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WBK Unklarheit


Hollowpoint

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Wenn Dich die Bullen mit einer Waffe aufgreifen, zu der Du keine Papiere vorweisen kannst, lassen sie Dich mit dem Ding nicht weiterfahren, auch nicht in Bayern.

Stimmt genau und eine Anzeige wegen unerlaubten Führens dürfte auch noch drin sein- oder ?

@ Klaus :

Gewerbliche Händler haben ein Fax, aber auch der private Verkäufer ?????

Ich würde das auch nicht mit "voreilenden Gehorsam " umschreiben, eher mit Kooperationsbereitschaft.

Ein Beamter ist auch nur ein Mensch und wie es in den Wald hineinruft.....

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Wenn Dich die Bullen mit einer Waffe aufgreifen, zu der Du keine Papiere vorweisen kannst, lassen sie Dich mit dem Ding nicht weiterfahren, auch nicht in Bayern.

doch Bela, ist mir schon passiert   :kri:

auf dem Weg zum Schießstand Mittwoch gegen 15.30 Uhr ...

allgemeine Verkehrskontrolle ...

Frage des Beamten, der mich aus dem Rennen genommen hatte : kann ich mal das Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten sehen ?

Antwort: na klar - im Kofferraum - aber wir (5 Personen im 7`er BMW) sind Sportschützen und auf dem Weg zum Schießstand

Reaktion des Beamten zu seinen im Wagen wartenden Kollegen: Werner, komm mal her, hier sind ein paar Waffen zu kontrollieren ...

aussteigen, Kofferraum aufmachen und ....

 

Polizist: die liegen ja hier rum , warum sind die denn nicht in Koffern untergebracht ... ?

Antwort: dann hätten sie ja nicht alle in den Kofferraum gepasst ...

Frage : wie soll´n wir die denn jetzt kontrollieren ...?

( es waren ca. 12 KW´s, 4 Ord.-Gewehre und 4 Pumpen )

Antwort : tja, bei jedem von uns in die WBK schauen und dann anhand der Waff.Nr. überprüfen ...

Frage : hier werden doch keine illegalen oder nichtzugelassenen sein ???

Antwort: natürlich nicht...

Antwort: na gut, dann ein erfolgreiches Training

es war kurz vor 16.00 und die Beamten hatten Feierabend/Wachwechsel ....

 

 

 

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@soe

Das mußte raus, wer eine WBK hat (wovon ich hier im Forum ausgehe) sollte schon wenigstens den Unterschied von führen und transportieren kennen. :wink:

Ähm...

Ich stell mich jetzt mal dumm : ( sofern das noch möglich ist ) ??

Ist das "Transportieren " eine erlaubnisfreie Form des "Führens " oder wie ?? :twisted::twisted:

Und ist es nicht so, daß jemand ,der eine Waffe "transportiert" dies nur legal tut, wenn er eine gültige WBK Dabei hat ???

Sonst könnte jeder bei einer Polizeikontrolle auch einfach behaupten, er transportiert ja seine Kalaschnikow nur, was ja nicht mal gelogen wäre .

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Ist das "Transportieren " eine erlaubnisfreie Form des "Führens " oder wie ??

 

eigentlich müsstest du den Unterschied oder zumindestens die Bedingungen dafür kennen ...

wie macht es denn der Briefträger ???

...der nichtgewerbliche Transport - immer noch nich klick gemacht ???

 

Mönsch attila, nu wird´s peinlich ...

 

 

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Zum Führen von allen Schusswaffen, die keine Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffen sind bzw. nicht das entsprechende Prüfzeichen "PTB" aufweisen wird ein Waffenschein benötigt.

Transportieren darfst du schreiben !! :mrgreen:

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Also gut schreibs halt ich

Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen und sie z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein. Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren 8)

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@ Bela

Die Polizei kann jederzeit ( in ganz Deutscland 24 Stunden am Tag) über die Leistelle erfahren ob Du eine WBK hast oder nicht und die Einträge sind ihnen auch bekannt.

@ ViperM

Solange die Waffe und die Munition getrennt aufbewahrt werden ( dazu zählt auch ein volles Magazin ) in einen verschlossenen Behältnis gibt es auch keine Probleme.

Für Munition gilt ihre Verpackung schon als verschlossenes Behältnis.

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