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Europa hat ein Problem mit Feuerwaffen


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Gerade reinbekommen, betrifft also auch die Repetierer der CAS-Schützen:

Text:

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb

oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B

entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung

erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an

halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden

kann und:

a )      Die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder

b )      im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann, es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel7 Absatz4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.

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  • 4 weeks later...
vor 1 Minute, Jägermeister sagte:

Wie so gemunkelt wird, liegt das AR15-Verbot schon in der Schublade. Die Aussage stammt aus einer in Deutschland gelegenen Behörde.

Mit welcher Begründung? Deliktrelevant im LWB-Bereich ist es definitiv noch nicht gewesen, allerdings in Konstanz letztes Jahr vor der Disco...die war zwar illegal, doch...

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