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Europa hat ein Problem mit Feuerwaffen


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vor 4 Stunden, greyman sagte:

Die Schweizer haben in Brüssel klar gestellt, das ohne eine solche Ausnahme für sie das Volk abstimmen würde.

Ja komisch, oder? Todesängste und alternativlose Maßnahmen werden ganz schnell gar nicht mehr als so lebenswichtig wahrgenommen, wenn einer richtig auf die Kacke haut.

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Leider sieht man am Schweizer Beispiel, dass man den Entscheidungsprozess beeinflussen kann. WENN MAN WILL.

Das hat das BMI nicht so engagiert getan. Aber es ist ja einfacher, beschwichtigende Antworten, à la:

"Für die deutschen Waffenbesitzer ändert sich NICHTS, Wir haben dei SCHÄRFSTEN Gesetze.."

zu scheiben und heimlich (bewusst oder unbewusst) dann doch die Hintertüren weit aufzumachen.

Ähnlich haben es die Franzosen gemacht. Erst das Waffenrecht 2012 geändert. Unter anderem mit Freigabe der ehemals verbotenen "Militärkaliber" (siehe dazu auch Blog zu FRA) und in Zusammenarbeit mit der FFdT (frz. Sportschützenvereinigung), den Sammlerverbänden und dem Jagdverband eine "vernünftige" Einstufung von Waffen in verschiedene Bedürfniskategorien etc.

Dann sieht der frz. Innenminister die Chance das zu verschärfen in dem er elegant Alles auf Brüssel schiebt, aber natürlich insgeheim die Strippen zieht un die Holländer vorpreschen lässt. SUPER!!!

So sieht mir das leider auch beim BMI aus.

Oder soll man echt glauben, dass das BMI auf "Staatssekretär-Ebene" nur "Unbedarfte" hat!!???!!! :ph34r: 

Das mit den Magazinen (>21 bzw. >10Schuss), die verboten werden sollen und bei Besitz den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse nach sich ziehen soll ist doch der Hammer.

Oder lesen die die Texte anders???

Darf man denn dann noch ein 20 Schuss G3 Magazin haben, das auf 10 Schuss begrenzt ist. Mit einem Holzklotz!!! Also unheimlich schwer zurück zu bauen! Vgl. Vollautomat auf HA und illegale Rückbauten!!!

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Aus dem heutigem Newsletter:

Zitat

Der Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen bleibt demnach solange unberührt, wie lediglich Magazine bis zu einer Kapazität von 20 Patronen eingeführt werden. Auch wurde kein Besitzverbot von größeren Magazinen  beschlossen, sodass hier nicht die befürchtete Kriminalisierung von Altbesitzern eintritt.

 

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Das bedeutet doch nur, dass der Altbesitz HEUTE nicht verboten wird. Die Argumentation von Morgen wird sein: Man darf damit sowieso nicht schießen, also nur für Sammler erlaubt, der Rest darf die bei der Polizei abgeben. 6 Monate Übergangsfrist, nochmal 12 Monate Amnestie, danach 6-18 Monate Knast für unerlaubten Besitz.

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So lese ich den im Ministerrat beschlossenen Vorschlag für die parlamentarische Abstimmung auch.

Aber vielleicht sehe ich zu "schwarz". Das obwohl ich ein sehr optimistischer Mensch bin!!! :hysterical:

Leider schwebt immer noch das Jägerurteil bei mir im Hinterkopf und die ganze Aneinanderreihung von Hinweisen und Ausnahmen stärkt mein Vertrauen in die Legislative und Judikative auch nicht gerade.

Zum Glück gehöre ich zur Executive! PDT_Armataz_01_36

Von der Überprüfbarkeit dieser Regelungen mal ganz zu schweigen. ist aber dann ja das Problem der... ? Executive!!!

 

Edited by ravenmaus
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vor 9 Stunden, ravenmaus sagte:

Von der Überprüfbarkeit dieser Regelungen mal ganz zu schweigen. ist aber dann ja das Probleme der... ? Executive!!!

Das macht nichts. Das bringt Munition für die Zukunft. Die 60 Wohnungen der Volksverhetzer wurden doch auch nur durchsucht weil man hoffte dann halt "irgendwas" zu finden.

Wie viele Ninjasterne und Butterfly hat alleine Umarex in den 80er und 90er Jahren verkauft. Wie viele Millionen? Und wo sind die alle? In irgendwelchen kellern und Dachböden, vergessen und verstaubt, bis das SEK klingelt, weil Sohnemann Hundert Songs illegal runtergeladen hat. Dann werden die wieder interessant.

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Ja und Bayern hat eine Sonderregelung erlassen um Rechtssicherheit zu erreichen. Doof nur dass Seehofer den Beschluss im Bundesrat zuvor per VETO gekippt hatte. Damit hat er ja schließlich die "Rechtsunsicherheit" verlängert, da der Bundesrat jetzt erst im September abstimmen kann und nicht wie vorgesehen vor der Sommerpause!!

Das kommuniziert man als Bayer aber besser nicht.

Außerdem weise ich darauf hin, dass es keinen Bestandsschutz gibt, wenn alle 5 Jahre die Bedürfnis neu geprüft wird und dann einer auf die Idee kommt gewisse Disziplinen nicht mehr sportlich zu zulassen.

Trifft die Jäger natürlich nur am Rande.

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vor 8 Stunden, Hollowpoint sagte:

Ist Dir schon mal in den Sinn gekommen, daß der Seehuber dafür gute Gründe gehabt haben könnte?!?

Zitat

Aber aus all diesen Regelungen wird nun erstmal nichts. Gründe für Seehofers Veto sind laut Vocke „Petitessen“, genauer gesagt, zwei Formulierungen. Bei der einen geht es um das Hegegebot, das besagt, dass Jäger durch die Jagd der Artenvielfalt des Wildes nicht schaden dürfen. „Hier wurden Formulierungen aus dem Naturschutzrecht übernommen“, so Vocke. „Und jetzt sehen einige wohl die Gefahr, dass etwa die Abschussplanung beeinträchtigt wird.“ Eine Gefahr, die er, das sagt der Jurist Vocke ganz ausdrücklich, nicht sieht.

Streit um Schutzgebiete

Zweiter Streitpunkt ist das Thema Jagd in Schutzgebieten. In der strittigen Formulierung geht es sinngemäß darum, dass die Jagd in Schutzgebieten nur dann erlaubt ist, wenn dies mit dem Schutzzweck des Gebietes vereinbar ist. Auch hier ist die Befürchtung, dass das Naturschutzrecht das Jagdgesetz aushebelt. „Völliger Unsinn“, kommentiert Vocke. „Die Formulierung ist eine Selbstverständlichkeit für uns und entspricht exakt unserem Verständnis als Jäger. Wir Jäger sind Naturschützer und werden uns in einem Schutzgebiet auch immer entsprechend verhalten.“

Klingt für mich nach der Vermeidung von Gummiparagraphen, mit denen der geneigte Tierschutzaktivist so ziemlich jedem Jäger auf den Sack gehen könnte...

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Stimmt ja Alles möglicherweise. Nur dann hätte Seehuber MEHR SACHVERSTAND bewiesen als ALLE, die vorher im Rahmen der koalitionsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Führung eines CSU Landwirtschaftsministers des Bundes und Beteiligung des/der Jagdverbände an dem Entwurf gearbeitet haben. Der sogar in der Länderkammer zustimmungsfähig war. Vielleicht haben die Grünen da zu sehr mitgearbeitet, da die "grün-mitregierten Länder" im Bundesrat einiges Gewicht haben. Weiß ich aber nicht genau.

A bisserl seltsam ist dees aber schooooo.!!!!

Wenn es aber dem Schutz vor Gummiparagraphen geht und "Auslegungs-Wilderei" (siehe Halbautomatenurteil) vermieden wird, dann hätte ich mir Seehofer bei den Verhandlungen mit der EU gewünscht.

Hoffe ja immer noch auf eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof durch die Bayern, da Innere Sicherheit Länder und Bundes Sache ist und der EU-Vorstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt (siehe Lissabon-Vertrag). Das mit den gemeinsamen Normen zur Erhöhung der Sicherheit ist ja wohl ziemlich an den Haaren herbei gezogen. Da der Vorschlag zur Verschärfung und des Verbots von Halbautomaten schon inter der Innerkommissarin Malmström gescheitert war, nur nach Paris konnte man das alte Papier wieder prima aus der Schublade ziehen!!

Cecilia Malmström

Edited by ravenmaus
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Das sagt das FWR zur Richtlinie.

Ziemlich genau das, was ich auch als bedenklich gesehen habe!

Zitat

Das im November von der Kommission vorgeschlagene und am heftigsten kritisierte Verbot der halbautomatischen Waffen, die Vollautomatischen ähnlich sehen (Kategorie B 7 der Richtlinie) ist im aktuellen Papier des Rates ebenfalls modifiziert.

So verbietet der Ratsbeschluss keine Waffen mehr rein an Hand optischer Kriterien sondern stellt auf technische Kriterien ab und hier hauptsächlich auf die Magazinkapazität.

Halbautomatische Waffen, die aus Vollautomaten umgebaut wurden, werden als Kategorie A 6 zu grundsätzlich verbotenen Waffen.

Ebenso werden halbautomatische Kurzwaffen, in die ein Magazin mit mehr als 20 Patronen eingeführt ist, und halbautomatische Langwaffen, in welche ein Magazin mit mehr als 10 Patronen eingeführt ist, als Kategorie A 7 zu grundsätzlich verbotenen Waffen.

Magazine für mehr als 20 Patronen und Langwaffen-Magazine mit mehr als 10 Patronen werden dann zu verbotenen Gegenständen, deren unbefugter Besitz strafbewehrt ist und zwingend zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führt.

Unbefugt deshalb weil sowohl für den Erwerb und Besitz der vorgenannten verbotenen Waffen der Kategorien A 6 und A 7, als auch für die verbotenen Magazine hoher Kapazität (A 9) ausnahmsweise für verbandsorganisierte Sportschützen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Hierfür ist jedoch die Zulassung für die Disziplin eines anerkannten Schießsportverband und dessen Befürwortung Voraussetzung. Zudem wird für diesen Fall auch eine medizinische und psychologische Untersuchung vorausgesetzt.

In Deutschland wird eine solche Ausnahme wahrscheinlich größtenteils Theorie bleiben weil bereits bisher halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat, vom Schießsport ausgeschlossen waren.

Insgesamt werden Magazine durch Zuordnung zur Kategorie der Waffe, für welche sie bestimmt sind, in Deutschland vollständig erlaubnispflichtig.

Das Erfassen von Magazinen und Eintragen in die Erlaubnisunterlagen sowie nicht zuletzt deren Kennzeichnung würde die Behörden über Jahre mit unnötiger und wenig sinnvoller Arbeit auslasten.

Das Verbot von Magazinen, die bisher frei erwerbbare Teile waren, führt zu einer unnötigen Belastung von tausenden unbescholtenen Bürgern, die völlig legal Magazine gekauft und weiter im Besitz haben. Entweder kommen die Besitzer mit dem Gesetz in Konflikt oder müssen damit ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum aufgeben.

Diese Vorschläge, die hauptsächlich auf dem Betreiben Frankreichs beruhen, stoßen nicht nur bei den im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbänden auf erheblichen Widerstand, und deshalb stehen weitere Gespräche mit den Verantwortlichen in Brüssel, und hier insbesondere mit unseren dortigen Parlamentariern, an. Durch solche Regelungen würde  sich die Änderung der Feuerwaffenrichtlinie wieder zum dem bürgerfeindlichen Bürokratiemonster entpuppen, welches der Entwurf der Kommission von November 2015 von Anfang an war.

In Frankreich sind außerdem schon mit dem Gesetz von 2012 (Inkrafttreten 2013) Magazine auf den Waffenrechtlichen Dokumenten aufzuführen!

Ich habe das "typisch" deutsch versucht und bin vom Waffenhändler ausgelacht worden.

Nur bei einer Durchsuchung werden gefundene verbotene Magazine in Deutschland IMMER zum Verlust der Zuverlässigkeit führen und damit WAFFEN ADIEU!!!!

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Um mal auf die High-Cap-Magazine zurückzukommen.

Hat eigentlich schon jemand der Bundeswehr gesagt, dass es dann nach dieser Änderung damit vorbei ist, den Leuten am Anfang des Lehrgangs 5 30er Magazine und 4 Taschen auszuteilen und dann nach 6 Monaten größtem Durchgetausche für 24 Magazine zu schreiben?

Man kann ja den Soldaten keine verbotenen Gegenstände in den Besitz geben.

Die werden dann waffenkammerpflichtig. Wenn dann eins im Wald verloren geht, dann machen wir das selbe wie wenn ein MG-Verschluss fehlt. Kompanie zur Linie zu einem Glied antreten...

Bin ich froh, dass ich dann schon raus bin:hysterical:

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Ganz genau.Da ein Magazin KEIN Waffenteil ist. SO SOLL DAS AUCH BLEIBEN!

Sonst kommen in Zukunft jede Menge Leute mit dem Waffengesetz NEU in Konflikt (also das nach EU-Waffenrichtlinie).

Außerdem wird man dann noch festlegen müssen, wie genau Magazine zu blockieren sind. Holzklotz im Magazin oder Plastikteilchen wie bei den AR 15 kann dann wohl nicht sein!

Ich kenne auch Fälle, bei denen es zu Anzeigen gegen Soldaten ausser Dienst kam weil sie das BW - EINHANDMESSER bei sich im Rucksack auf der Zugfahrt dabei hatten!

 

 

Edited by ravenmaus
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