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WBK Unklarheit


Hollowpoint

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Natürlich darfst Du die Waffe auch ohne Eintragung für alle "vom Bedürfnis umfasste Zwecke" transportieren und auch schießen. Das garantiert Dir ja die Erwerbsberechtigung.

Du mußt nur die 2-Wochen Eintragungsfrist beachten. Dadurch kann nämlich Deine Behörde die von Dir gekaufte Waffe erst ordnungsgemäß registrieren (mit Seriennummer, genaue Modellbezeichnung, u.s.w.).

GRUß

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Wenn Du die Waffe ohne WBK transportierst, dann ist das neuerdings eine Owi, ab 2 Owis wird an Deiner Zuverlässigkeit gesägt. Fahre lieber persönlich aufs Landratsamt, Ein- und Austragungen machen die normalerweise sofort. Du musst nämlich auch 12,76€ Gebühr entrichten, da besteht die Gefahr, dass Du erstmal das Geld überweisen musst, bevor sie Dir die WBK zurück schicken, wenn der Sachbearbeiter etwas zickig ist.

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Stimmt! Bela hat natürlich Recht!

Hätte genauer lesen sollen! :oops:

Ich ging nämlich davon aus, daß Du die WBK zwar mit Erwerbsberechtigung aber ohne Eintragung MITFÜHRST.

Ich schließe mich Bela's Rat auch vollinhaltlich an. Ich gehe immer höchstpersönlich zu meiner Waffenrechtsbehörde um meine Waffen eintragen zu lassen, natürlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache. Das geht immer schnell und die Gebühr kann ich auch gleich abdrücken.

GRUß

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Meine Meinung: Nix schicken, geh hin, bezahl die Gebühr und nimm die Karte direkt wieder mit.

Wenn Du die Waffe transportierst, mußt Du WBK und Ausweis dabeihaben. Was passiert, wenn Du bei einer Kontrolle nur eine Fotokopie der WBK vorlegen kannst, weil das Original gerade beim OA zum Abstempeln der auf den Voreintrag getätigten Erwerbung ist? Werden sie es Dir glauben oder ein Ermittlungsverfahren eröffnen? Immer schön Stress vermeiden.

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Normalerweise füllt man beim Eintrag einer Waffe auch ein "Anmeldeformular" aus und legt den Kassenzettel, Kaufvertrag vor, der vom Ordnungsbeamten auch gleich kopiert wird.

Auf dem Postweg wäre das höchst umständlich, so daß der persönliche Weg wirklich der unkomplizierteste ist.

Und persönlicher Kontakt mit dem Beamten der Waffenbehörde ist auch nicht unwichtig, man kennt sich und bekommt auch kostenlose Ratschläge bei Bedarf.

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Kaufvertrag? Was geht die an was ich dafür bezahlt habe?

Düsseldorf wollte das damals von mir auch haben, ich habe mich

geweigert und den Eintrag trotzdem bekommen. Es gibt keine rechtliche

Grundlage den Kaufvertrag vorlegen zu müssen.

Ich schicke meine WBK immer per Einschreiben an meine Sachbearbeiterin

und lege einen an mich adressierten und frankierten Briefumschlag dabei.

In der Regel habe ich meine WBK mit Zahlschein dann innerhalb von 7

Tagen zurück. Mit Neuss kann man halt arbeiten!!

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Im Prinzip kann jeder beglaubigen, der einen Dienstsiegel führt, also sogar eine Kirche. Normalerweise Gemeinde oder Notar. Notar ist sicher am teuersten. Rechtsanwalt geht nicht, mangels Dienstsiegel.

Kannst Du mir mal erklären warum ausgerechnet das LRA NICHT beglaubigen kann ? Liegt es daran dass es sozusagen die eigenen Dokumente sind ?

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Kannst Du mir mal erklären warum ausgerechnet dea LRA NICHT beglaubigen kann ? Liegt es daran dass es sozusagen die eigenen Dokumente sind ?

Das LRA kann auf jeden Fall Kopien beglaubigen, ich selbst führe nur so eine Beglaubigte Kopie meiner WBK mit mir :!:

Kostet sich aber wieder was :(

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@ rugerclub :

Eigentlich geht die das nichts an, was man bezahlt hat, aber entweder man arbeitet kooperativ mit der Behörde zusammen und sieht über diese Belanglosigkeiten weg oder man geht auf Konfrontationskurs und hat einen Dauerstreit.

Mein Ordnungsbeamter wurde unlängts in "Visier " gelobt ( nicht von mir ) , ist ein sehr netter Mensch, der (fast ) alles möglich macht, dann soll er doch meinetwegen meine Rechnung kopieren, ich kauf ja auch nicht von Ali Achmed am Dönerstand oder vom Iwan am Bahnhof...und hab nichts zu verbergen.

Man kann ja auch den Rechnungsbetrag auf der Kopie schwärzen, aber Hauptsache die Adresse des Verkäufers ist sichtbar.

Auch ein Attila weiß, ab wann sich ein Streit nicht lohnt :wink::wink:

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Bikerwaldi darf die Waffe ohne Probleme zum Schießen auf dem Schießstand mitnehmen, da er einen Revolver .357 Mag. in seine WBK eingetragen hat.

Falls er in einer Polizeikontrolle kommt muß er ihnen sagen das seine WBK beim LRA vorliegt (zum bestempeln des Erwerbs).

Die Polizei kann jederzeit abrufen ob er eine WBK hat oder nicht, sie sind wie jeder "Führerschein" gemeldet.

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Ähm ... es muß niemand faxen , der legale Postweg genügt auch- soll Leute geben, die kein Faxgerät haben.

Da dieser manchmal ziemlich lang ist und auch der Verkäufer gewisse Fristen hat, bevor er den Verkauf meldet, hat das Amt manchmal gor nichts ... und solange tragen sie vermutlich nichts ein.

Am einfachsten für alle ist es eben den Kaufvertrag /Rechnung vorzulegen und wer sich schämt kann ja die Kaufsumme unleserlich machen.

Wir hier machen das so und bis jetzt hat sich noch keiner beschwert oder einen Aufstand gemacht.

richtig, und deshalb brauchst du auch keinen Kaufvertrag mehr mitbringen, der Preis interessiert die nicht, nur die techn. Daten und die Anschrift des Verkäufers.

Genau und das belegst Du eben mit dem Kaufvertrag sonst kannst Du ja viel erzählen oder Irrtümer geschehen lassen weil Du was verwechselst oder sonstwie falsch angibst.Den Ärger der aus Irrtümern und den Änderungen entsteht hat der WBK Besitzer.

Da steht eben im Kaufvertrag drin "Wumme von Hersteller XYZ mit Kaliber 3,8 cm Mehrlader,Selbstlader,Revolver,...." " Verkauft am 24.12. vom Weihnachtsmann " und gut isses..

Den Preis interessiert niemand und wenns geschenkt ist.

Das ist das Sicherste und Schnellste für beide Seiten und ich hab kein Problem damit.

Wenn Du ein Auto ummeldest gehst doch auch mit Kaufvertrag zur Behörde oder ????

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Bikerwaldi darf die Waffe ohne Probleme zum Schießen auf dem Schießstand mitnehmen, da er einen Revolver .357 Mag. in seine WBK eingetragen hat.

Falls er in einer Polizeikontrolle kommt muß er ihnen sagen das seine WBK beim LRA vorliegt (zum bestempeln des Erwerbs).

Die Polizei kann jederzeit abrufen ob er eine WBK hat oder nicht, sie sind wie jeder "Führerschein" gemeldet.

Das glaub ich auch, die werden kaum die Waffe einziehen !

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ähmm attila, es soll Händler geben, die haben schon sowas wie ein Fax :shock:

 

mönsch attilka - ich wette mit dir, dass es - ausser in Sachsen :mrgreen: _ keinen Händler gibt, der kein Fax hat :mrgreen:

Ich sage Dir was, die Bullen rufen nirgendwo an, sondern ziehen die Puste erstmal ein

 

genauso isses , also ich würd´s nich riskieren :roll:

 

und abrufen wird die Bullizei kaum, du musst den Nachweis bringen und das ist ausserhalb der Sprechzeiten des allseits geliebten, verbeamteten Sachbearbeiters/-in sehr schlecht möglich :roll:

 

 

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