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Rentner hat nicht in Notwehr gehandelt


Mike57

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Der Freibrief für Eigentumswandler. Eine Schande für Deutschland. In anderen Ländern werden die Komplizen des Täters für den Tod desselben bestraft, denn ohne die Tat zu begehen wäre der Verbrecher nicht zu Tode gekommen.

Genau das richtige Signal an die illegal Eingewanderten, daß sie die Eingeborenen meucheln dürfen.

 

Edited by DirtyHarriett
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In D (wie fast überall sonst auch) ist es besser, wenn die Einschusslöcher vorne und nicht im Rücken des pösen Buben sind.

Außerdem hatte der Opa den schwersten Fehler gemacht, den man nach eines SV-Situation begehen kann: er hatte ohne seinen Anwalt mit der Polizei geredet. Das hat ihm das Genick gebrochen.

  Zwar hatte der 16-Jährige tatsächlich Ernst B.s Geldbörse mit 2000 Euro eingesteckt, und das wäre ein Angriff auf das Eigentum, dagegen ist Notwehr erlaubt. Nur hatte Ernst B. das gar nicht bemerkt, als er zur Pistole griff. Er habe allein aus Angst um sein Leben geschossen, hatte er der Polizei gesagt.

 

 

GRUß 

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Und wieder die alte Weisheit. "Niemals mit der Polizei reden". Hätte er das nicht getan, dann wäre nichts passiert.

 

Auch der BGH tat sich schwer - doch am Ende erkannte er doch auf Totschlag. Denn Notwehr setze einen "gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff" voraus. Als aber Ernst B. zur Waffe gegriffen habe, seien die Räuber bereits auf der Flucht gewesen - ohne Anzeichen für eine Rückkehr. Zwar hatte der 16-Jährige tatsächlich Ernst B.s Geldbörse mit 2000 Euro eingesteckt, und das wäre ein Angriff auf das Eigentum, dagegen ist Notwehr erlaubt. Nur hatte Ernst B. das gar nicht bemerkt, als er zur Pistole griff. Er habe allein aus Angst um sein Leben geschossen, hatte er der Polizei gesagt.

Edited by Medizinmann
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Und wieder die alte Weisheit. "Niemals mit der Polizei reden". Hätte er das nicht getan, dann wäre nichts passiert.

Das ist schon richtig.

Aber so ein Sachverhalt

Als aber Ernst B. zur Waffe gegriffen habe, seien die Räuber bereits auf der Flucht gewesen - ohne Anzeichen für eine Rückkehr 

entspricht nun auch wieder nicht einer klassischen Notwehrsituation.

Wie Hollow weiter oben schon sagte, wenn man sich auf Notwehr berufen will, macht es sich praktisch in allen Ländern besser, wenn die Einschüsse nicht im Rücken sind ;))

 

GP 

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Das ist schon richtig.

Aber so ein Sachverhalt

entspricht nun auch wieder nicht einer klassischen Notwehrsituation.

Wie Hollow weiter oben schon sagte, wenn man sich auf Notwehr berufen will, macht es sich praktisch in allen Ländern besser, wenn die Einschüsse nicht im Rücken sind ;))

 

GP 

 

Naja, sie hatten immerhin 2000€ dabei. Daher wäre ein Schuß von hinten schon gerechtfertigt gewesen. Blöd war, er hat zuviel geplappert......

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Wo war der Anwalt des Rentners? Jeder Sachverständige hätte dem Gericht erklären können, daß sich ein Mensch während der Schußauslösung locker um 180° drehen kann.

Was er "geplappert" hat, müßte der Anwalt als "unter Schock" subsummieren. In dubio pro reo ist für Waffenbesitzer anscheinend nicht vorgesehen.

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Wo war der Anwalt des Rentners? Jeder Sachverständige hätte dem Gericht erklären können, daß sich ein Mensch während der Schußauslösung locker um 180° drehen kann.

Was er "geplappert" hat, müßte der Anwalt als "unter Schock" subsummieren. In dubio pro reo ist für Waffenbesitzer anscheinend nicht vorgesehen.

Wäre es kein "Eingebürgerter", wäre die Sache längst vom Tisch.

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Das heißt aber auch, wenn ich ihn in den Rücken schiesse, muss ich ihn danach noch umdrehen und von vorne am besten in Kopf schiesse, man muss nur darauf achten das man die Schussfolge nicht nach weisen kann.

Ich hoffe, Du verstehst mehr von Gouda. Mit Forensik und Strafrecht hapert es. Über Moral will und kann ich nicht urteilen.

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Das heißt aber auch, wenn ich ihn in den Rücken schiesse, muss ich ihn danach noch umdrehen und von vorne am besten in Kopf schiesse, man muss nur darauf achten das man die Schussfolge nicht nach weisen kann.

Sonst geht's aber noch ?

Bedeutet Dein Nick eigentlich, daß Deine Beiträge grundsätzlich immer grenzwertig sind ? Der hier war es auf jeden Fall, er ging eindeutig sogar über die Grenzen des guten Geschmacks hinaus ! 

 

 

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Naja, sie hatten immerhin 2000€ dabei. Daher wäre ein Schuß von hinten schon gerechtfertigt gewesen. Blöd war, er hat zuviel geplappert......

Ich weiß es auch, was der Richter letzthin erläutert hat. 

Die 2000 Euro aus dem Eigentum des Überfallenen wären somit eine Rechtfertigung gewesen.

Wenn er aber behauptet, er hätte nur aus Angst um sein Leben geschossen, auf flüchtige Täter die nach Veröffentlichungen schon ein Stück weiter weg waren

und

außerdem, ihm wäre gar nicht aufgefallen, daß die das Geld hatten,

dann paßt das eben nicht.

Nicht nur zu viel geredet, auch die falsche Einstellung gehabt.

Man kann das juristisch sehen wie man will: ICH würde wegen 2000 Euros keinem fliehenden Menschen in den Rücken schießen, auch wenn es sich dabei offenbar um Kriminelle mit erheblicher Energie gehandelt hat.

GP

 

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Zu den letzten beiden Posts. Extremsituationen sind schlecht für Wahrnehmung und Erinnerungsvermögen. Ein guter Anwalt wüßte dies, oder hätte sich professionellen Rat geholt.

Keiner weiß wie er reagieren wird, bevor es soweit ist. Ich hatte einmal mindestens drei Sekunden Totalausfall. Waffe gezogen, Deckung genommem, Waffenlampe aufgedreht und den bewaffneten Täter angesprochen (angebrüllt), ohne die geringste Erinnerung daran. Glück gehabt, er hat aufgegeben, der Finger konnte lang bleiben. Ich bin sicher, ich hätte auch auf Autopilot getötet. Wäre blöd zu erklären gewesen.

Tröstlich: Mangewöhnt sich daran. Es wird jedes mal besser.

Erinnerungslücken und verzerrte Wahrnehmung sind wie gesagt normal.

Der alte Mann war durch ein extrem traumatisches Erlebnis gegangen. Er war unvorbeteitet und konnte auf keine eingedrillten Verhaltensweisen zurückgreifen.

Und eine schwache, unwissende Justiz hat ihn zum Sündenbock gemacht.

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Nicht nur zu viel geredet, auch die falsche Einstellung gehabt.

 

 

Es bestätigt sich leider immer wieder aufs Neue. Bei Taten, Unfällen, sonstigem wo immer mit Einschaltung des Staatsanwalts gerechnet werden muss, sollte man im Moment der polizeilichen Erstbefragung keine Angaben zur Sache (als Beteiligter) machen. Gerade in der Situation wo eine vermeintliche Notwehrhandlung mit der Schusswaffe vorausgegangen ist. Selbiges gilt auch für schwere Verkehrsunfälle mit Personenschaden, wozu man z.B. als Beteiligter befragt wird. Der Situationsbedingte Schock ist unstrittig - das Dumme aber, genau dieses Protokoll mit dieser Aussage ist Bestandteil der Akte und wird herangezogen. Jede Kollegin und Kollege wird dafür Verständnis haben, wenn der Beteiligte in einer solchen Situation zunächst keine Angaben zur Sache macht, sondern nur zu den Personalien und sich dann mit einem Rechtsbeistand bespricht. Das ist gute Sitte und vor allem das gute Recht des Betroffenen. diese Geschichte lehrt uns (wieder einmal) auch warum es ratsam ist es auch so zu handhaben.

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