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Darf man im Garten eines Mehrfamilienhauses


ViperM

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@ hollow :

Ich geh mit erhobenen Haupt durch die Landschaft, auch als Waffenbesitzer oder gerade deshalb, weil ich mich nicht aus der Gesellschaft wegen meines Hobbys ausgrenzen lassen will.

Es wäre in der Tat beispiesweise sinnvoll bestimmte Autofahrer und Biker zum Verkehrspsychologen zu schicken und auf Führerescheineignung prüfen zu lassen und auf die Eigenschaft,sich im Straßenverkehr einzuordnen und das Leben von Mitmenschen zu respektieren.

Hier demonstriert das Verhalten dieser Leute sehr oft echten Handlungsbedarf.

Die Tatsache eine Waffe zu besitzen und damit an legalen Orten sich zu bewegen, dürfte für Psychotest nicht ausreichen, da muß noch mehr vorliegen.

Zur Erinnerung, wir diskutieren, ob sich jemand im Garten damit aufhalten darf, wir diskutieren nicht, daß er dabei noch irgendwelche Exerzierübungen macht oder Hampelmann spielt oder gar auf Leute anlegt.

Letzteres wäre in der Tat ein Grund für den Psychiatertermin.

Wir müssen unsere Rechte als Waffenbesitzer auch in Anspruch nehmen und einfordern und wenn das Gesetzt etwas nicht verbietet, dann ist es erlaubt und wenn es erlaubt ist, dann tue ich es.

Du hast doch auch vor Gericht geklagt ??

Ich möchte nicht eines Tages meine Waffe nur nach Einsatz einer Nebelwand aus dem Tresor nehmen und höchst konspirativ klammheimlich in der Nacht 3.00 Uhr auf dem Stand zu fahren und meinen Nachbarn verschweigen, daß ich Sportschütze bin als ob ich fremd gehen würde oder so.

Was die Psychogutachten bei Sextätern betrifft, so sollten wir uns aus Fehleinschätzungen einiger weniger ( und das sind es noch) ein schiefes Bild über die Sachverständigen und Psychologen machen.

Die Fälle, die nicht spektakulär in der BILD zu lesen sind, die also richtig entschieden worden ( sowohl Entlassungen von erfolgreich resozialisierten Straftätern, oder deren weitere Verwahrung und Ablehnung der Entlassung ) die erfahren wir ja deshalb gar nicht erst.

Wir urteilen doch auch nicht abwertend über die ganze Maurerzunft, weil irgendwo Pfusch am Bau gemacht wurde.

Ich denke , die Gefahr mit dem Psychiater ist übertrieben, dazu bedarf es doch schon handfester Gründe.

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Ja, aber da hatte ich allerbeste Erfolgsaussichten!

Deshalb habe ich den Rechtsstreit ja auch gewonnen.

GRUß

Heute lese ich aber im DWJ , daß die Behörde Revision vor dem obersten Gerichtshof beantragt hat und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist ??

Verwechsel ich etwa was ?

Was das Waffenführen im Garten und Mehrfamilienhaus anbelangt, so würde ich vorschlagen, wir einigen uns darauf, daß jeder selber einschätzen soll , was er für Nachbarn hat, welche Macken die haben und wieweit man sich durchsetzen will und kann.

Erlaubt ist es meiner Meinung .

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So gehts nicht, Atila. Wir haben geltendes Recht in solchen Sachen. Und der § 123 StGB gilt nur eingeschränkt im Waffenrecht, nämlich nur bezüglich der Definition "Hausrecht". Das Waffenrecht hingegen spricht eindeutig vom Wohn- Geschäftsraum und vom umfriedeten Besitztum.

Das deckt sich mit dem Hausrecht nicht ganz.

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Heute lese ich aber im DWJ , daß die Behörde Revision vor dem obersten Gerichtshof beantragt hat und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist ??

Verwechsel ich etwa was ?

Bei meinem Urteil in Sachen 2/6 auf "Gelb" hatte die Behörde auf die Berufung verzichtet. Deshalb ist die Sache (für mich) rechtskräftig geworden.

GRUß

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....von der Waffe Gebrauch machen...., was meinst du damit? Grundsätzlich gilt natürlich der 123, das hat niemand bestritten. Hier geht es aber um Gemeinschaftstreppenhäuser. Geh mal in einem riesigen Hochhaus mit tausend Wohneinheiten mit geholsterter Waffe die Post holen. Und vorher sagste deiner Waffenbehörde, daß du ab morgen immer deine Post so holst. Mal sehen, wie weit die den 123 auslegen.

Grüße

hemo

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Ist das eigentlich erlaubt, wenn ich vom Balkon im ersten OG eines Hauses über die Strasse in den Garten eines benachbarten Hauses schiesse, wo der Nachbar - der mir dort extra eine Scheibe aufgestellt hat - seinerseits im ersten OG seines Hauses steht und dort mit seinem Luftgewehr quer über die Strasse in meinen Garten schiesst, wo ich ihm eine Scheibe hingestellt habe ... ????

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Ich_bins schafft es auch wirklich jeden Thread in Blödelei zu verhunzen.

Wollen wir nicht hier mal beim Thema bleiben, denn die Informationen zum Recht kann darüber entscheiden, ob die Zuverlässigkeit flöten geht oder nicht.

Hemo :

Was wäre , wenn ICH der Eigentümer des Mehrfamilienhauses wäre ?

Darf ich dann nicht mein eigenes umfriedetes Grundstück mit eigenen Hausrecht im Sinne des WaffG betreten ?

Wo steht, daß das verboten wäre, nur weil sich Mitbewohner darin aufhalten ?

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Mitbesitz BGB in Verbindung mit 123 StGB ist das Problem. Besitz, nicht Eigentum. Aber ihr habt mich jetzt lange genug geärgert, morgen schau ich mal richtig nach. Im Treppenhaus haben doch alle Tausend Hausrecht, oder? Wer bricht wem sein (wessen) Hausrecht, wenn er unaufgefordert vor der Haustüre im 8. Stockwerk erscheint, obwohl im (wer eigentlich??) das Betreten des Hausflures/Treppenhauses ausdrücklich verboten hat? Und darf der Täte vor Haustüre 17 klingeln, wenn ihm Wohnung 16 Hausverbot fürs Treppenhaus erteilt hat???

Komische Fragen, was??

hemo

schau jetzt nicht nach, keine Lust. Aber morgen. Wer bietet Wetten an?

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