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Europa hat ein Problem mit Feuerwaffen


GunBoard.de

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vor 27 Minuten, Hollowpoint sagte:
Zitat

Trotzdem enthält der Beschluss auch noch eine Vielzahl problematischer und  abklärungsbedürftiger Punkte, insbesondere im Bereich der Aufbewahrung, Kennzeichnung und des Onlinehandels.

Diese gilt es zunächst im Detail auszuwerten und dann im Rahmen des nun stattfinden parlamentarischen Abstimmungsprozesses und des anschließenden Trilogs mit Kommission, Rat und Parlament zu besprechen. Eine endgültige Entscheidung, welche Änderungen die EU-Feuerwaffenrichtlinie erhält, wird das EU-Parlament erst im November 2016 treffen. Wie schon in den letzten Monaten werden wir uns weiterhin für die Interessen unserer Mitglieder zusammen mit den großen europäischen Verbänden einsetzen und alles tun damit keine Regelungen geschaffen werden, die über die bestehenden strengen deutschen Vorgaben hinausgehen. 

Hmm, das ist aber für viele Länder nicht akzeptabel.

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Das könnte ich mir gut vorstellen.

Politik ist even ein Interesseausgleich. Oder der Austausch von €.

Trotzdem wäre das hier ja schon mal nicht schlecht.

Auch wenn ich erst einmal die Englische Original-Fassung sehen will. Wie lange denn noch mit BREXIT?

Zitat

Wie bereits der Beschluss des Rates beinhaltet der gestern abgestimmte Kompromissentwurf keine verpflichtenden medizinischen Tests oder Verbote von Selbstladewaffen der Kategorie B7 (Halbautomaten, die vollautomatischen Kriegswaffen ähnlich sehen). Der Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen bleibt demnach solange unberührt, wie lediglich Magazine bis zu einer Kapazität von 20 Patronen eingeführt werden. Auch wurde kein Besitzverbot von größeren Magazinen  beschlossen, sodass hier nicht die befürchtete Kriminalisierung von Altbesitzern eintritt. Letztlich enthält der Kompromiss auch eine große Zahl von Ausnahmen für Sportschützen und Sammler, die insgesamt vielen Belangen Rechnung tragen. Danach bleiben auch waffenrechtliche Erlaubnisse bestehen, solange die Erteilungsvoraussetzungen unverändert vorliegen. Die periodische Neuerteilung nach jeweils fünf Jahren ist damit vom Tisch.

 

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Zitat

The Exemptions

Army reservist are clearly exempt from previously-stated restrictions:

This Directive shall not apply to the acquisition or possession of weapons and ammunition, in accordance with national law, by the national defence forces, the police and other public authorities. The national defence forces encompasses all units, reservists and voluntary defence forces within the framework of the national defence systems under the command of the national defence forces, including the military and systems of internal public security. Nor shall it apply to commercial transfers of weapons and ammunition of war. The national defence forces of a Member State as defined under national law may, in addition to the military, include units such as a home guard as well as reservists and other persons taking part in national defence systems under the command of the national defence forces.

und

Zitat

Member States may authorise target shooters to acquire and possess semi-automatic firearms classified in categories A.6 or A.7, subject to the following condition:

  1. the target shooter participates in shooting competitions organised by an official shooting sport organisation recognised by a Member State or by an internationally established and officially recognised shooting sport federation; and
  2. the target shooter is a member of a recognised shooting club, regularly practises target shooting and has been doing so for at least twelve months.

 

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Europäischer Parlamentsausschuss IMCO positioniert sich zur Feuerwaffenrichtlinie

Nach der Europäischen Kommission und dem Rat der Innen- und Justizminister hat sich auch der zuständige Ausschuss des EU-Parlamentes „Binnenmarkt und Verbraucherschutz“/IMCO zu den Änderungsplänen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie positioniert, wie das Forum Waffenrecht nun mitteilt.

Weiterlesen …

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The Parliament und die europäische Feurwaffenrichtlinie

„The Parliament“, ein Magazin, das im zwei-Wochen Rhythmus im EU-Parlament in Brüssel erscheint, beschäftigt sich in seiner aktuellen Ausgabe mit der europäischen Feuerwaffenrichtlinie. Neben Beiträgen von Vicky Ford und Robert Iswaszkiewicz (MEP-PL), einem Befürworter eines liberaleren Waffenrechts, sind auch mehrere Beiträge von Interessenvertretungen abgedruckt, die sich kritisch zu den von der EU-Kommission geplanten Änderungen der Feuerwaffenrichtlinie äußern. Auch wir von prolegal e.V. wurden gefragt, ob wir einen Artikel in dem Magazin abdrucken möchten. Das ist zwar mit Kosten verbunden, aber wir sahen hier die Chance, zusätzlich zu den Briefen und Emails der besorgten Bürger, noch einmal die Abgeordneten direkt anzusprechen. 

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gerade meinen Spam-Ordner aufgeräumt, und eine Email von Vorgestern gefunden:

Zitat

Revision der Feuerwaffenrichtlinie

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen. Ich kann die von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Bedenken sehr gut verstehen, zumal mir diese in den letzten Tagen und Wochen von unterschiedlicher Seite zugetragen wurden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund der hohen Zahl an Zuschriften nicht jede der inzwischen mehr als 5000 Mails einzeln beantworten kann. Sollten im Folgenden spezifische Fragen Ihrerseits unbeantwortet bleiben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie und eine Vereinheitlichung des Waffenrechts auf europäischer Ebene bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen waren. Durch die Terroranschläge von Paris bekam die Neuvorlage besondere Dringlichkeit. Leider verabsäumte die Kommission die Altvorlage nochmals sorgfältig zu überarbeiten, so dass auch einige Maßnahmen vorgeschlagen wurden, die aus Sicherheitssicht nicht notwendig sind. Da Terroristen ihre Waffen üblicherweise nicht über legale Kanäle erlangen − da sind wir uns einig − macht es wenig Sinn die legalen Waffenbesitzer, ob sie Sportschützen, Jäger, Traditions- und Böllerschützen oder auch Reservisten sind, mit hoher Bürokratie zu belasten, die nicht zu mehr Sicherheit oder weniger Terroranschlägen führen würde. Aus diesem Grund haben sich die zuständigen Ausschüsse LIBE (Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) sowie IMCO (Binnenmarkt) im Europäischen Parlament sehr intensiv mit dem Vorschlag der Kommission befasst und ihn weitreichend korrigiert.

Die Überarbeitung der Richtlinie zur Erlangung und dem Besitz von Feuerwaffen kann vielmehr dazu dienen, den derzeitigen Rechtstext aus dem Jahr 1991 zu modernisieren, europaweit stärker vereinheitlichte Regeln zu schaffen und die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu stärken. In Deutschland gibt es nach Expertenmeinung bereits jetzt ein sehr strenges und gut funktionierendes Waffenrecht. In anderen Mitgliedstaaten ist dies jedoch nicht immer der Fall. Es macht daher Sinn, Bereiche wie die Markierung, Registrierung und Nachverfolgbarkeit von Waffen, Bedingungen zur sicheren Aufbewahrung und Lagerung von Waffen oder auch recht neue Phänomene, wie Sicherheitsanforderungen für den Online-Handel von Waffen und Bestandteilen in die neue Richtlinie einzuarbeiten und somit europaweit für einen Überblick über die sich im Umlauf befindenden Waffen zu sorgen. Viele der anderen Vorschläge der Kommission gingen jedoch am eigentlichen Ziel vorbei. Deshalb habe ich mich als EVP-Sprecherin im Innenausschuss (LIBE), persönlich dafür eingesetzt, dass sowohl in der Stellungnahme des LIBE-Ausschusses also auch im Bericht des federführenden Binnenmarkts-Ausschusses die über das Ziel hinaus schießenden Vorstellungen der EU-Kommission korrigiert werden. Die Abstimmung im IMCO-Ausschuss am 13. Juli als auch die vorhergehende im LIBE-Ausschuss am 9.Mai hat im Einzelnen folgende Ergebnisse vorgebracht:

- Sammler und Museen sind weiterhin nicht von dem Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst.

- Die verbindliche Auflage regelmäßiger medizinischer Überprüfungen bei Neuerteilung oder Verlängerung des Waffenscheins konnte verhindert werden. Stattdessen sollen auch weiterhin, wie im geltenden deutschen Recht, anlassbezogene medizinische Tests möglich sein.

- Die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis wird nicht auf fünf Jahre beschränkt. Vielmehr sollen die Mitgliedstaaten nach eigenem Ermessen, über die Einführung einer Beschränkung der waffenrechtlichen Genehmigung entscheiden. Mindestanforderung der Richtlinie ist lediglich, dass die Mitgliedstaaten ein kontinuierliches Überwachungssystem („continuous monitoring“) einrichten, sofern sie es nicht ohnehin schon haben. In Deutschland werden Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen bereits jetzt in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Das existierende deutsche Recht kann also beibehalten werden.

- Auch natürliche Personen können sich weiterhin am Fernabsatz von Feuerwaffen beteiligen, wenn sie registriert und legitimiert sind.

- Die von der Kommission vorgeschlagenen zusätzlichen Anforderungen für Minderjährige wurden abgelehnt und stattdessen der geltende Rechtstext als Position verankert.

- Der LIBE-Ausschuss hat während der Abstimmung am 9. Mai zum Ausdruck gebracht, dass er den Vorschlag der Kommission, Kategorie A auf halbautomatische Feuerwaffen und Feuerwaffen, die wie solche aussehen, auszuweiten klar ablehnt. Zudem wurde im LIBE-Ausschuss eine Ausnahmeregel geschaffen, wonach die waffenrechtlichen Regelungen in den Bereichen der Jagd und des Schießsportes auf nationaler Ebene zu treffen sind. Leider ist es im IMCO-Ausschuss nicht gelungen, diese Streichung beizubehalten. Die EVP konnte jedoch durchsetzen, dass halbautomatische Waffen oder Magazine mit weniger als 20 Schuss bei Langwaffen und 10 Schuss bei Kurzwaffen auch weiterhin nicht in Kategorie A fallen. Dadurch ist der größte Teil halbautomatischer Waffen oder Magazine, die bisher bei der Jagd oder für den Schießsport in Deutschland eingesetzt wurden, nicht vom Verbot betroffen. Es gibt jedoch Kategorien des internationalen Schießsports, zum Beispiel die International Practical Shooting Cooperation (IPSC), die nur mit größeren Magazinen ausgeübt werden können. Daher hat der IMCO-Ausschuss die Empfehlung des LIBE-Ausschusses angenommen und den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit eingeräumt, auf nationaler Ebene Ausnahmeregelungen von der Obergrenze für die Magazingröße zu schaffen. Einige Mitgliedstaaten, zum Beispiel Frankreich und die Tschechische Republik, haben solche Ausnahmen für den Schieß- und Jagdsport bereits angekündigt. Aktueller Stand in Deutschland ist, dass es dort bereits jetzt ein Verwendungs- (nicht aber Erwerbs- oder Besitz-)Verbot für große Magazine gibt. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen legitimen Grund dafür, dass große Magazine sich im Privatbesitz befinden, wenn man sie ohnehin nicht verwenden darf. Für die Notwendigkeit einer Ausnahmeregel für besondere Fälle, wie beispielsweise die Ausübung des oben genannten IPSC zeigt sich die Bundesregierung jedoch verständnisvoll. Wir werden genau verfolgen, ob die von europäischer Seite aus eingerichteten Möglichkeiten auf nationaler Ebene genutzt werden, um den legitimen Interesse der Jäger und Sportschützen gerecht zu werden.

Wie Sie sehen, konnten wir uns in nahezu allen Streitpunkten durchsetzen. Die EVP und besonders die CSU stehen im Europäischen Parlament seit jeher zum Jagdwesen, während sich beispielsweise viele grüne Abgeordnete bei der Diskussion um ein neues Tierschutzrecht für ein generelles Verbot der Jagd zu Freizeitzwecken aussprechen. Es geht jetzt darum, in den anstehenden Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat die vom Parlament beschlossenen Änderungen zu verteidigen. Wir werden die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam mitbegleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern, Sportschützen, Traditions- und Böllerschützen sowie Reservisten verteidigen.

Sollten Sie später noch Interesse an den Fortschritten der Verhandlungen haben, stehe ich Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

So verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihre Monika Hohlmeier

 

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