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Rentner hat nicht in Notwehr gehandelt


Mike57

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Machen wir uns doch nichts vor - es sind nicht nur die Aussagen - - die waren bei den diversen Freisprüchen auch vorhanden.

 

Es war das Bestreben der "Gastfamilie", ihren aus der Bahn geratenen Sohn reinzuwaschen und "legale Blutrache" zu betreiben. Dies ist nun endlich gelungen und jetzt kann (und wird) die Zivilklage auf Schadenersatz folgen.

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Jeder Polizist bekommt putative Notwehr zugestanden, wenn er ohne Sicht, nur durch eine Tür, ein finbales Loch gemacht hat. Noch haben wir den Fall des flüchtenden vermutlichen Dealers, hinter dem ein Polizist hergeschossen hat, und zufällig seinen Hinterkopf getroffen hat. Da war der Flüchtende der Überfallene...... Ist das Urteil schon raus ?

Und hier muss man als Bürger wieder hinnehmen, dass ein sesselfurzender Richter (und ausgerechnet aus der Riege, von denen man erwartet, dass sie richtiungsweisende Urteile machen) eine solche Fehlleistung fertigbringt, Staat darf alles, Bürger fährt ein, Täter triumphiert.

Was ist eigentlich mit den anderen Tätermn des Überfalls in Sittensen, haben diese einen Lebenswandel begonnen. der ihren religiösen Regeln enstpricht, oder tätern die munter weiter ?

 

Edited by George
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Machen wir uns doch nichts vor - es sind nicht nur die Aussagen - - die waren bei den diversen Freisprüchen auch vorhanden.

 

Es war das Bestreben der "Gastfamilie", ihren aus der Bahn geratenen Sohn reinzuwaschen und "legale Blutrache" zu betreiben. Dies ist nun endlich gelungen und jetzt kann (und wird) die Zivilklage auf Schadenersatz folgen.

Ich muss dir leider Recht geben. Und die Medien haben auch ihrenb Anteil daran !

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Nur so : 

In so einem Fall bin ich traumatisiert und stehe unter Schock und bitte um einen Notarzt. 

Ist außerdem die bessere Variante als "cool" zu wirken und vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. 

Aber auch das muss man mental "trainieren" und verinnerlichen.

Man sollte im Leben immer wissen, worauf es ankommt und sich im voraus damit beschäftigen, solch sensibler Bereich gehört für jeden, der mit Waffen dienstlich oder privat zu tun hat, unbedingt dazu.

GP

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Also ganz sachlich gesehen hat der Mann sich nicht mehr in einer objektiven Notwehrsituation befunden, das ist auch völlig richtig so bewertet worden.
Wann das subjektive Notwehrempfinden jedoch aufhört, lässt sich (und da bin ich bei den Ausführungen seines Anwalts mit der Vergleichssituation vom Bund, die er beschreibt) weder generell, noch als Aussenstehender erfassen, zumal wenn noch ein tatsächlicher körperlicher Angriff zwecks Herausgabe des Tresorcodes voranging.

Ein "in dubio pro reo" wäre hier angemessener gewesen.

Was mich viel mehr interessiert: Hat der eigentlich schon ne neue Freundin?:wub:

Edited by oxota
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Sehe ich anders, so wie das Gericht eigentlich auch.

Das zementiert aber leider die (nicht)-Anwendung des Notwehrrechts für Opfer von Verbrechen.

Für Straftäter wird jede kleinste Begründung für Milderung und Rechtfertigung gesucht, für deren Opfer gilt das gesamte Strafrecht mit Ausnahme aller Entschuldingungsgründe.

Was ist den beispielsweise mit Schmerzensgeld von den Mittätern für das Opfer ?

Edited by George
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Also ganz sachlich gesehen hat der Mann sich nicht mehr in einer objektiven Notwehrsituation befunden, das ist auch völlig richtig so bewertet worden.
Wann das subjektive Notwehrempfinden jedoch aufhört, lässt sich (und da bin ich bei den Ausführungen seines Anwalts mit der Vergleichssituation vom Bund, die er beschreibt) weder generell, noch als Aussenstehender erfassen, zumal wenn noch ein tatsächlicher körperlicher Angriff zwecks Herausgabe des Tresorcodes voranging.
 

Ich sehe das genau andersherum: Objektiv hat er sich in einer Notwehrsituation befunden, der Täter war mit seiner Beute auf der Flucht.
Subjektiv hat er sich nicht darin befunden, da er dies nicht wusste.

Somit entfällt der notwendige Verteidigungswille.

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Somit entfällt der notwendige Verteidigungswille.

Das sehe ich nun völlig anders, weil mir der Blick auf die Kohle zu einseitig ist.

Nochmal zur Erinnerung, da ist ein körperbehinderter Rentner (eingeschränkt gehfähig), der von 5 jungen agilen Männern überfallen wird. Diese wuseln durch sein Wohnzimmer.

Ob man in solch einer Situation - vor allem in dem Alter - erkennt/unterscheiden kann, ob sich die Bande aus dem Staub machen oder nur eine "bessere Angriffsposition einnehmen" will.

Bei einem Verhältnis 1:5 ist m. E. sehr wohl ein Verteidigungswille vorhanden - zumal zuvor in einer Nachbarstadt eine ältere Frau bei solch einem Überfall ums Leben gekommen ist.

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Es ist schon bezeichnend für dieses Land und diese Gesellschaft, wenn man sich nach einer Notwehrhandlung de facto genauso verhalten muss wie ein richtiger Straftäter mit Aussage verweigern, auf den Anwalt warten usw.. Vor allem, wenn das Kräfteverhältnis derart ungleichmäßig verteilt war wie in diesem Fall. Was kommt als nächstes? Hoffen, dass es keine Zeugen gibt und den Spaten holen? Einfach nur krank...

Was ist mit der Softair, die der Abschaum dabei hatte? Wurde das nicht berücksichtigt? Es kann niemand erwarten, dass ein über 80jähriger in einer Höchststresslage den Unterschied erkennen kann wenn ihm einer das Teil an den Kopf hält.

Es ist wenigstens ein positiver Aspekt, dass selbst der Generalbundesanwalt aufgrund seiner geschilderten Erfahrung auf Seiten des Angeklagten war, auch wenn es hierbei nichts genützt hat.

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@ Schwedenmauser: 

Das hat nichts mit "verhalten wie ein Straftäter" zu tun, das ist die Wahrung deines Rechts. Auch im eher notwehrfreundlichen Österreich würde ich es so machen. In einem vergleichbaren Fall (flüchtender Einbrecher, keine Schußwaffe, Treffer im Rücken, dumme Aussage 3x geändert), bekam der Schütze auch ein paar Monate bedingt, wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge.

Frag einmal Die Beste Ehefrau Von Allen, was ihr österreichische Polizisten zu dem Thema sagen: "Genau richtig so!"

 

 

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Hätte der Anwalt vorbringen können, das sein Mandat in Notwehr geschossen habe um sein Eigentum (Geldbörse mit EUR 2000) zu schützen wäre das Urteil so nicht gesprochen worden.

Das hat der Mandat aber schon mit seiner Aussage bei der Polizei torpediert.

Das ist - nach der Rechtslage - richtig.

Damit hängt ein Totschlagsurteil also - nach "Rechts"lage - nicht davon ab, was man getan hat, sondern wie man es begründet.

Und es hängt NICHT davon ab, ob man es in einer Opfersituation getan hat, die garnicht enstanden wäre, wenn man nicht Tätern in die Hände gefallen wäre.

Ist DAS Rechtsstaat ?

Edited by George
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