Mike57 Posted October 28, 2015 at 10:00 AM Share Posted October 28, 2015 at 10:00 AM 27. Oktober 2015Totschlag-Urteil gegen RentnerDer Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Stade bestätigt: Ein 82-Jähriger wurde wegen Totschlags schuldig gesprochen.http://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-rentner-wegen-totschlags-an-jaehrigem-einbrecher-verurteilt-1.2710693 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted October 28, 2015 at 10:03 AM Share Posted October 28, 2015 at 10:03 AM (edited) Der Freibrief für Eigentumswandler. Eine Schande für Deutschland. In anderen Ländern werden die Komplizen des Täters für den Tod desselben bestraft, denn ohne die Tat zu begehen wäre der Verbrecher nicht zu Tode gekommen.Genau das richtige Signal an die illegal Eingewanderten, daß sie die Eingeborenen meucheln dürfen. Edited October 28, 2015 at 10:05 AM by DirtyHarriett 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DausO Posted October 28, 2015 at 10:13 AM Share Posted October 28, 2015 at 10:13 AM Wir schaffen das.... Mehr sag ich dazu nimmer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted October 28, 2015 at 10:29 AM Share Posted October 28, 2015 at 10:29 AM .Genau das richtige Signal an die illegal Eingewanderten, daß sie die Eingeborenen meucheln dürfen. Genau deshalb wurde ja auch so geurteilt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted October 28, 2015 at 10:32 AM Share Posted October 28, 2015 at 10:32 AM In D (wie fast überall sonst auch) ist es besser, wenn die Einschusslöcher vorne und nicht im Rücken des pösen Buben sind.Außerdem hatte der Opa den schwersten Fehler gemacht, den man nach eines SV-Situation begehen kann: er hatte ohne seinen Anwalt mit der Polizei geredet. Das hat ihm das Genick gebrochen. Zwar hatte der 16-Jährige tatsächlich Ernst B.s Geldbörse mit 2000 Euro eingesteckt, und das wäre ein Angriff auf das Eigentum, dagegen ist Notwehr erlaubt. Nur hatte Ernst B. das gar nicht bemerkt, als er zur Pistole griff. Er habe allein aus Angst um sein Leben geschossen, hatte er der Polizei gesagt. GRUß 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 28, 2015 at 10:36 AM Share Posted October 28, 2015 at 10:36 AM (edited) Und wieder die alte Weisheit. "Niemals mit der Polizei reden". Hätte er das nicht getan, dann wäre nichts passiert. Auch der BGH tat sich schwer - doch am Ende erkannte er doch auf Totschlag. Denn Notwehr setze einen "gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff" voraus. Als aber Ernst B. zur Waffe gegriffen habe, seien die Räuber bereits auf der Flucht gewesen - ohne Anzeichen für eine Rückkehr. Zwar hatte der 16-Jährige tatsächlich Ernst B.s Geldbörse mit 2000 Euro eingesteckt, und das wäre ein Angriff auf das Eigentum, dagegen ist Notwehr erlaubt. Nur hatte Ernst B. das gar nicht bemerkt, als er zur Pistole griff. Er habe allein aus Angst um sein Leben geschossen, hatte er der Polizei gesagt. Edited October 28, 2015 at 10:38 AM by Medizinmann 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted October 28, 2015 at 10:36 AM Share Posted October 28, 2015 at 10:36 AM Ich nehme zur Kenntnis daß deutsche Richter, in Ausübung ihrer Pflicht, den Paragraph 33 des Strafgesetzbuches, ignorieren dürfen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted October 28, 2015 at 11:37 AM Share Posted October 28, 2015 at 11:37 AM Immerhin sind es die höchsten deutschen Richter. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted October 28, 2015 at 12:31 PM Share Posted October 28, 2015 at 12:31 PM Und wieder die alte Weisheit. "Niemals mit der Polizei reden". Hätte er das nicht getan, dann wäre nichts passiert.Das ist schon richtig.Aber so ein SachverhaltAls aber Ernst B. zur Waffe gegriffen habe, seien die Räuber bereits auf der Flucht gewesen - ohne Anzeichen für eine Rückkehr entspricht nun auch wieder nicht einer klassischen Notwehrsituation.Wie Hollow weiter oben schon sagte, wenn man sich auf Notwehr berufen will, macht es sich praktisch in allen Ländern besser, wenn die Einschüsse nicht im Rücken sind GP 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted October 28, 2015 at 12:35 PM Share Posted October 28, 2015 at 12:35 PM (edited) - Sie waren noch immer bewaffnet, stellten also noch immer eine Gefahr da.- Sie waren noch immer im Besitz beträchtlichen Eigentums des Opfers.- Was ist mit meinem Hinweis auf den 33er? Edited October 28, 2015 at 12:36 PM by Glockologe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 28, 2015 at 12:37 PM Share Posted October 28, 2015 at 12:37 PM Das ist schon richtig.Aber so ein Sachverhaltentspricht nun auch wieder nicht einer klassischen Notwehrsituation.Wie Hollow weiter oben schon sagte, wenn man sich auf Notwehr berufen will, macht es sich praktisch in allen Ländern besser, wenn die Einschüsse nicht im Rücken sind GP Naja, sie hatten immerhin 2000€ dabei. Daher wäre ein Schuß von hinten schon gerechtfertigt gewesen. Blöd war, er hat zuviel geplappert...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted October 28, 2015 at 12:44 PM Share Posted October 28, 2015 at 12:44 PM Wo war der Anwalt des Rentners? Jeder Sachverständige hätte dem Gericht erklären können, daß sich ein Mensch während der Schußauslösung locker um 180° drehen kann.Was er "geplappert" hat, müßte der Anwalt als "unter Schock" subsummieren. In dubio pro reo ist für Waffenbesitzer anscheinend nicht vorgesehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 28, 2015 at 03:26 PM Share Posted October 28, 2015 at 03:26 PM Wo war der Anwalt des Rentners? Jeder Sachverständige hätte dem Gericht erklären können, daß sich ein Mensch während der Schußauslösung locker um 180° drehen kann.Was er "geplappert" hat, müßte der Anwalt als "unter Schock" subsummieren. In dubio pro reo ist für Waffenbesitzer anscheinend nicht vorgesehen.Wäre es kein "Eingebürgerter", wäre die Sache längst vom Tisch. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post BlaserR8 Posted October 28, 2015 at 06:26 PM Popular Post Share Posted October 28, 2015 at 06:26 PM Traurig dieses Urteil, vorallem bei dem Tathintergrund und seinem Alter.Aber so ist unser Land mittlerweile.Die Guten werden bestraft, dafür das sie dachten/denken die Polizei ist in dem Fall der Fälle Dein Freund.Leider stimmt das so nicht mehr. 4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Grenzgänger Posted October 28, 2015 at 08:53 PM Share Posted October 28, 2015 at 08:53 PM Das heißt aber auch, wenn ich ihn in den Rücken schiesse, muss ich ihn danach noch umdrehen und von vorne am besten in Kopf schiesse, man muss nur darauf achten das man die Schussfolge nicht nach weisen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted October 28, 2015 at 08:59 PM Share Posted October 28, 2015 at 08:59 PM Das heißt aber auch, wenn ich ihn in den Rücken schiesse, muss ich ihn danach noch umdrehen und von vorne am besten in Kopf schiesse, man muss nur darauf achten das man die Schussfolge nicht nach weisen kann.Ich hoffe, Du verstehst mehr von Gouda. Mit Forensik und Strafrecht hapert es. Über Moral will und kann ich nicht urteilen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted October 28, 2015 at 09:41 PM Share Posted October 28, 2015 at 09:41 PM Das heißt aber auch, wenn ich ihn in den Rücken schiesse, muss ich ihn danach noch umdrehen und von vorne am besten in Kopf schiesse, man muss nur darauf achten das man die Schussfolge nicht nach weisen kann.Sonst geht's aber noch ?Bedeutet Dein Nick eigentlich, daß Deine Beiträge grundsätzlich immer grenzwertig sind ? Der hier war es auf jeden Fall, er ging eindeutig sogar über die Grenzen des guten Geschmacks hinaus ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted October 28, 2015 at 09:50 PM Share Posted October 28, 2015 at 09:50 PM Naja, sie hatten immerhin 2000€ dabei. Daher wäre ein Schuß von hinten schon gerechtfertigt gewesen. Blöd war, er hat zuviel geplappert......Ich weiß es auch, was der Richter letzthin erläutert hat. Die 2000 Euro aus dem Eigentum des Überfallenen wären somit eine Rechtfertigung gewesen. Wenn er aber behauptet, er hätte nur aus Angst um sein Leben geschossen, auf flüchtige Täter die nach Veröffentlichungen schon ein Stück weiter weg warenundaußerdem, ihm wäre gar nicht aufgefallen, daß die das Geld hatten,dann paßt das eben nicht.Nicht nur zu viel geredet, auch die falsche Einstellung gehabt.Man kann das juristisch sehen wie man will: ICH würde wegen 2000 Euros keinem fliehenden Menschen in den Rücken schießen, auch wenn es sich dabei offenbar um Kriminelle mit erheblicher Energie gehandelt hat.GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jens7319 Posted October 28, 2015 at 10:56 PM Share Posted October 28, 2015 at 10:56 PM Wie hättest du dich denn in dieser Situation mit einer Schusswaffe in deiner Hand verhalten ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted October 28, 2015 at 11:23 PM Share Posted October 28, 2015 at 11:23 PM Zu den letzten beiden Posts. Extremsituationen sind schlecht für Wahrnehmung und Erinnerungsvermögen. Ein guter Anwalt wüßte dies, oder hätte sich professionellen Rat geholt.Keiner weiß wie er reagieren wird, bevor es soweit ist. Ich hatte einmal mindestens drei Sekunden Totalausfall. Waffe gezogen, Deckung genommem, Waffenlampe aufgedreht und den bewaffneten Täter angesprochen (angebrüllt), ohne die geringste Erinnerung daran. Glück gehabt, er hat aufgegeben, der Finger konnte lang bleiben. Ich bin sicher, ich hätte auch auf Autopilot getötet. Wäre blöd zu erklären gewesen.Tröstlich: Mangewöhnt sich daran. Es wird jedes mal besser.Erinnerungslücken und verzerrte Wahrnehmung sind wie gesagt normal.Der alte Mann war durch ein extrem traumatisches Erlebnis gegangen. Er war unvorbeteitet und konnte auf keine eingedrillten Verhaltensweisen zurückgreifen.Und eine schwache, unwissende Justiz hat ihn zum Sündenbock gemacht. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted October 29, 2015 at 06:49 AM Share Posted October 29, 2015 at 06:49 AM Nicht nur zu viel geredet, auch die falsche Einstellung gehabt. Es bestätigt sich leider immer wieder aufs Neue. Bei Taten, Unfällen, sonstigem wo immer mit Einschaltung des Staatsanwalts gerechnet werden muss, sollte man im Moment der polizeilichen Erstbefragung keine Angaben zur Sache (als Beteiligter) machen. Gerade in der Situation wo eine vermeintliche Notwehrhandlung mit der Schusswaffe vorausgegangen ist. Selbiges gilt auch für schwere Verkehrsunfälle mit Personenschaden, wozu man z.B. als Beteiligter befragt wird. Der Situationsbedingte Schock ist unstrittig - das Dumme aber, genau dieses Protokoll mit dieser Aussage ist Bestandteil der Akte und wird herangezogen. Jede Kollegin und Kollege wird dafür Verständnis haben, wenn der Beteiligte in einer solchen Situation zunächst keine Angaben zur Sache macht, sondern nur zu den Personalien und sich dann mit einem Rechtsbeistand bespricht. Das ist gute Sitte und vor allem das gute Recht des Betroffenen. diese Geschichte lehrt uns (wieder einmal) auch warum es ratsam ist es auch so zu handhaben. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted October 29, 2015 at 07:32 AM Share Posted October 29, 2015 at 07:32 AM In so einem Fall bin ich traumatisiert und stehe unter Schock und bitte um einen Notarzt. Der wird mich ins Krankenhaus bringen, zumindest zur Beobachtung, und damit bin ich vernehmungsunfähig. Und ansonsten gilt: sie haben das Recht zu schweigen. 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 29, 2015 at 07:53 AM Share Posted October 29, 2015 at 07:53 AM Aber auch das muss man mental "trainieren" und verinnerlichen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted October 29, 2015 at 08:30 AM Share Posted October 29, 2015 at 08:30 AM sry so oder so ist das Urteil ein Witz.Aber generell gilt nie etwas ohne Anwalt sagen wenn man im Fadenkreuz steht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 29, 2015 at 08:38 AM Share Posted October 29, 2015 at 08:38 AM Reden ist scheiße,Schweigen der Freispruch... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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