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Darf man im Garten eines Mehrfamilienhauses


ViperM

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Sobald in einem befriedeten Besitztum (Treppenhaus / Garten / Keller) Mitbewohner involviert sind, sind es nicht mehr die eigenen vier Wände - ausserdem "dem Bedürfniss umfassten Zweck" beachten!

Darf ich wiedersprechen oder wenigstens kritisch nachfragen ??

:mrgreen:

Ein Mehrfamilienhaus ist doch wohl meist auch " Umfriedet" und hat eine Haustür oder ein Gartentor ? Unbeteiligte , die nicht dort wohnen kommen also gewöhnlich nicht rein und das ist ja der Sinn einer Umfriedung.

Das Gesetzt verlangt sinngemäß, daß auf umfriedeten Besitztum verblieben wird und sagt auch aus, daß mit Einverständnis des Eigentümers... Beides ist hier gegeben.

Wieviele Mitbewohner in Mietwohnungen davon " betroffen " darauf findet sich im Gesetzt kein Hinweis.

Das Gesetzt fordert auch nicht "eigene vier Wände "

Mitbewohner können ja auch in meiner eigene Wohnung anwesend sein, nämlich meine Familienangehörigen aber da darf ich ja die Waffe auf jeden Fall führen.

man könnte ja auch seine Waffen im Garten putzen oder vom Lagerraum im Keller durchs Treppenhaus und quer über den Garten transportieren ( Führen :mrgreen: ) natürlich immer mit dem im Bedürfnis umfassten Zweck und dazu gehört wohl auch Putzen oder Reparatur oder Vorbereitung auf dem Wettkampf.

Vorausseztung der Eigentümer stimmt zu oder man ist selbst Eigentümer des Mehrfamilienhauses und des Gartens.

Anders wäre es , wie bei vielen Neubaublöcken, wenn der Garten/Wäscheplatz zwischen den Häusern nicht umfriedet wäre und von der Straße aus frei zugänglich wäre.

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  • 3 weeks later...

Da berührt man zwangsläufig auch den Raum der anderen Mitbewohner. Und in diesem Raum hat man mit der Waffe nichts zu suchen.

und wie sieht es dabei mit der Zustimmung derjenigen aus ???

 

§ 12 (3)

einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedeten Besitztum .... zu seinem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt, ...

was dann "im Zusammenhang damit" bedeutet wäre zu klären ...

 

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Ich würde auch keine Waffe im eingezäunten Garten meines freistehenden Einfamilienhauses führen!

Rein rechtlich stellt dies zwar kein unerlaubtes Führen einer Waffe dar, aber Ärger wird es mit Sicherheit trotzdem geben!

Heutzutage rufen garantiert die lieben Nachbarn die Grünen und dann rücken die an und stellen komische Fragen. Oder es kommt gleich das SEK und die hauen einem erst mal bewußtlos, erschießen den Familienhund, zertrümmern einem die Bude und beschlagnahmen erst mal alle Waffen.

Dann muß man ein paar Jahre prozessieren, bis man die Waffen (verrostet und verbeult) samt einer lauwarmen Entschuldigung wieder kriegt.

Außerdem wird man dann von der Waffenrechtsbehörde mit Sicherheit zum Psycho-Doc geschickt und wie das ausgeht, ist schon von vornherein klar. Wenn der Psychote mitkriegt, daß man gerne Waffen im Garten führt, dann wird man ganz schnell zum Irren gestempelt und dann husch husch..................fort sind die Eisen.

In D ist es leider eben so, daß´man seine Waffen möglichst nur zum Reinigen und Warten aus dem Tresor nimmt (aber so, daß kein Nachbar das sehen kann) oder natürlich zum sofortigen Verpacken in einen abschließbaren Koffer/Futteral zum Transport auf den Schießstand.

Wir sind halt nicht in den USA, wo vielerorts eine offen geführte Waffe nicht mal ein müdes Blinzeln hervorruft.

GRUß

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In D ist es leider eben so, daß´man seine Waffen möglichst nur zum Reinigen und Warten aus dem Tresor nimmt (aber so, daß kein Nachbar das sehen kann) oder natürlich zum sofortigen Verpacken in einen abschließbaren Koffer/Futteral zum Transport auf den Schießstand.

Meine Nachbarn kennen meine gelegentlichen Putzaktionen auf der Terasse und keiner stört sich daran - wie auch wenn in einem 5000 Seelendorf mehr als die Hälfte im örtlichen Schützenverein (Traditionsschützen) sind. :!:

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Ich habe schon mal ein Gewehr mit unten. Das können alle sehen, das werden sie auch bestimmt schon gesehen haben (2 Nachbarn). Die wissen aber aus der Zeitung, was der hemo so alles im laufenden Sportjahr damit getroffen hat und daß die Waffen legal sind. Hier stört sich keiner dran. Und mit geschulteter Langwaffe am Zaun lang patroullieren mach ich nicht.

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Ich habe schon mal ein Gewehr mit unten. Das können alle sehen, das werden sie auch bestimmt schon gesehen haben (2 Nachbarn). Die wissen aber aus der Zeitung, was der hemo so alles im laufenden Sportjahr damit getroffen hat und daß die Waffen legal sind. Hier stört sich keiner dran. Und mit geschulteter Langwaffe am Zaun lang patroullieren mach ich nicht.

So is' das halt im Westawalt.... :(

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@ hemo :

Wenn alle zustimmen gilt das für den Garten aber nicht für den allen meist öffentlich zugänglichen Hausflur.

Auch der Hausflur ist befriedetes Grundstück, denn es ist ja ( normalerweise ) eine Tür dran.

Eine Tür ist üblicherweise verschlossen und damit ist klargestellt, daß nicht jeder Beliebige dieses Grundstück betreten darf und daß dieses Treppenhaus kein öffentliches Gelände ist.

"Seinen" Räumen etc. heißt nicht Gemeinschaftsraum. Da berührt man zwangsläufig auch den Raum der anderen Mitbewohner. Und in diesem Raum hat man mit der Waffe nichts zu suchen. Gleiches gilt für den eingefriedeten Garten.

Deine Theorie oder hat das eine Begründung im Gesetzt ?

Was ist wenn ich Eigentümer des Miethauses bin ?

Wo steht im Gesetzt. daß keine Mitbewohner den Anblick einer Waffe ertragen dürfen und wie wäre es in meiner eigenen Wohnung, wenn ich Besuch hätte und die Waffe am Gürtel tragen würde ??

Ich denke Bob hat in seinem Beitrag alles glasklar gesagt

:!: :!:

@ Hollow :

Deine Ausführung, was alles an SEK anrücken könnte sind zwar nie ausgeschlossen, aber denoch ziemlich unwahrscheinlich.

Wer mit mir in einem Mehrfamilienhaus wohnt, der kennt mich und kennt in der Regel auch mein Hobby, kann also nicht einfach gegenüber der Polizei behaupten er würde bedroht nur weil ich die Waffe trage.

Auch meine Nachbarn können nicht einfach so tun, als kennen sie mich nicht, eine Anzeige müßte demzufolge schon handfeste Gründe vorraussetzen.

Ich finde es schade, daß wir Waffenbesitzer im vorrauseilenden Gehorsam noch weitergehende Regeln erfinden, die nicht im Gesetzt stehen und uns verstecken wie die Maulwürfe unter der Erde.

Ein wenig Selbstbewußtsein sollten wir schon noch haben.

Im Gegenteil ,ich nehme meine Waffen dort wo es erlaubt ist offen mit so wie der Nachbar seine Angelrute oder sein Musikinstrument unter dem Arm durchs Haus trägt.

Ich putze sie auch ( mit Ballistol :mrgreen: ) auf dem Balkon und der Nachbar , der das sieht der kennt mich und macht sich nicht draus.

Vielleicht kann man sogar den einen oder anderen neugierig machen , in ein Gespräch über Schießsport verwickeln und ihn auch dazu begeistern.

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Nun nu Attila, gerade das Sächsische SEK ist bekannt für seine "einfühlsamen" Methoden der Polizeiarbeit! :mrgreen:

Ich sag's nochmal: Die zweite Gefahr lauert in Form der Waffenrechtsbehörde! Die kann jeden bei Verdacht (z.B. gegeben durch Anzeigen der Nachbarn) einen Waffenbesitzer zum Psychoten schicken. Das steht klipp und klar im Waffengesetz!

GRUß

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Nun nu Attila, gerade das Sächsische SEK ist bekannt für seine "einfühlsamen" Methoden der Polizeiarbeit! :mrgreen:

Ich sag's nochmal: Die zweite Gefahr lauert in Form der Waffenrechtsbehörde! Die kann jeden bei Verdacht (z.B. gegeben durch Anzeigen der Nachbarn) einen Waffenbesitzer zum Psychoten schicken. Das steht klipp und klar im Waffengesetz!

GRUß

Erstens : Na Und ?? Hast Du was zu verbergen beim Dr. Macke oder gehst Du selber davon aus, durchzufallen ??

ich nicht.

Zweitens braucht auch eine Behörde einen trifftigen Anlaß, sonst kriegen die bei Willkür selber Ärger auf dem Schreibtisch.

Ich könnte mir vorstellen, wenn jemand permanent des öfteren auffällig wird und vielleicht dazu in Frauenuntewäsche rumläuft ( obwohl das gerade nicht verboten ist :P ) daß dann die Behörde nachschaut und selbst erst mal vorbei kommt ehe sie Psychiaterkosten übernehmen.

Die Anzeige eines Einzelnen " Eh guck mal der hat doch ne Waffe " dürfte bei normal arbeitenden Behörden nichts bewegen, sofern kein trifftiger Grund einer Bedrohung vorliegt.

Die Anzeige eines Nachbarn muß zumindest konkrete Gefahren zeigen und auch Hand und Fuß haben sonst könnte ich ja jeden Jäger anmachen, weil er mit einer Waffe im Wald herumrennt.

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Erstens : Na Und ?? Hast Du was zu verbergen beim Dr. Macke oder gehst Du selber davon aus, durchzufallen ??

ich nicht.

Das ist eine sehr blauäugige Einstellung zu dieser Problematik, Attila!

Ich halte mich zwar für relativ nomal im Kopf, aber das hat bei vielen Psychoten nicht viel zu sagen. Wenn Du zu denen geschickt wirst als Legalwaffenbesitzer, dann bist Du vielen von dieser Zunft schon höchst suspekt!

"Vielleicht einen Minderwertigkeitskomplex, den er mit Waffen zu kompensieren versucht, vielleicht wurde er von Vater geschlagen und von der Mutter nicht geliebt und hat nun unkontrollierbare Aggressionen gegen Gott und die Welt........", so in dem Stil halt.

Wie treffsicher Psychologen-Gutachten sind, sieht man regelmäßig an den spektakulären Fällen, wo Sexualverbrecher als geheilt entlassen wurden und sich 14 Tage später das nächste Kind vornahmen.

Willst Du Dich wirklich ohne Not in die Hände von solchen Leuten begeben?!? :shock:

Sicher gibt es da draußen eine nicht unerhebliche Anzahl von vernünftigen und unvoreingenommenen Seelenklempnern, aber Du kannst Dir nie sicher sein, an wen Du im Ernstfall gerätst!

Sowas muß ich doch nicht mit aller Gewalt provozieren!

GRUß

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