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Polizei sprengt unangemeldete Dreharbeiten


Jägermeister

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"Auf einem verlassenen Grundstück......"

Also auf Privatgelände.

Ob da ein guter Anwalt nicht Entschuldigungsschreiben der Beamten und Einsatzverantwortlichen, Schadenersatz vom Staat und eine Strafanzeige gegen den Telefonierer wegen falscher Anschuldiugung herausholen kann ?

 

Edited by George
typos
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vor 17 Minuten, greyman sagte:

Der Sportschütze hat aber auch keine Anscheinswaffen und täuscht in der Regel auch keine Straftaten vor.

Mit der PTB darfst Du (mit KWS) im Oberschenkelholster durch die Stadt gehen, mit der Airsoft nicht.

Das ist korrekt. Hier aber geht es um ein (privates?) Grundstück, nicht um die "Stadt".

Und da darf ich nach Gesetzeslage (ja, der illegale Druck unserer Ordnungs"hüter" steht dem entgegen) sogar mit der scharfen Wumme rumlaufen. Mit Anscheinswaffen jedenfalls allemal.

Man kann darüber diskutieren, dass die "Erlaubnis des Grundstücksbesitzers" (möglicherweise) gefehlt hat... aber das ist allenfalls grober Unfug, oder öffentliches Ärgernis (weil missverständlich).

Jedenfalls war das, in grauer, nicht hoplophober Gesellschaft und "Ordnungs"macht, mal so. Und das, ohne dass Gesetze sich geändert haben....

Edited by George
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