richtung sollen keine Waffen bekommen, da gehe ich voll mit, aber diese Urteilsbegründung ist doch etwas schal im Nachgeschmack, auch wenn es für den konkreten Fall ggf. richtig war.

Edited by BlaserR8
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du mit den Gesetzen machen Sie uns ja auch faktisch Mundtod.

Jeder der gewisse Werte zuhause liegen hat wird nicht auf die Idee kommen diese aus irgendwelchen Gründen aufs Spiel zu setzen.

Und mal ehrlich ich wäre sehr erstaunt gewesen, wenn er die Waffen behalten hätte dürfen.

Schau doch mal was die letzten Jahre in der Rockerszene passiert ist.

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Schaut mal in die AWaffVwV § 5 Zuverlässigkeit:

5.4 In Nummer 2 reicht die bloße Mitgliedschaft in einer als verfassungswidrig anerkannten Organisation aus, wobei die Organisation die Verbotsmerkmale besessen haben muss, als der Betreffende Mitglied der Organisation war.

Nummer 3 verlangt konkrete Aktivitäten mit entsprechender Zielrichtung in oder außerhalb einer Vereinigung. Während in § 5 Absatz 2 Nummer 2 die bloße Mitgliedschaft in einer als verfassungswidrig anerkannten Organisation ausreicht, verlangt § 5 Absatz 2 Nummer 3 aktives, ziel- und zweckgerichtetes, nicht notwendigerweise aggressiv-kämpferisches Vorgehen in oder außerhalb einer Vereinigung gegen ein in Nummer 3 genanntes Schutzgut, ohne dass vorher zwingend ein Gericht entschieden hat. Damit können auch bei entsprechender Betätigung Mitglieder einer Vereinigung unterhalb der Funktionärsebene von der Vorschrift erfasst werden.

Aus JM´s Beitrag: Der Kläger ist seit 2009 Mitglied in dem Verein, hatte aber auch mehrmals Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichen Zielen als Teilnehmer unterstützt. Das Gericht stufte ihn deshalb als waffenrechtlich unzuverlässig ein.

 

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  • 2 months later...

Auch wenn ihr jetzt alle auf mich einprügelt, ich habe generell ein Problem mit Waffen+Islam oder Waffen+Salafismus. Aus der Erfahrung ist bekannt dass sich diese Menschen in ihren Aktionen und Reaktionen doch sehr speziell verhalten. Für einen Deutschen wären diese Charaktereigenschaften schon Begründung genug eine WBK zu verweigern.

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