Popular Post Glockologe Posted November 2, 2015 at 12:56 PM Popular Post Posted November 2, 2015 at 12:56 PM It's two a.m. The fear is gone I'm sitting here, waiting The gun's still warm. So etwa klang es Anfang der 80er aus dem Radio. Aber was, wenn es wirklich passiert? Ihr habt eben in Notwehr geschossen. Der Schuß mag eine Auseinandersetzung beendet haben, beginnt aber gleichzeitig eine Neue. Was dann tun, um wieder möglichst unbeschadet daraus hervor zu gehen? Nota Bene: Ich gehe von berechtigter Notwehr aus und daß die Bedrohung beendet ist, d.h. der Täter inaktiv und eventuelle Komplizen geflohen. Finger lang! Finger lang! Finger lang! Jetzt wäre ein verdammt blöder Moment um euch selbst oder einen eurer Lieben anzuschießen. Rundblick. Keine weitere Bedrohung? Waffe sicher machen (entspannen, sichern) und holstern oder ablegen. Wenn der Täter eine Schußwaffe hatte, oder auf Kontaktdistanz an Euch rangekommen ist, überprüft ob ihr verletzt seid. Streift euren Körper dafür mit den Händen ab. O.K, versteht ihr jetzt, warum ihr keine Waffe mehr in der Hand haben sollt? In der Krisensituation hat sich das Blut ins Körperinnere zurückgezogen und eure Reizleitung war auch anderweitig beschäftigt. Ihr könntet verletzt sein. Rundblick. Zegt der Täter Aktivität, oder kehrt er zurück? Jetzt Notruf absetzen. Und zwar bei der Polizei den Angriff auf euch melden. Auch wenn ihr sie schon vor dem Vorfall alarmiert hattet. Und verlangen, daß sie einen Rettungswagen für den Täter mitbringen, auch wenn ihr sein Hirn sehen könnt. Ihr seid keine Mediziner. Aber das geht ins Protokoll und ist das Äquivalent von Erster Hilfe. Ebenso habt ihr einen Angriff auf euch angezeigt. Keine Verbalinjurien oder rassistische Ausbrüche betreffs des Täters. Ihr erinnert euch? Protokoll! Wenn es nicht handfeste Gründe (medizinisch oder Selbstschutz) gibt, verändert die Spurenlage nicht! Polizisten und Forensiker sind nicht blöd. Bei Eintreffen der Polizei zeigt eure leeren Hände, zeigt den Täter und seine Bewaffnung(zB angeschliffener Schraubenzieher, oder Brecheisen, wenn nicht Messer oder FFW), oder die Fluchtrichtung. Protokoll! Dann setzt der Schock ein und ihr seid zu keiner weiteren Aussage mehr fähig. Aussagen könnt ihr am nächsten Tag. Mit Anwalt. Das ist nicht Petitesse sondern euer Recht. Außerdem habt ihr bereits eure Kooperation bei den Ermittlungen gezeigt und die Exekutive auf die Bewaffnung des Täters hingewiesen. Sprecht die Besatzung des Rettungswagens an. Es ist Euch wahrscheinlich sowieso übel (Adrenalinabbau). Wenn sie Euch zur Beobachtung mitnehmen, ist es ein Bonus. Und jetzt ruft euren Anwalt an. Sprecht weder mit Polizisten, noch mit Kriseninterventionsheinis, ohne Anwalt. Eure Erinnerung an den Vorfall könnte falsch und lückenhaft sein. Ob ihr es realisiert oder nicht, ihr habt eben eine traumatische Situation durchgemacht. Dies beeinflußt die sinnliche Wahrnehmung. Zeitempfinden und Farbsehen sind zB oft gestört. 11
Popular Post Hollowpoint Posted November 2, 2015 at 01:35 PM Popular Post Posted November 2, 2015 at 01:35 PM Die 10 Gebote nach der Neutralisierung des Aggressors: 1.) Maul halten 2.) Maul halten 3.) Einen KOMPETENTEN Fachanwalt für Strafrecht anheuern (Geld darf hier keine Rolle spielen!) 4.) Maul halten 5.) Zu Polizisten, Staatsanwälten und anderen Amtspersonen nur sagen: "Ich schließe mich den Ausführungen meines Anwalts vollumfänglich an." 6.) insbesondere gegenüber Medienvertretern nur eine einzige Aussage machen: "KEIN KOMMENTAR!" 7.) Maul halten 8.) Auch gegenüber "Freunden", Bekannten und Nachbarn: Maul halten 9.) In Internetforen und sozialen Netzwerken: Maul halten, nichts posten 10.) Im Zweifelsfall: Maul halten! GRUß 10
Der Reservist Posted November 2, 2015 at 02:13 PM Posted November 2, 2015 at 02:13 PM Am 2.11.2015 at 14:35 , Hollowpoint sagte: Die 10 Gebote nach der Neutralisierung des Aggressors: 1.) Maul halten Es ist schon alles gesagt - - nur noch nicht von jedem 2
Glockologe Posted November 2, 2015 at 04:03 PM Author Posted November 2, 2015 at 04:03 PM (edited) Maul halten ist schon ok. Aber in jedem Fall die ersten Beamten am Tatort (Protokollführende bis KB oder jemand mit mehr Lametta eintrifft auf die Bewaffnung des Aggressors hinweisen, damit diese schriftlich vermerkt wird.) Es sind schon Messer von Sanitätern zur Seite geschmissen und Patronenhülsen ins Erdreich getreten worden. Und futsch ist der Notwehrgrund. Was euch entlastet soll festgehalten werden. Edited November 2, 2015 at 04:04 PM by Glockologe 2
Popular Post Katja Triebel Posted November 2, 2015 at 06:33 PM Popular Post Posted November 2, 2015 at 06:33 PM Wir thematisieren hier ja immer wieder die Notwehr und die Selbstverteidigung insgesamt. Auch ist es gerade jedem legalen Waffenbesitzer ein Anliegen die juristische Integrität auch über das Maß beim Normalbürger zu wahren. Leider lese ich in den geteilten Artikeln und Berichten immer wieder, dass sich Beschuldigte, Zeugen, etc. in Widersprüche verwickeln und es zu ungünstigen Aussagen kommt und infolge dessen jemand der u. U. bei korrektem Verhalten freigesprochen worden wäre bestraft wird. Das ist sehr ärgerlich und vermeidbar. Denn auch wenn es sehr nach Krimi klingt: Ihr habt das Recht zu schweigen. http://german-rifle-association.de/ihr-habt-das-recht-zu-schweigen/ 5
George Posted November 3, 2015 at 10:16 AM Posted November 3, 2015 at 10:16 AM Am 2.11.2015 at 19:33 , Katja Triebel sagte: Denn auch wenn es sehr nach Krimi klingt: Ihr habt das Recht zu schweigen. Und genau das ist das Problem unseres "Rechts"systems: Dass soetwas nötig ist. Im Grunde genommen hat sich seit den Hexenverbrennungen wenig geändert. Nach wie vor gilt das "Geständnis", also die eigene Aussage, als wichtig(st)es Beweismittel. Man wird zwar nicht mehr gefoltert, dafür werden einem alle Aussagen, auch die, die man verstört, erschreckt, verwirrt oder verletzt gemacht hat, im Munde herumgedreht und gegen einen selbst verwendet. Und das nach "Rechts"-Begriffen, nicht nach gesundem Menschenverstand, und ohne die Möglichkeit, diese zurückzuziehen oder den Umständen entsprechend werten zu lassen. Jedem besoffenen TÄTER wird der Suff als mildernder Umstand angerechnet, dem Opfer sein Gemütszustand und seine Verwirrung nicht. 2
Popular Post George Posted November 3, 2015 at 10:22 AM Popular Post Posted November 3, 2015 at 10:22 AM Es gibt da einen uralten Witz. Richter zum Angeklagten: "Wir haben sie beim Opfer erwischt, mit dem Messer in der Hand, drei Zeugen haben Sie zustechen sehen, das Messer gehört ihnen, sie haben das Opfer vorher bedroht, weil es sie betrogen hat, sie habe gestanden - und nun behaupten Sie, unschuldig zu sein ?" Angeklagter: "Stimmt, Herr Richter. Mein Rechtsanwalt hat mich von meiner Unschuld überzeugt." 4
Glockologe Posted November 4, 2015 at 08:52 AM Author Posted November 4, 2015 at 08:52 AM Eines hätte ich noch hinzu fügen können: Wie alles in diesem Bereich funktioniert es nur dann, wenn so verinnerlicht ist, daß es schon zum Reflex degradiert wurde. Sonst herrscht Schockstarre, oder sinnloser Aktionismus und beides ist schädlich. 3
George Posted November 4, 2015 at 09:50 AM Posted November 4, 2015 at 09:50 AM Das kann man schon bei der normalen "anlasslosen" PKW-Kontrolle beginnen. Papiere ja, ansonsten "No Comment" bzw. NEIN. 1
Glockologe Posted November 4, 2015 at 11:09 AM Author Posted November 4, 2015 at 11:09 AM Das geht nicht immer und überall. Wenn dir in Ö der Polizist den Alkotester vor die Nase hält, darfst Du verweigern. Du darfst auch eine Blutabnahme verweigern, man darf dich nicht zwingen, wie hier. Aber Du wirst gerichtlich belangt und auf Grund deiner Weigerung, wird eine Alkoholisierung angenommen. Diese wird mit 1,6 Promille festgelegt. Wie viel Schmalz man dafür ausfaßt, kannst Du dir sicher vorstellen.
George Posted November 4, 2015 at 12:07 PM Posted November 4, 2015 at 12:07 PM (edited) vor 21 Stunden, Glockologe said: Das geht nicht immer und überall. Wenn dir in Ö der Polizist den Alkotester vor die Nase hält, darfst Du verweigern. Du darfst auch eine Blutabnahme verweigern, man darf dich nicht zwingen, wie hier. Aber Du wirst gerichtlich belangt und auf Grund deiner Weigerung, wird eine Alkoholisierung angenommen. Diese wird mit 1,6 Promille festgelegt. Wie viel Schmalz man dafür ausfaßt, kannst Du dir sicher vorstellen. Die Regelungen in Ö kenne ich nicht, und darauf habe ich mich nicht bezogen. Ist aber gut zu wissen. Tatsächlich sollte man aber hier sich auch mal schlau machen, zu was man verpflichtet ist und wozu nicht. (Und das weniger um als Querulant dazustehen, sondern um Rechte zu wahren, die man hat) Edited November 5, 2015 at 08:52 AM by George 1
Der Reservist Posted November 4, 2015 at 12:16 PM Posted November 4, 2015 at 12:16 PM vor 7 Minuten, George said: (Und das weniger um als Querulant dazustehen, sondern um Rechte zu wahren, die man hat) In D reicht allein schon der Hinweis auf die Gesetzeslage aus, um als Querulant dazustehen 1
Glockologe Posted November 4, 2015 at 12:47 PM Author Posted November 4, 2015 at 12:47 PM Ich würde es so formulieren, daß man seine Rechte UND Pflichten kennen sollte. Ob und welche Abstriche man macht, bestimmen Rückgrat und der gesunde Menschenverstand, 3
Der Reservist Posted November 4, 2015 at 12:57 PM Posted November 4, 2015 at 12:57 PM vor 9 Minuten, Glockologe said: Ich würde es so formulieren, daß man seine Rechte UND Pflichten kennen sollte. Ob und welche Abstriche man macht, bestimmen Rückgrat und der gesunde Menschenverstand, Um diese beiden Dinge ist es in diesem Land schlecht bestellt 2
Gunfire Posted November 4, 2015 at 07:02 PM Posted November 4, 2015 at 07:02 PM Europäisches Beamtengesetz: §1: Der Beamte hat immer recht. §2: Sollte der Beamte einmal nicht recht haben, tritt automatisch §1 in Kraft. §3: Damit der Beamte nicht in Versuchung gerät, Denken zu müssen, hat er bei Betreten der Dienststelle das Gehirn abzugeben, sofern solches vorhanden ist. §4: Der Beamte hat grundsätzlich nicht zu denken, dieses hat er den Pferden zu überlassen, da diese eindeutig den größeren Kopf haben. Grüße Gunfire 2
Doom Posted November 5, 2015 at 07:42 PM Posted November 5, 2015 at 07:42 PM Noch eins zwei Details: 1. seine nächste Familie vorher immer wieder drillen: KEINE AUSSAGE ! Auch die Familie steht unter Schock und muss zum Arzt! 2. auf sein 'Image' achten, wer blöd vor Bekannten/Freunden prallt (so in der Art: 'wenn da einer nachts kommt, dann xxxx') riskiert ein böses Überraschen wenn diese dann von Polizei befragt werden. ALLES, aber AUCH ALLES was euer Umfeld über euch aussagen wird, wird GEGEN euch verwendet... Gilt für die Schweiz, und wahrscheinlich auch für die meisten Länder in Europa... 3
Jägermeister Posted September 2, 2017 at 05:16 AM Posted September 2, 2017 at 05:16 AM Zitat Eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter findet bei der Notwehr grundsätzlich nicht statt (vgl. BGH NStZ 2003, 425, 427 m. N.; BGH, Urt. v. 26.8.2004 - 4 StR 236/04). Das Notwehrrecht setzt keine Güterproportionalität voraus; eine Abwägung der Bedeutung des angegriffenen Rechtsguts mit dem verteidigten Rechtsgut ist danach im Allgemeinen nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschl. v. 12.4.2016 - 523/15 Rn. 21; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 29. Aufl., § 32 Rn. 47). Nur wenn die Rechtsgutbeeinträchtigung durch die Verteidigungshandlung gegenüber einem unerheblichen Angriff eindeutig unverhältnismäßig ist, kann ein solches Missverhältnis angenommen werden, das zur Einschränkung des Notwehrrechts führt (BGH, Beschl. v. 12.4.2016 - 523/15 Rn. 21; siehe dazu unten Rn. 11). http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/32_StGB.html
Whitestar Posted April 29, 2019 at 01:54 PM Posted April 29, 2019 at 01:54 PM Am 5.11.2015 at 20:42 , Doom sagte: ...2. auf sein 'Image' achten, wer blöd vor Bekannten/Freunden prallt (so in der Art: 'wenn da einer nachts kommt, dann xxxx') riskiert ein böses Überraschen wenn diese dann von Polizei befragt werden.... Das gilt auch für Schilder und Sticker wie "protected by S&W" am Auto oder an der Haustür. Selbst ein Schild "Vorsicht vor dem bissigen Hund" könnte als bedingter Vorsatz ausgelegt werden, wenn der Köter tatsächlich jemand verletzt.
Popular Post Der Reservist Posted April 29, 2019 at 02:06 PM Popular Post Posted April 29, 2019 at 02:06 PM vor 4 Stunden, Whitestar sagte: Das gilt auch für Schilder und Sticker wie "protected by S&W" am Auto oder an der Haustür. Selbst ein Schild "Vorsicht vor dem bissigen Hund" könnte als bedingter Vorsatz ausgelegt werden, wenn der Köter tatsächlich jemand verletzt. Ja, ja - wir sind schon ein seltsames Land geworden. Täterschutz vor Opferschutz. Wenn jeder in der Nachbarschaft weiß, daß ich Waffen habe (kann man deutlich sehen, wenn ich zum Schießen gefahren bin und den Wagen beladen habe), dann wird man auch darauf angesprochen, daß man es im Falle eines Überfalls ja gut hat. Wenn man dann sagt, daß das nur zutrifft, wenn man rechtzeitig an die Waffe kommt, dann staunt immer jeder, weil die meisten glauben, die Knarre liegt unter dem Kopfkissen. Wenn man den Rest der Bestimmungen erzählt, schütteln die nur ungläubig den Kopf und glauben, man will sie verarschen. 5
Whitestar Posted April 29, 2019 at 03:22 PM Posted April 29, 2019 at 03:22 PM Lieber heimlich schlau als unheimlich doof. Wer sich solche Sticker antackert ist selber Schuld, wenn anschließend Fragen kommen.
Gunfire Posted April 29, 2019 at 04:46 PM Posted April 29, 2019 at 04:46 PM Ich hatte an der Tür meiner alten Wohnung ein Schild: Vorsicht - Kampfhamster. Alle Besucher haben gelacht, bis ich ihnen ein Bild eines Hamsters in einer Ritterrüstung gezeigt habe. Da waren aber auch nicht ganz so gut belichtete dabei. Grüße Gunfire
Der Reservist Posted April 29, 2019 at 05:52 PM Posted April 29, 2019 at 05:52 PM Macht euch man nichts vor. Wenn tatsächlich einmal jemand von uns in die Situation kommen sollte, in Notwehr auf einen Menschen schießen zu müssen und es kommt zu einer Verhandluch, so könnt ihr ganz sicher sein, daß auch die Aussagen auf diesem Board (oder eines anderen) "ausgewertet" werden und irgendwo wird man ganz sicher etwas finden, das sich entsprechend interpretieren läßt. Man kann aus lauter Angst vor dem Tod auch Selbstmord begehen. Auf was wollen/sollen denn die legalen Waffenbesitzer noch alles verzichten, nur, um als "gute Menschen anerkannt zu werden? 1
Gunfire Posted April 29, 2019 at 06:06 PM Posted April 29, 2019 at 06:06 PM vor 12 Minuten, Der Reservist sagte: Auf was wollen/sollen denn die legalen Waffenbesitzer noch alles verzichten, nur, um als "gute Menschen anerkannt zu werden? Am Besten eingraben lassen. Oder wie es im Wilden Westen hieß: Nur ein toter Indianer ist ein guter Indianer. Grüße Gunfire
Syntex2018 Posted April 30, 2019 at 06:22 PM Posted April 30, 2019 at 06:22 PM Am 29.4.2019 at 18:46 , Gunfire sagte: ... Alle Besucher haben gelacht, bis ich ihnen ein Bild eines Hamsters in einer Ritterrüstung gezeigt habe. Da waren aber auch nicht ganz so gut belichtete dabei. ... Bei den Bildern oder den Besuchern? LG Syntex
Gunfire Posted April 30, 2019 at 06:25 PM Posted April 30, 2019 at 06:25 PM vor 1 Minute, Syntex2018 sagte: Bei den Bildern oder den Besuchern? Drei mal darfst Du raten. Ich hab noch keinen unterbelichteten Hamster gesehen. Grüße Gunfire 1
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