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Mieter streckt 200fachen Serieneinbrecher mit Faustschlag nieder, Anzeige!


Medizinmann

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Unfasslich

 

Zitat

Wie sich später herausstellte, handelt es sich bei dem 17-Jährigen um einen Serien-Einbrecher, auf dessen Konto laut Polizei mehr als 200 ähnliche Delikte gehen. Die Polizei hat dennoch gegen den Mieter Strafanzeige erstattet.  „Wir müssen hier tätig werden, weil eine Körperverletzung vorliegt“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage von FOCUS Online. „Der Geschädigte selbst war nicht in der Lage mitzuteilen, ob er eine Strafverfolgung wünscht.“

 

Hier der link

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Der Kerl war mit einem Schraubenzieher bewaffnet:

Strafanzeige wegen Vefolgung Unschuldiger!

Es reicht jetzt !

"Er hätte der Einbrecher festhalten, aber nicht niederschlagen dürfen", sagte der Polizeisprecher.

Aha, das sagt der Herr Polizeisprecher, im Vorgriff auf das,was ein Gericht festzustellen hat?

Ist das Beleidigung, Verleumdung, Nötigung eines OPFERS ?

 

Edited by George
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Warum die Drecksau auf freiem Fuß ist kann ich dir sagen. Kennwort: Kuscheljustiz.

Tatsächlich ist es zu einer Körperverletzung gekommen. Wenn sie in diesem Land nicht total verblödet sind, muß sie aber außer Strafe stehen. Die Anzeige gegen den Einbrecher müßte auf schweren, bewaffneten Diebstahl, versuchte Körperverletzung und ev. Nötigung lauten. Das ware mit der Vita für etliche Jahre gut.

Wenn die Polizei anständig protokolliert, legt der Staatsanwalt nach einmaligen durchlesen nieder. Tatsächlich hat der Mieter durch den Status des Beschuldigten im Verfahren sogar einen Vorteil gegenüber der Position eines Zeugen.

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vor 15 Minuten, Glockologe sagte:

Tatsächlich hat der Mieter durch den Status des Beschuldigten im Verfahren sogar einen Vorteil gegenüber der Position eines Zeugen.

Vielleicht hast du damit Recht.

Aber WENN du damit Recht hast - in welchem Zustand ist dann unser Rechtssystem ?

Edited by George
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Wenn er nach EINEM Einbruch vom Richter Bewährung kriegt, ist das m.E. in Ordnung, sofern der Täter nicht bewaffnet war.

Jeder verdient eine zweite Chance.

Aber spätestens nach dem dritten Bruch hätte das Früchtchen einfahren müssen.

200 Straftaten und immer noch in Freiheit ist einfach grotesk!

 

GRUß 

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Nach dem Notwehrrecht kann ein Angreifer eigentlich recht glücklich sein, wenn er nach einem Angriff mit einer potentiell tödlichen Waffe noch lebt. Ob die Anzeige gegen den Angegriffenen jetzt wirklich nötig war, entzieht sich meiner juristischen Unkenntnis. Gefühlsmäßig ist sie ein Unding. Da wären Anzeigen gegen manche Knochentreter auf Fußballplätzen sicher angebrachter. Wenn es auch nur irgendwie vermeidbar war, dann hat sich die Polizei keinen Gefallen getan. Erst den Bürger nicht beschützen können und dann aber einen einstielen, wenn er in einer Notsituation vielleicht nicht politisch korrekt gehandelt hat, fördert eher so ein Verhalten. Und ich bin meistens ein Unterstützer der Polizei. Die kann im Moment jede Hilfe gebrauchen, die sie kriegen kann.

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Nochmals:  auch wenn es in Notwehr geschieht, ist der Tatbestand deiner Handlung gegen den Aggressor noch immer Fakt. Die von dir begangene Freiheitsberaubung, oder die Körperverletzung, oder eben auch der Totschlag, stehen aber außer Strafe. Keine Strafe ohne Schuld. Hast Du in Notwehr gehandelt bist Du entschuldigt.

Ich bin jetzt bald eineinhalb Jahrzehnte in der Sicherheitsbranche. Nie habe ich einen Gerichtssaal als Beschuldigter betreten. Auch wenn jemand stationär im Krankenhaus aufgenommen werden mußte. Die Polizei protokolliert Aussagen und Verletzungsbilder. Als Zeuge steht man schon hier unter Wahrheitspflicht, als Beschuldigter nicht. Der Staatsanwalt folgt meist der Tendenz der polizeilichen Ermittlung. Ein netter Polizist schreibt bei dir unbestimmt von Abschürfung und Bluterguss und von dir angegebenen Rippenschmerzen. Das die sichtbaren Verletzungen nur an deinen Pfoten sind, hält er nicht fur erwähnenswert und schon ist der Drops gelutscht. 

Gut, kann hierzulande anders laufen, aber selbst so, müßte  der Mann gut aus der Sache rauskommen.

Merke: Selbstverteidigung endet nicht damit, daß der Gegner kampfunfähig ist, sondern, daß der Akt geschlossen wird. Siehe auch mein post zu bewaffneter Notwehr.

Edited by Glockologe
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vor 2 Stunden, Antonius Recker sagte:

 Und ich bin meistens ein Unterstützer der Polizei. Die kann im Moment jede Hilfe gebrauchen, die sie kriegen kann.

Ich auch.

Ich machen die Ausnahmen da, wo Recht und Ordnung missbraucht oder mit Füße getreten werden, ohne dass man sich als Opfer sinnvoll dagegen wehren kann.

Und das ist leider nur zu oft der Fall.

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vor 1 Stunde, Glockologe sagte:

Nochmals:  auch wenn es in Notwehr geschieht, ist der Tatbestand deiner Handlung gegen den Aggressor noch immer Fakt. Die von dir begangene Freiheitsberaubung, oder die Körperverletzung, oder eben auch der Totschlag, stehen aber außer Strafe. Keine Strafe ohne Schuld. Hast Du in Notwehr gehandelt bist Du entschuldigt.

 

Ich denke, dass du ganz formal nach den Gesetzen gesehen Recht hast.

Die Tatsache, dass die Verteidigung des Hausherrn nur deswegen erfolgt ist, weil ein Angriff auf seine Rechtsgüter erfolgte, kann man aber eigentlich nicht unberücksichtigt lassen.

Seit wann ist den die Polizei VERPFLICHTET, jede Körperverletzung von Amts wegen anzuzeigen ?

Es geht ja nicht um die Frage, ob der Faustschlag ein Körperverletzung IST, sondern darum dass die Polizei noch im Vorgriff auf den Täter Anzeige erstattet.

Ne, dass muss nicht sein.

 

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Wenn ich den Bericht für bare Münze nehme, mußte der Verbrecher stationär behandelt werden und war zumindest einige Zeit nicht vernehmungsfähig. Schwere Körperverletzung = Offizialdelikt.

 

Aber keine Sorge, ich bin schon bei dir. Ich kenne einen Haufen Polizisten (allerdings nicht in D), die das Kind anders geschaukelt hätten.  Du mußt aber immer auf die Buchstaben des Gesetzes schauen. Das zählt letztlich. Wenn Du Glück hast gratuliert dir der Herr Polsens, wenn Du Pech hast, ist es ein Korinthenkacker.

Hier im Forum haben wir den Luxus, uns aussuchen zu können, mit wem wir diskutieren und/oder streiten und wen wir ignorieren. Das Leben bietet den nicht.

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Am 11. November 2015 um 09:36:47 , greyman sagte:

Zwei Zitate aus diesem einen Text:

"Viel besser sei es, sich zu verstecken und mit seinem Mobiltelefon die Polizei zu informieren."

In der konkreten Situation kann man sich nur auf sein Gefühl verlassen. Hier gilt: das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"

Klarer kann man den UNSINN, den unsere Gerichstbarkeit auf Kosten der Opfer anrichtet nicht darstellen.

 
 

 

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