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Trotz Geldstrafe von 90 Tagessätzen keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit


Jägermeister

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Nach Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Simon Bender von der Kanzlei Ares Rechtsanwälte in einem Verfahren um die beabsichtigte Einziehung des Jagdscheins und den Widerruf der Waffenbesitzkarte eines Jägers durch eine nordrhein-westfälische Polizeibehörde als Waffenbehörde lautet das Ergebnis des Verfahrens: Trotz einer strafrechtlichen Verurteilung von 90 Tagessätzen, die noch keine 5 Jahre zurückliegt, liegt keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vor. Das Verfahren wurde eingestellt.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/trotz-geldstrafe-von-tagessaetzen-keine-waffenrechtliche-unzuverlaessigkeit-jagdrecht-waffenrecht_075350.html

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