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Europa hat ein Problem mit Feuerwaffen


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Habe hier ein Verständnisproblem: Wie kommt man drauf, dass der Marini hinter allem steckt? Ich kann den Vogel nirgendwo finden. Was ist der eigentlich? Und wo? Für welchen Teil der Kommission arbeitet der?

Verständnisproblem 2: Warum wurde die Sache dem Ausschuss für Verbraucherschutz vorgetragen?

 

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Echt jetzt? Tausende (mich eingeschlossen) schicken dem Steine und halten ihn für den Antichristen, aber keiner (mich eingeschlossen) weiß was er arbeitet und wo und warum?

Und warum sind consumer rights betroffen wenn es um Waffen geht? Sollen die ungewollten Bleikonsum von Schusswaffenopfern regulieren? Ich meine der zulässige Grenzwert liegt schon jetzt bei weniger als einem Projektil pro Einwohner.

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vor 37 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Was ist eigentlich aus dem 18.1. geworden? Sollte der Vorschlag da nicht nochmal ins Parlament bzw den Ausschuß? Wurde das verschoben?

Die Ausschuss LIBE hat getagt und es ergab sich dasselbe Bild wie in der ersten Auschusssitzung.

Nur Kritik, es wurde kein gutes Haar am Kommissionsvorschlag gelassen.

 

GRUß

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Gurken, Glühbirnen, Weihnachtsbaumkerzen...... jetzt halt mal ne Waffe zur Abwechslung. Ob die überhaupt wissen für was sie zuständig sind und für was nicht und was überhaupt sinnvoll ist wage ich im allgemeinen anzuzweifeln.

Mit nem bösen Schießgewehr kann sich ein Verbraucher schließlich auch verletzten und muß geschützt werden...

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Heute kam wieder E-Mail-Post von der CDU/CSU Gruppe im EP-->meine Antwort anbei zur Info-->
 
"Sehr geehrte Frau MDEP Collin-Langen,
 
Danke für Ihre Nachrichten!
 
" Die Abgeordneten haben Zeit bis Ende März Änderungsanträge an dem Vorschlag der Kommission einzubringen. Werden diese Änderungsanträge von einer Mehrheit des Ausschusses und später im Plenum des Europäischen Parlaments angenommen, können einzelne Artikel und Passagen des Vorschlages geändert werden. "
 
Zu den Punkten haben wir ja schon umfangreich vorgetragen.Die Änderungsvorschläge gehen am eigentlichen Ziel der Terrorismusbekämpfung vorbei.
Endergebnis ist, dass durch das angestrebte EU-Verbot der Halbautomaten, welche auch die Kat.B betreffen, ausschliesslich der gesetzestreue und zuverlässige Legalwaffenbesitzer ENTEIGNET wird, welchen Sie hier ja konkret ansprechen.
 
Dieser Enteignungsvorschlag  wäre ein Novum und ist einer Demokratie nicht würdig, sondern findet sich nachweislich bisher nur  in  SOZIALISTISCHEN  bzw. DIKTATORISCHEN Staatengemeinschaften   wieder.
 
Von daher kann man jetzt abwarten und dann seine politischen Konsequenzen(AM BESTEN lebenslang) für diejenigen  Parteien ziehen, welche den Enteignungsfeldzug der EU-Unrechtskommision MITTRAGEN bzw. dem Vorhaben der EU dann tatsächlich zustimmen.
 
Anbei nochmals die gesicherten Fakten von mir zusammengetragen:
 
 
Was soll geändert werden?
Warum lehnen wir das ab?
1. Regelmäßige medizinische Tests von Legalwaffenbesitzern
  • Vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohungslage haben medizinische Checks von Legalwaffenbesitzern nichts mit der Sache zu tun.
  • Legalwaffenbesitzer sind rechtstreue, mündige Bürger, die verantwortungsvoll mit dem Privileg des Waffenbesitzes umgehen.
  • Statistiken belegen, dass Straftaten zum allergrößten Teil mit illegal besessenen Waffen verübt werden (mehr als 95%).
  • § 6 WaffG regelt die Frage der persönlichen Eignung. Weitergehende Restriktionen bringen keinen weiteren Sicherheitsgewinn. Ferner sagt die EU nichts darüber, welche medizinischen Fakten geprüft werden sollen. Soll das etwa eine Art Musterung alle fünf Jahre geben?
  • Die von der EU vorgesehenen medizinischen Untersuchungen werden dem Schießsport den Nachwuchs nehmen, da nur wenige angehende Schützen sich diesen Restriktionen unterziehen werden. Gleiches gilt für die Jungjäger.
2. Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen (Kategorie B7)
  • Jäger nutzen halbautomatische Waffen mit Magazinbeschränkung (2+1) legal im Rahmen der Jagdausübung .
  • Das Verbot dieser legalen Waffen ändert nichts an der Vielzahl von illegalen halbautomatischen und automatischen Waffen, die in Europa in den Händen von Kriminellen am Markt sind (http://bit.ly/Terrorwaffen)
  • Schützen nutzen halbautomatische Waffen in vielfältiger Weise im Rahmen der Sportausübung.
  • Es gibt keine Erkenntnisse, dass die zum Verbot vorgesehenen Halbautomaten mehr als andere Waffen für Straftaten verwendet werden.
  • Schon jetzt haben die Sportschützen eine strenge Bedürfnisprüfung für die genannten Halbautomaten zu absolvieren, diese Kontrollen sind mehr als ausreichend für die öffentliche Sicherheit.
  • Als vor über 100 Jahren die Militärrepetierer-Systeme eingeführt wurden, waren diese auch bei Jagd- und Sportwaffen präsent. Was spricht dagegen, dass die waffentechnische Entwicklung auch weiterhin Eingang in den Schießsport findet, zumal genügend technische Abweichungen zwischen den zivilen Selbstladern und den Sturmgewehren bestehen.
  • Glaubt man bei der EU-Kommission, nur das äußere Erscheinungsbild einer Waffe würde die Sicherheit bedrohen?
3. Verbot des Online-Handels von Waffen und Waffenteilen
  • Legalwaffenbesitzer nutzen das Internet, um im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, Waffen zu kaufen und zu verkaufen.
  • Dies geschieht ausschließlich an erwerbsberechtigte Personen, die sich entsprechend ausweisen müssen.
  • Der legale Handel von Waffen und Waffenteilen im Internet hat nichts mit dem illegalen Handel zu tun.
  • Organisierte Kriminelle kaufen nicht im legalen gewerblichen Online-Handel ein.
  • Es gibt einen großen Online-Schwarzmarkt (Darknet), der nicht von Google auffindbar ist und nicht systematisch überwacht werden kann.
  • Internet-Geschäfte gehören längst zu Alltag in allen Branchen. Das Internet-Angebot ändert nichts an der Tatsache, dass die entsprechenden Erlaubnisse vorgelegt werden müssen und die Behörden darüber die Kontrolle ebenso ausüben, wie beim stationären Waffenfachhandel oder bei Privatverkäufen.
4. Zeitliche Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis
  • Wer in Deutschland die Jägerprüfung absolviert hat und zur Jagd gehen möchte, hat das Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen.
  • Das Bedürfnis wird mit dem Lösen des Jagdscheines bestätigt und erneuert.
  • Es ist keine weitere Bedürfnisprüfung nötig, die über das gesetzliche Maß hinausgeht.
  • Auch diese Maßnahme verhindert weitgehend die Nachwuchsgewinnung bei Sportschützen und Jägern.
  • Das geltende Waffengesetz sieht bereits vielfältige nachträgliche Prüfungen des Bedürfnisses vor.
  • So sind Schützenvereine gesetzlich verpflichtet, Austritte von Mitgliedern der zuständigen Waffenbehörde zu melden. Diese greift dann mit entsprechenden waffenrechtlichen Maßnahmen ein.
  • Die Begrenzung des Bedürfnisses würde insbesondere bei den Schützenvereinen möglicherweise einen erheblichen Mehraufwand an Verwaltungsarbeit durch auszustellende Bedürfnisbestätigungen bedingen. Diese Arbeit müssen vorwiegend ehrenamtlich arbeitende Vorstandsmitglieder leisten.
  • Für Legalwaffenbesitzer würde diese Regelung beim Widerruf der Erlaubnisse bedeuten, dass sie die Waffen verkaufen müssten und dies unter erheblichem Zeitdruck. Beträchtliche Vermögensverluste wären die Folge, ohne dass die Betroffenen gegen Gesetzte vorstoßen haben.
  • Es ist zu befürchten, dass die Bedürfnisprüfungen bei jedem Prüfungszeitraum nach den neusten Rechtsauffassungen vorgenommen werden. Wo bleibt die Rechtssicherheit für einmal erlassene Verwaltungsakte, die unter dem beim Erlass dieser Verwaltungsakte gültigen Recht zustande gekommen sind?
  • Ist es rechtsstaatlich, rechtskräftige Verwaltungsakte mit danach erlassenen Regelungen zu widerrufen?
 
 
Mit freundlichen Grüßen,
XXXX
 
"
 
 
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vor 4 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Ich schnall das nicht...was hat sie denn geschrieben?

Sorry, hier nochmals der Ursprungstext-->

"

Sehr geehrtexxxx

 haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und den Besitz von Waffen, der zur Überarbeitung am 18. November 2015 an das Europäische Parlament übermittelt wurde.

 

Ich möchte Sie mit diesem Schreiben über den aktuellen Zwischenstand und das weitere gesetzgeberische Vorgehen informieren. Die Überarbeitung dieser Richtlinie war schon längere Zeit durch die Europäische Kommission vorgesehen. Durch die Anschläge in Paris wurde das Verfahren von der Europäischen Kommission beschleunigt. 

 

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Vorschlag der Europäischen Kommission dem Europäischen Parlament vor, der nun federführend im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) bearbeitet wird. Die Abgeordneten haben Zeit bis Ende März Änderungsanträge an dem Vorschlag der Kommission einzubringen. Werden diese Änderungsanträge von einer Mehrheit des Ausschusses und später im Plenum des Europäischen Parlaments angenommen, können einzelne Artikel und Passagen des Vorschlages geändert werden. 

 

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden. Unser Augenmerk liegt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen. Unter keinen Umständen dürfen meiner Meinung nach Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt und im Zusammenhang mit Kriminalität und Terrorismus genannt werden.

 

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass es bisher noch keine abschließende Position gibt, da die parlamentarische Arbeit an diesem Dossier erst begonnen hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Birgit Collin-Langen, MdEP

Oberbürgermeisterin a.D.

Europäisches Parlament

ASP 15 E 253, Rue Wiertz 60

B-1047 Brüssel

birgit.collin-langen@ep.europa.eu

Tel:  0032-2-2845826

Fax: 0032-2-2849826

http://www.collin-langen.eu

  "

 

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vor 18 Stunden, Hollowpoint sagte:

Die Ausschuss LIBE hat getagt und es ergab sich dasselbe Bild wie in der ersten Auschusssitzung.

Ich finde gar nichts von 2016 auf:

http://www.europarl.europa.eu/committees/en/search-in-documents.html#

wenn ich nach 'firearms' suche, habe auch die Agendas durchgesehen von IMCO und LIBE, und nichts gefunden. Hast du einen Link zu irgendwelchen meeting minutes?

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vor 14 Stunden, Forstmeister sagte:

Es ist so, wie es dort geschrieben steht. Nur ist es fast unmöglich das einem Haufen von Irren klar zu machen.

Naja, wenn man jetzt "schlecht denken würde", könnte man fast zu dem folgenden Schluss kommen:

Clever gemacht von unseren BT-Parteien.

"Sie wissen ja, wir haben aufgrund ihrer Einwände gegen die Verschärfungen alles Mögliche unternommen, um die EU-Kommission von ihrem irren Vorhaben abzubringen, doch am Ende mussten wir leider den irren EU.Ideen zustimmen..."

Aber, wie hier schon festgestellt: "Freitag sind wir schlauer"

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