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Keine "Firmenwaffenscheine" für Bewachungsunternehmer


Jägermeister

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BVerwG, Pressemitteilung vom 11.11.2015 zum Urteil 6 C 67.14 vom 11.11.2015


Bewachungsunternehmer können eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) nur für konkrete Bewachungsaufträge erhalten, für die glaubhaft gemacht ist, dass aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person oder eines gefährdeten Objekts Schusswaffen erforderlich sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11.11.2015 entschieden.

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=177996

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Ich würde bei jedem, aber wirklich jedem Auftrag auf Polizeischutz bestehen. Passiert was, hab ich es richtig gemacht, passiert nichts, macht nichts. Irgendwann stinkt es der Bollerei und dann drängen die auf eine Änderung. Begründung: wenn ein Auftrag angenommen werden soll, kann man nicht wochenlang auf den Schein warten.

Wenn Behörden päpstlicher als der Papst sein wollen, bitte.

Grüße

Gunfire

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Das werden die nicht tun. 

Nein, es drängt die Sicherheitsfirmen aus dem Geschäft.Was für einen Sinn macht eine Security, die sich im Zweifelsfall nur abschlachten lassen darf ?

Es dient doch nur dazu, für gewisse Werte eine Versicherung zu erhalten.

Abhilfe: derartige Aufträge nicht mehr annehmen und stattdessen andere Dienstleistungen im Ausland anbieten. Wenn es keine Leute mehr gibt, die sich für geringe Sachwerte abschlachten lassen, werden die Versicherungen irgendwann keine Deckung mehr für Risiken anbieten.

Tja, blöd, das Risiko ist dann beim Unternehmer. Irgendwann wird er bereichert werden und seine Dienstleistungen dann nicht mehr anbieten wollen oder können. Dumm das. 

Ja, unsere Politiker und Richter schießen das Land langsam sturmreif. Bzw. verkaufen die Bürger in die Sklaverei.

 

 

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Warum, ist doch alles gut, er bekommt ja seinen Schein. Wenn irgendwann mal die Wohngebiete der Richter, Staatsanwälte und Politiker bewacht werden sollen, dann muss er nur versäumen hierfür einen Antrag zu stellen und sollte im Zweifelsfall dann keinesfalls seine Leute einem unnötigen Risiko aussetzen. Also wenns kracht, einfach Weglaufen anordnen......

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Ich muss immer wieder denken - was haben wir eigentlich für erbärmliche Beamte und Verwaltungsangestellte in den Behörden bekommen. Die vermehren sich schlimmer wie die Karnickel.

Und bei unseren Politikern scheint der Verstand auch schon vor langer langer Zeit Abhanden gekommen zu sein.

Und das Schlimme daran, das Ausland lacht über diese Knallfrösche.

Grüße

Gunfire

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  • 4 weeks later...
Am 13. November 2015 at 10:19 , Gunfire sagte:

Ich muss immer wieder denken - was haben wir eigentlich für erbärmliche Beamte und Verwaltungsangestellte in den Behörden bekommen.

Man hat die Beamten über Jahre dazu erzogen auf keinen Fall selbst was zu entscheiden oder für etwas verantwortlich zu sein. Lieber restriktiv sein und sich dann von einem Urteil zwingen lassen, als hinterher zu hören: Wie konnten Sie nur!

Aus der Pressemitteilung

Zitat

Das gilt ebenso für Geld- und Werttransporte. Auch bei ihnen hängt die Gefährdung von dem transportierten Gut und dessen Wert ab;

Wie das? Steht die Geldmenge außen auf dem Fahrzeug drauf und ein Täter schaut erstmal ob es sich lohnt?

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Zitat

Und von denen kann man dann vernehmen: Leider keine Leute frei.

Als Bewacher biste keine "gefährdete Person", also kein Waffenschein.   Sich selbst gefährden darf man nicht.

Pech, Shit happens.

Bewachungsunternehmen die was auf sich halten werden solche Aufträge aber eh nicht übernehmen. Risiken und Auflagen stehen da schon lang in keinem Verhältnis zur möglichen Vergütung mehr. "Flüchtlingsunterkünfte" ebenso. Minimalpreis und Negativauslese. Das ist nicht Aufgabe der Privatwirtschaft und mangels hoheitlichen Rechten eh Schwachsinn.

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