Medizinmann Posted November 10, 2015 at 08:55 AM Share Posted November 10, 2015 at 08:55 AM Unfasslich Zitat Wie sich später herausstellte, handelt es sich bei dem 17-Jährigen um einen Serien-Einbrecher, auf dessen Konto laut Polizei mehr als 200 ähnliche Delikte gehen. Die Polizei hat dennoch gegen den Mieter Strafanzeige erstattet. „Wir müssen hier tätig werden, weil eine Körperverletzung vorliegt“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage von FOCUS Online. „Der Geschädigte selbst war nicht in der Lage mitzuteilen, ob er eine Strafverfolgung wünscht.“ Hier der link Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted November 10, 2015 at 08:56 AM Author Share Posted November 10, 2015 at 08:56 AM Warum lief das Arschloch überhaupt noch frei rum? Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted November 10, 2015 at 09:30 AM Share Posted November 10, 2015 at 09:30 AM (edited) Der Kerl war mit einem Schraubenzieher bewaffnet: Strafanzeige wegen Vefolgung Unschuldiger! Es reicht jetzt ! "Er hätte der Einbrecher festhalten, aber nicht niederschlagen dürfen", sagte der Polizeisprecher. Aha, das sagt der Herr Polizeisprecher, im Vorgriff auf das,was ein Gericht festzustellen hat? Ist das Beleidigung, Verleumdung, Nötigung eines OPFERS ? Edited November 10, 2015 at 01:58 PM by George Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 10, 2015 at 09:34 AM Share Posted November 10, 2015 at 09:34 AM Warum die Drecksau auf freiem Fuß ist kann ich dir sagen. Kennwort: Kuscheljustiz. Tatsächlich ist es zu einer Körperverletzung gekommen. Wenn sie in diesem Land nicht total verblödet sind, muß sie aber außer Strafe stehen. Die Anzeige gegen den Einbrecher müßte auf schweren, bewaffneten Diebstahl, versuchte Körperverletzung und ev. Nötigung lauten. Das ware mit der Vita für etliche Jahre gut. Wenn die Polizei anständig protokolliert, legt der Staatsanwalt nach einmaligen durchlesen nieder. Tatsächlich hat der Mieter durch den Status des Beschuldigten im Verfahren sogar einen Vorteil gegenüber der Position eines Zeugen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted November 10, 2015 at 09:41 AM Author Share Posted November 10, 2015 at 09:41 AM Er muss sich jetzt einen Anwalt nehmen, hat Kosten und Unannehmlichkeiten, muss ggf während der Arbeitszeit vor Gericht erscheinen etc. pp. Das ersetzt ihm niemand, für seinen wertvollen Dienst an der Gesellschaft sollte er entlohnt werden. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted November 10, 2015 at 09:42 AM Share Posted November 10, 2015 at 09:42 AM (edited) vor 15 Minuten, Glockologe sagte: Tatsächlich hat der Mieter durch den Status des Beschuldigten im Verfahren sogar einen Vorteil gegenüber der Position eines Zeugen. Vielleicht hast du damit Recht. Aber WENN du damit Recht hast - in welchem Zustand ist dann unser Rechtssystem ? Edited November 10, 2015 at 09:50 AM by George Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted November 10, 2015 at 09:44 AM Share Posted November 10, 2015 at 09:44 AM (edited) vor 16 Minuten, Glockologe sagte: Wenn die Polizei anständig protokolliert, legt der Staatsanwalt nach einmaligen durchlesen nieder. Wenn ! Und was, wenn nicht ? Und Wenn, dann am gleichen Tag! Edited November 10, 2015 at 09:54 AM by George Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted November 10, 2015 at 09:46 AM Share Posted November 10, 2015 at 09:46 AM vor 3 Minuten, Medizinmann sagte: Er muss sich jetzt einen Anwalt nehmen, hat Kosten und Unannehmlichkeiten, muss ggf während der Arbeitszeit vor Gericht erscheinen etc. pp. Das ersetzt ihm niemand, für seinen wertvollen Dienst an der Gesellschaft sollte er entlohnt werden. Du bringst es auf den Punkt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted November 10, 2015 at 10:59 AM Share Posted November 10, 2015 at 10:59 AM Wenn er nach EINEM Einbruch vom Richter Bewährung kriegt, ist das m.E. in Ordnung, sofern der Täter nicht bewaffnet war. Jeder verdient eine zweite Chance. Aber spätestens nach dem dritten Bruch hätte das Früchtchen einfahren müssen. 200 Straftaten und immer noch in Freiheit ist einfach grotesk! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Antonius Recker Posted November 10, 2015 at 11:25 AM Share Posted November 10, 2015 at 11:25 AM Nach dem Notwehrrecht kann ein Angreifer eigentlich recht glücklich sein, wenn er nach einem Angriff mit einer potentiell tödlichen Waffe noch lebt. Ob die Anzeige gegen den Angegriffenen jetzt wirklich nötig war, entzieht sich meiner juristischen Unkenntnis. Gefühlsmäßig ist sie ein Unding. Da wären Anzeigen gegen manche Knochentreter auf Fußballplätzen sicher angebrachter. Wenn es auch nur irgendwie vermeidbar war, dann hat sich die Polizei keinen Gefallen getan. Erst den Bürger nicht beschützen können und dann aber einen einstielen, wenn er in einer Notsituation vielleicht nicht politisch korrekt gehandelt hat, fördert eher so ein Verhalten. Und ich bin meistens ein Unterstützer der Polizei. Die kann im Moment jede Hilfe gebrauchen, die sie kriegen kann. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 10, 2015 at 12:09 PM Share Posted November 10, 2015 at 12:09 PM (edited) Nochmals: auch wenn es in Notwehr geschieht, ist der Tatbestand deiner Handlung gegen den Aggressor noch immer Fakt. Die von dir begangene Freiheitsberaubung, oder die Körperverletzung, oder eben auch der Totschlag, stehen aber außer Strafe. Keine Strafe ohne Schuld. Hast Du in Notwehr gehandelt bist Du entschuldigt. Ich bin jetzt bald eineinhalb Jahrzehnte in der Sicherheitsbranche. Nie habe ich einen Gerichtssaal als Beschuldigter betreten. Auch wenn jemand stationär im Krankenhaus aufgenommen werden mußte. Die Polizei protokolliert Aussagen und Verletzungsbilder. Als Zeuge steht man schon hier unter Wahrheitspflicht, als Beschuldigter nicht. Der Staatsanwalt folgt meist der Tendenz der polizeilichen Ermittlung. Ein netter Polizist schreibt bei dir unbestimmt von Abschürfung und Bluterguss und von dir angegebenen Rippenschmerzen. Das die sichtbaren Verletzungen nur an deinen Pfoten sind, hält er nicht fur erwähnenswert und schon ist der Drops gelutscht. Gut, kann hierzulande anders laufen, aber selbst so, müßte der Mann gut aus der Sache rauskommen. Merke: Selbstverteidigung endet nicht damit, daß der Gegner kampfunfähig ist, sondern, daß der Akt geschlossen wird. Siehe auch mein post zu bewaffneter Notwehr. Edited November 10, 2015 at 12:35 PM by Glockologe 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted November 10, 2015 at 12:16 PM Share Posted November 10, 2015 at 12:16 PM vor 2 Stunden, George sagte: Aha, das sagt der Herr Polizeisprecher, im Vorgriff auf das,was ein Gericht festzustellen hat? Ist das Beleidigung, Verleumdung, Nötigung eines OPFERS ? Nicht nur, das ist Amtsmissbrauch und Amtsanmaßung. Sehe ich so. Grüße Gunfire 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 10, 2015 at 12:25 PM Share Posted November 10, 2015 at 12:25 PM DerPolizeisprecher hat eine Rechtsmeinung. Die muß nicht richtig sein. Er spricht auch kein Urteil im Namen der Republik. Woran machst Du da die Amtsanmaßung fest? Es gibt kein Gesetz dagegen ein Trottel zu sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted November 10, 2015 at 12:30 PM Share Posted November 10, 2015 at 12:30 PM Ein Polizeisprecher hat bei so einer Aktion seine eigene Meinung grundsätzlich für sich zu behalten und nur FAKTEN zu berichten. Mit seiner Aussage hat er sich richterliche Kompetenz angeeignet und das nenne ich Amtsanmaßung. Grüße Gunfire 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted November 10, 2015 at 01:56 PM Share Posted November 10, 2015 at 01:56 PM vor 2 Stunden, Antonius Recker sagte: Und ich bin meistens ein Unterstützer der Polizei. Die kann im Moment jede Hilfe gebrauchen, die sie kriegen kann. Ich auch. Ich machen die Ausnahmen da, wo Recht und Ordnung missbraucht oder mit Füße getreten werden, ohne dass man sich als Opfer sinnvoll dagegen wehren kann. Und das ist leider nur zu oft der Fall. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted November 10, 2015 at 02:03 PM Share Posted November 10, 2015 at 02:03 PM vor 1 Stunde, Glockologe sagte: Nochmals: auch wenn es in Notwehr geschieht, ist der Tatbestand deiner Handlung gegen den Aggressor noch immer Fakt. Die von dir begangene Freiheitsberaubung, oder die Körperverletzung, oder eben auch der Totschlag, stehen aber außer Strafe. Keine Strafe ohne Schuld. Hast Du in Notwehr gehandelt bist Du entschuldigt. Ich denke, dass du ganz formal nach den Gesetzen gesehen Recht hast. Die Tatsache, dass die Verteidigung des Hausherrn nur deswegen erfolgt ist, weil ein Angriff auf seine Rechtsgüter erfolgte, kann man aber eigentlich nicht unberücksichtigt lassen. Seit wann ist den die Polizei VERPFLICHTET, jede Körperverletzung von Amts wegen anzuzeigen ? Es geht ja nicht um die Frage, ob der Faustschlag ein Körperverletzung IST, sondern darum dass die Polizei noch im Vorgriff auf den Täter Anzeige erstattet. Ne, dass muss nicht sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 10, 2015 at 03:53 PM Share Posted November 10, 2015 at 03:53 PM Wenn ich den Bericht für bare Münze nehme, mußte der Verbrecher stationär behandelt werden und war zumindest einige Zeit nicht vernehmungsfähig. Schwere Körperverletzung = Offizialdelikt. Aber keine Sorge, ich bin schon bei dir. Ich kenne einen Haufen Polizisten (allerdings nicht in D), die das Kind anders geschaukelt hätten. Du mußt aber immer auf die Buchstaben des Gesetzes schauen. Das zählt letztlich. Wenn Du Glück hast gratuliert dir der Herr Polsens, wenn Du Pech hast, ist es ein Korinthenkacker. Hier im Forum haben wir den Luxus, uns aussuchen zu können, mit wem wir diskutieren und/oder streiten und wen wir ignorieren. Das Leben bietet den nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 10, 2015 at 05:14 PM Share Posted November 10, 2015 at 05:14 PM http://m.oe24.at/welt/Angezeigt-weil-er-Einbrecher-K-O-schlug/211497926 Immerhin auch daheim einen Artikel wert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted November 10, 2015 at 08:40 PM Share Posted November 10, 2015 at 08:40 PM die Einlassung scheint ok zu sein: http://www.n-tv.de/panorama/Polizei-ermittelt-gegen-Hausbewohner-article16323346.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted November 11, 2015 at 08:31 AM Share Posted November 11, 2015 at 08:31 AM (edited) vor 11 Stunden, greyman sagte: die Einlassung scheint ok zu sein: http://www.n-tv.de/panorama/Polizei-ermittelt-gegen-Hausbewohner-article16323346.html Und es geht GENAUSO, ie oben schon beschrieben: Das OPFER braucht einen Rechtsanwalt, um sich zu verteidigen. Edited November 11, 2015 at 08:31 AM by George Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted November 11, 2015 at 08:36 AM Share Posted November 11, 2015 at 08:36 AM Focus gibt Tipps: http://www.focus.de/finanzen/recht/schreien-schlagen-schiessen-notwehr-wie-weit-darf-ich-bei-einem-einbruch-gehen_id_5075382.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted November 11, 2015 at 09:00 AM Share Posted November 11, 2015 at 09:00 AM Am 11. November 2015 um 09:36:47 , greyman sagte: Focus gibt Tipps: http://www.focus.de/finanzen/recht/schreien-schlagen-schiessen-notwehr-wie-weit-darf-ich-bei-einem-einbruch-gehen_id_5075382.html Zwei Zitate aus diesem einen Text: "Viel besser sei es, sich zu verstecken und mit seinem Mobiltelefon die Polizei zu informieren." In der konkreten Situation kann man sich nur auf sein Gefühl verlassen. Hier gilt: das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" Klarer kann man den UNSINN, den unsere Gerichstbarkeit auf Kosten der Opfer anrichtet nicht darstellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted November 11, 2015 at 09:07 AM Share Posted November 11, 2015 at 09:07 AM Also, ich rufe jetzt, bei jedem verdächtigen Geräusch, sofort die Polizei an und lasse nachschauen, ja ? Sollen wir das alle mal gemeinsam anfangen ? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted November 12, 2015 at 05:12 PM Share Posted November 12, 2015 at 05:12 PM Die kommt eh nicht. Ich habe noch nie erlebt, daß die Polizei zügig kommt. Es sind immer mindestens 30 Minuten, eher 2 - 3 Stunden vergangen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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