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Florida: Waffengesetz erlaubt Schießen auf Verdacht


rugerclub

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Quelle: Rheinisch Post Online

Ein neues Gesetz ruft die Bürger von Florida ausdrücklich dazu auf, sich mit Waffengewalt zu verteidigen. "Ziehen Sie zuerst" lautete die Losung der neuen Regelung, die am 1. Oktober in Kraft tritt. Jeder, der sich in der Öffentlichkeit bedroht fühlt, hat künftig das Recht, eine Waffe zu ziehen. Gegner des Gesetzes warnen vor allem Touristen vor tödlichen Missverständnissen.

...

Das Gesetz wurde im April von Gouverneur Jeb Bush unter Mitwirkung der Waffenlobbyisten der National Rifle Association (NRA) gebilligt. Seine Befürworter betonen den Abschreckungseffekt

...

Im schlimmsten Fall werde wohl zuerst geschossen und anschließend nachgefragt, kritisieren die Kampagnenmacher. Deshalb sei es ratsam, bei einem Autounfall "im Wagen zu bleiben und die Hände gut sichtbar zu halten". Wenn jemand wütend aussehe, sollte man lieber nicht schreien, sondern freundliche Miene machen, heißt es auf Flugblättern, die auf Straßen in Florida verteilt werden.

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Ein neues Gesetz ruft die Bürger von Florida ausdrücklich dazu auf, sich mit Waffengewalt zu verteidigen.

Ich verstehe mitunter nicht, was die medien uns da vermitteln wollen. Im deutschen Notwehrrecht ist es so, dass man sich verteidigen darf, wenn ein Angriff stattfindet oder unmittelbar bevor steht. Also auch Schießen auf Verdacht? Soweit mir bekannt ist, man korrigiere mich, wenn ich da falsch liege, hat es diese Notwehrauslegung in den USA bislang noch nicht gegeben.

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Nun was sagt denn dieser Artikel konkret zu dem Gesetz aus?

Nix, ausser das diese Gutmenschen von der Bradystiftung natuerlich wieder einmal alles verdrehen und den Zivilisationsuntergang befuerchten!

Hier einmal der Orginaltext:

776.012 Use of force in defense of person.--A person is justified in using force, except deadly force, against another when and to the extent that the person reasonably believes that such conduct is necessary to defend himself or herself or another against the other's imminent use of unlawful force. However, a person is justified in the use of deadly force and does not have a duty to retreat if:

(1) He or she reasonably believes that such force is necessary to prevent imminent death or great bodily harm to himself or herself or another or to prevent the imminent commission of a forcible felony; or

Einzig und alleine erlaubt dieses Gesetz, dass man in einer Notwehrsituation nicht weglaufen muss auch wenn man es koennte und dass eine Notwehrsituation eintritt wenn man davon ausgehen kann das eine Bedrohung besteht.

Das man diese Bedrohung nachher vor einem Richter glaubhaft machen muss ist auch klar.

Das ist ziemlich weit entfernt von einem Freibrieft auf Jedem zu schiessen der Einem nicht gefaellt!

Ein Beispiel ist, wenn man an der Ampel steht und eine Gang von jugendlichen Vorzeigebuergern mit Radschluesseln auf Einem zukommen, obwohl man gar keinen Platten hat.

Da sehe ich darin eine Bedrohung.

Besonders wenn diese Musterbuerger zur Ehrung Ihrer Muetter einen Seidenstrumpf uebern Gesicht tragen!

Diese Situation alleine waere aber noch nicht ausreichend um auf eine dieser Personen zu schiessen.

Sollten aber diese Gestallten einem den Weg versperren und Ihre Radschluessel in Richtung Fensterscheibe schwingen, dann ist meinesachtens schon eine Notwehrsituation gegeben.

Nach dem alten Gesetz war das dann immer noch nicht der Fall, denn der Verteidiger dieser Herren haette dann argumentiert, dass die Herren ja "nur" Gegenstaende aus dem Auto haetten stehlen wollen und ansonsten natuerlich voellig gewaltfreie Menschen seien!

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.... oder unmittelbar bevor steht...

Nee, nach DE Rechtsprechen muss ein Notfall bestehen und nicht unmittelbar bevorstehen.

um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff

Und genau da liegt der Unterschied in dem FL Gesetz.

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Gerade haben sie bei RTL 2 News wieder so einen Schei*bericht gebracht! :x :x :x

Folgende Mail habe ich an die Redaktion geschrieben. Kopieren und weiter verwenden ist ausdrücklich erwünscht!

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Nachrichtensendung am 05.10.2005 um 20.00 Uhr sendeten Sie einen Beitrag über das neue Waffengesetz in Florida. Als Sportschütze und Jäger bin ich bestens über die Waffengesetze informiert und verfolge auch die internationale Waffengesetzgebung sehr genau. Ihr Beitrag ist nicht nur schlecht bis gar nicht recherchiert, er ist eine glatte und dreiste Lüge! Es drängt sich hier der Verdacht auf, dass Sie ihre Nachrichten dazu verwenden, gezielt Desinformationen zu verbreiten. Sollten Sie, entgegen meinen Erwartungen doch Interesse an der Realität haben, können Sie die Gesetzgebung in Florida unter nachfolgendem Link nachlesen: http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/index.html . Sollten Sie weiterhin mit Ihren unwahrheitsgemäßen Berichten gegen die Waffenbesitzer fortfahren, ziehe ich in Erwägung Ihre Werbepartner anzuschreiben und diese auf Ihr Verhalten hinzuweisen.

Mit freundlichen Grüssen,

:x

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Es ist doch verückt. Das Gesetz von Florida wird genau genommen einfach dem D oder CH Gesetz gleichgestellt. Da wird nämlich nicht verlangt erst wegzulaufen und Feuerwaffen darf man auch einsetzen, vorausgesetzt die Bedrohung war entsprechend.

Der Einzige Unterschied ist das Waffentragen. Das wurde ja auch in der Ch 19990abgeschaft.

Wenn ich an einen Bundesgerichtentscheid in den 80 Jahren denken. Da wurde in Basel ein Juwelier freigesprochen der einem Dieb, der mit Juwelen weglief ins Bein geschossen hatte. Die Argumentation war: Da der Schütze nachweisen konnte, das er Kombatschiessen gemacht hatte, konnte man davon ausgehen das keine Gefährdung für die Passanten bestand. Das der Dieb angeschossen wurde, war sowieso in Ordnung.

Tempi passata.

PS: könnte man nicht solche Fälle einfach als Berufsrisiko einstuffen bei Kriminellen?

Joker

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