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Europa hat ein Problem mit Feuerwaffen


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Unsere Antwort:

Zitat

Sehr geehrte Frau MdEP XXXXXX,

vielen lieben Dank für Ihre schnelle und freundliche Antwort. Nachdem Sie schreiben, wir können gerne nachfragen, wollen wir dies kurz noch tun:

 1)     Sie schreiben „halbautomatische Feuerwaffen, die unter Umständen auf vollautomatische Schusswaffen umgebaut werden können“, sollen verboten werden. Aber diese SIND doch verboten!! Schon seit jeher! Jeder Halbautomat wird vom BKA geprüft, ob er umgebaut werden könnte und wenn dies der Fall ist, dann ist dieser schon jetzt verboten und darf auch nicht verkauft, besessen oder sonst was werden!! DAS IST WICHTIG ZU WISSEN!!!!!!!!! Das, wovon Sie vielleicht schreiben sind

2)      Ganz normale halbautomatische (Jagd-)langwaffen, die nur AUSSEHEN, wie ein Vollautomat. Hiervon gibt es zehntausende, allein in Deutschland. Diese werden aber auf anderen Maschinen gebaut als die „echten“, haben keinerlei „Militärwert“ und können niemals nicht umgebaut werden. Wir und zahlreiche Freunde HABEN Jagdwaffen LEGAL ERWORBEN, die militärischen Anforderungen entsprechen, weil diese im Gegensatz zu manch altem Plunder führig, kompakt, zielgenau und robust sind!!! Und wir NUTZEN diese gerne legal und ohne Verbote! Dass wir gemäß den öffentlich geschilderten Darlegungen der letzten Tage letztendlich enteignet werden können, ERSCHRECKT UNS ZUTIEFST! Das ist so unfassbar großes Unrecht! Wir bitten Sie eindringlich, diese Fehlinformationen aufzuklären und sich für die Rechte von gesetzestreuen Bürgern einzusetzen!!!

Mit freundlichen Grüßen

 

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vor 8 Minuten, Schwedenmauser sagte:

Tja, es war ein kapitaler Fehler der EU-Kommission, auch den sogenannten "olympischen Disziplinen" damit ans Bein zu pissen, statt sich wie üblich einzelne Gruppen rauszupicken, die von den sogenannten "richtigen" und "ernsthaften" Sportschützen mit "Die oder das braucht kein Mensch!" abgekanzelt werden.

Tat im gewissen Sinne gut, zu sehen, wie diesen Betonköpfen alles aus dem Gesicht fiel als ihnen klar wurde, dass ihre geliebte Einzelladerkniffte genauso vom Regulierungswahn betroffen ist wie z. B. GK-Repetierer. Ich habe jahrelang versucht, bei diesen Leuten was zu bewegen, aber die guckten jahrelang nur wie die Kuh wenn´s donnert und vertrauten auf Verband und Parteien. Da habe ich wohl ihren weltanschaulichen Unterbau erschüttert... B)

 

Ja klar doch!

Was meinst Du, wie der 70-jährige DSB-Opi, der vielleicht alle zwei Monate mal ein paar Schuss mit seiner uralten KK-SpoPi abgibt und ansonsten lieber an der Theke seine Bierchen zischt, glotzt, wenn er nun beim Doc zur Untersuchung antreten muß!  :hysterical:

Was........Ihr Gamma-GT ist 207?!? Sie saufen wohl gerne! Ja, guter Mann.............mit diesen Leberwerten sind Sie ein Sicherheitsrisiko. WBK *zwick*........................

 

GRUß

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vor 8 Minuten, Schwedenmauser sagte: Tja, es war ein kapitaler Fehler der EU-Kommission, auch den sogenannten "olympischen Disziplinen" damit ans Bein zu pissen, statt sich wie üblich einzelne Gruppen rauszupicken, die von den sogenannten "richtigen" und "ernsthaften" Sportschützen mit "Die oder das braucht kein Mensch!" abgekanzelt werden.

Tat im gewissen Sinne gut, zu sehen, wie diesen Betonköpfen alles aus dem Gesicht fiel als ihnen klar wurde, dass ihre geliebte Einzelladerkniffte genauso vom Regulierungswahn betroffen ist wie z. B. GK-Repetierer. Ich habe jahrelang versucht, bei diesen Leuten was zu bewegen, aber die guckten jahrelang nur wie die Kuh wenn´s donnert und vertrauten auf Verband und Parteien. Da habe ich wohl ihren weltanschaulichen Unterbau erschüttert... B)

 

Ja klar doch!

Was meinst Du, wie der 70-jährige DSB-Opi, der vielleicht alle zwei Monate mal ein paar Schuss mit seiner uralten KK-SpoPi abgibt und ansonsten lieber an der Theke seine Bierchen zischt, glotzt, wenn er nun beim Doc zur Untersuchung antreten muß!  :hysterical:

Was........Ihr Gamma-GT ist 207?!? Sie saufen wohl gerne! Ja, guter Mann.............mit diesen Leberwerten sind Sie ein Sicherheitsrisiko. WBK *zwick*........................

 

GRUß

Mein uralter Sportopi (84) trabt jede Woche mindestens einmal mit seinem Prechtl GS 04 in 6,5x47 oder seinem Halbautomaten durchs Bild.

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vor 38 Minuten, Hollowpoint sagte:

Was........Ihr Gamma-GT ist 207?!? Sie saufen wohl gerne! Ja, guter Mann.............mit diesen Leberwerten sind Sie ein Sicherheitsrisiko. WBK *zwick*........................

GRUß

You made my Day :hysterical: Zwick...... Super so muss die Erklärung rüber kommen, lernen durch Schmerzen. Im übrigen wird imho die verblendeten Sozis argumentativ nichts

beindrucken, Waffen sind phöse ausser in den Händen von Revoluzern oder Der Partei!! Was interesiert die ob der Umbau technisch nicht machbar ist oder einen Aufwand erfordern würde der einer Neuanfertigung gleich kommt. Erinnert sei an den "Arsch" mit der Nummer vom umgebauten MG3 Schwupp Verschluß und Wechsellauf rein und ratatatata.

Das bleibt hängen wen interesiert die Wahrheit, die sind erst dann betroffen wen Sie nicht mehr am Futterrtog sitzen. Die Saloonkommunisten habe ich das letzte mal bei           Helmut Schmidt gewählt!

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vor 5 Minuten, Mike57 sagte:

You made my Day :hysterical: Zwick...... Super so muss die Erklärung rüber kommen, lernen durch Schmerzen. Im übrigen wird imho die verblendeten Sozis argumentativ nichts

beindrucken, Waffen sind phöse ausser in den Händen von Revoluzern oder Der Partei!! Was interesiert die ob der Umbau technisch nicht machbar ist oder einen Aufwand erfordern würde der einer Neuanfertigung gleich kommt. Erinnert sei an den "Arsch" mit der Nummer vom umgebauten MG3 Schwupp Verschluß und Wechsellauf rein und ratatatata.

Das bleibt hängen wen interesiert die Wahrheit, die sind erst dann betroffen wen Sie nicht mehr am Futterrtog sitzen. Die Saloonkommunisten habe ich das letzte mal bei           Helmut Schmidt gewählt!

Versuchen kann man's mal. Auch bei Sozen. Klar hilft bei denen nur die brutalstmögliche Abwahl.

Und an alle DSB-Opas: ein erhöhter Gamma-GT kann auch ganz andere Ursachen haben als Saufen. Nur werden Euch die Amtsärzte genau DAS unterstellen, weil ja dann die WBK *zwick*.........................

Und das ist ja das gewünschte Ergebnis!

Dann könnt Ihr dagegen klagen, einen unabhängigen Gutachter einschalten und nach vier Jahren kriegt Ihr dann vielleicht Recht und die WBK und die SpoPi zurück. Darüber freut Ihr Euch dann so sehr, daß Ihr ein Herzkasperl kriegt, ins KH eingeliefert werdet, wo dann wieder die medizinische Nichteignung für den Schießsport festgestellt wird..................................................

Entweder so.........oder Ihr rafft Euch endlich auf und schreibt denen die Briefkästen voll!

 

GRUß

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vor 7 Minuten, Der Stenz sagte:

Thumbs up!!!

Da die AFD inzwischen weitgehend braun unterwandert ist,

habe ich große Hoffnungen an ALFA.

Aus denen könnte noch was werden....

Wenn sich die Nazis dann in der AFD versammeln, wird man Lucke und co. nicht mehr so schnell in die rechte Ecke schieben können.

Warten wird ab.....

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Braun unterwandert ?

Viielleicht solltest Du mal bei selbst einer Versammlung  vorbeischauen.

Wer einerseits waffenrechtsseitig auf die Propaganda der Mainstreammedien schimpft , sollte nich

unreflektiert alles einsaugen was die Propaganda der Mainstreammedien in Bezug auf Parteien auswirft.

Aber egal, wir haben gerade andere Probleme ...

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vor 31 Minuten, BlaserR8 sagte:

Bei allem Verständnis für eine aktive Gesprächseinbringung, aber diese Stellungnahme des FWR ist der größte Mist in Bezug auf die HA, den sie hier machen konnten. Anstatt den ersten Absatz (legale Waffen hatten und haben keinerlei Zusammenhang zu den Terroranschlägen) klar zu spielen, wird so ein Murks als quasi Lösung angeboten. Vollkommen unnötig und kontra produktiv. Eine wirklich tolle Vertretung die wir da haben und die unsere Rechte so unsinnig vertritt! 

Wahrscheinlich kommen die sogar damit durch.

Dann große Erleichterung................puuuhhhhh..............der Kelch ist gerade nochmal an uns vorübergegangen..........................

Aber damit befinden wir uns dann auf dem berühmten schlüpfrigen Abhang. Das nächst Mal wird es dann heißen "Ja IHR habt doch selbst gesagt, Kalaschnikows sind konstruktionsbedingt nicht für Jagd und Schießsport geeignet. Kein Sportschütze braucht sowas." Wozu braucht ihr dann andere Selbstlader, die auch nicht wesentlich anders funktionieren?

Jetzt hat auch der DSB die Kaschis den Löwen zum Fraß vorgeworfen.

http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/6132-Klare-Position-des-DSB-zum-Aenderungsvorschlag-der-Europaeischen-Kommission-vom-18.-November-2015-fuer-die-Europaeische-Feuerwaffenrichtlinie-91-477-EWG/

Zitat

5. Verbot von halbautomatischen Schusswaffen
Zunächst ist festzustellen, dass aus Vollautomaten in Halbautomaten umgebaute Schusswaffen nach deutschem Recht weiterhin als Vollautomaten angesehen und damit weiterhin verboten bleiben. Sportschützen verwenden derartige Waffen daher nicht.

Ebenso fraglich ist ein Verbot halbautomatischer Schusswaffen, die vollautomatischen ähnlich sehen. Diese Formulierung erweckt unter dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot Zweifel an der Durchsetzbarkeit. Aus diesem Grund wurde auch mit der Neuregelung des Waffengesetzes 2003 der so genannte „Kriegswaffenanscheinsparagraf“ abgeschafft. Mit der Änderung durch den EU-Vorschlag würden die früheren rechtlichen Unsicherheiten wieder aufleben, ohne dass es zu einem Sicherheitsgewinn kommen würde, da das bloße Aussehen einer Waffe diese nicht gefährlicher macht. Ziel der Regelung ist vielmehr die bei den terroristischen Taten regelmäßig verwendete Kalaschnikow AK 47. Deshalb würde es statt eines pauschalen Verbotes von halbautomatischen Waffen ausreichen, diese konkreten Waffen vom Schießsport auszuschließen. Denn

Sportschützen brauchen keine Kalaschnikows
 

 

GRUß

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UNS betrifft ein eventuelles Verbot von Kaschis (zumindest in den Originalkalibern) weniger.

Ein paar Jäger würden kotzen und auch ein paar Sammler, falls es für die keine Ausnahmeregelungen geben sollte.

Deshalb sind unsere lieben Verbände ja so geil darauf. O heiliger Sankt Florian, verschon unser Haus, zünd andre an.....................

ABER: Diese Waffen sind im ehemaligen Ostblock sehr weit verbreitet und auch in andere EU-Staaten mit relativ liberalem Waffenrecht. DIE würde ein solches Verbot hart treffen.

Ich hoffe nur, daß Staaten wie Finnland, Polen, Estland, Lettland, Litauen, die Tschechei, die Slowakei und andere so einen Terror wegen dieser Sache machen, daß der ganze Verbotsmist sang- und klanglos beerdigt wird. 

 

GRUß

 

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Antwort von Frau MdEP Ulrike RODUST (SPD/Schleswig-Holstein):

Sehr geehrter Herr HOLLOWPOINT,

 

vielen Dank für ihre Nachricht zur anstehenden Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie.

 

Wir als SPD-Gruppe im Europäischen Parlament sind uns bewusst, welch eine lange Tradition hinter dem Schützensport steht und auch welche Bedeutung die Jagd für intakte Ökosysteme hat. Wir möchten deshalb für Jäger und Sportschützen in keinem Fall eine Einschränkung ihrer Tätigkeit, auch weil es uns wichtig ist, unbescholtene Bürgerinnen und Bürger nicht vorzuverurteilen und zu kriminalisieren.

 

Vor diesem Hintergrund ist es ebenfalls wichtig zu berücksichtigen, dass der Vorschlag zu einer Reform der Feuerwaffenrichtlinie seitens der Kommission keine Reaktion auf die Anschläge in Paris darstellt, sondern bereits im April dieses Jahres als Teil der Europäischen Sicherheitsagenda angekündigt wurde.

Mit diesem Vorschlag versucht die Kommission eine besser abgestimmte europäische Reaktion auf grenzüberschreitende Herausforderungen im Sicherheitsbereich zu ermöglichen. Neben vielen anderen Themen finden sich dort auch zwei Absätze zu legalen und illegalen Feuerwaffen.

 

Bereits Ende 2014 machte die Europäische Kommission die europäische Sicherheitspolitik und eine gemeinsame Sicherheitsagenda für die EU zu einer ihrer Prioritäten im Kommissionsarbeitsprogramm für dieses Jahr. Insbesondere die Ansätze zur Bekämpfung der Verbreitung und des Handels mit illegalen Schusswaffen und Sprengstoff sehen wir als SPD-Gruppe allerdings als unzureichend an, hier muss die Kommission aus unserer Sicht noch weitergehende Vorschläge unterbreiten. 

 

Die Einschränkungen im Online-Handel mit Waffenteilen, Munition und Schusswaffen sehen wir aber ebenso positiv wie die höhere Kategorisierung von halbautomatischen Feuerwaffen in die Kategorie A, die unter Umständen auf eine vollautomatische Funktionsweise umgerüstet werden können. Dazu gehört auch, deaktivierte Waffen dauerhaft unbrauchbar zu machen, um eine erneute Inbetriebnahme zu vermeiden.  Wir gehen davon aus, dass durch diese Maßnahmen weder die Jagd, der Schießsport oder Schützenvereine betroffen sein werden, da es sich lediglich um die Einschränkung sogenannter "kriegssimulierender Anwendungen" handelt. Nichtsdestotrotz werden sowohl die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Mitgliedstaaten im Rat den Vorschlag einer genauen Prüfung unterziehen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen, damit die Neuerung der Richtlinie einen sinnvollen Pfeiler der europäischen Sicherheitspolitik darstellt.

 

Diese Maßnahmen sind ein Teil eines weitaus größeren Vorschlagspakets zur verbesserten europäischen Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit, bei Interesse können Sie die Prioritäten der Kommission in der Sicherheitsagenda unter folgendem Link einsehen:

http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/basic-documents/docs/eu_agenda_on_security_de.pdf .

Der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie liegt bislang nur in englischer Sprache vor. Sie können ihn unter nachstehendem Link abrufen:

http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native

 

Ich hoffe Sie können meine Position hierzu nachvollziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrike Rodust 

 

Meine Antwort darauf:

 

Sehr geehrte Frau Rodust!

 

Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage.

 

Darin teilten Sie mir unter anderem mit: "Die Einschränkungen im Online-Handel mit Waffenteilen, Munition und Schusswaffen sehen wir aber ebenso positiv wie die höhere Kategorisierung von halbautomatischen Feuerwaffen in die Kategorie A, die unter Umständen auf eine vollautomatische Funktionsweise umgerüstet werden können."

 

 

Bezüglich der halbautomatischen Waffen bitte ich Sie jedoch folgende Argumente sorgfältig zu bedenken:
 
In Deutschland sind Waffen, die von vollautomatischen Kriegswaffen zu Halbautomaten umgebaut wurden bereits verboten. Nur Halbautomaten, deren wesentliche Teile komplatt neu gefertigt werden und die nicht mit entsprechenden Teilen von Vollautomaten kompatibel sind, dürfen von Zivilisten in Deutschland für jagdliche oder sportliche Zwecke erworben werden.
 
In Deutschland wurde der soganannte "Anscheinsparagraph", der Waffen mit dem äußeren Anschein von Kriegswaffen für Zivilisten verboten hatte, mit der Neufassung des Bundeswaffengesetzes von 2002 mit sehr guten Gründen (mit Ausnahme der Sonderregelungen des §6 AWaffV) abgeschafft. Und zwar von der SPD/Bündnis 90/Die Grünen-Koalition unter dem ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder! Da jedes Bundesland andere Kriterien zur Definition eines "Kriegswaffenanscheins" angewendet hatte, beurteilte das Bundeskriminalamt den "Anscheinsparagraphen" als nicht mehr praktikabel und schwer vollziehbar.  
Der äußere Anschein einer Waffe ist kein objektives Kriterium zur Beurteilung der Gefährlichkeit einer Waffe. Eine Schusswaffen, die diverse Anscheinsmerkmale einer Kriegswaffe aufweist, hat bei gleichem Kaliber dieselbe ballistische Wirkung wie eine Waffe, an der diese Merkmale fehlen. Wenn die EU jetzt diese "Anscheinsregelung" wieder aufleben lässt, würde die alte Rechtsunsicherheit, die in Deutschland glücklicherweise beseitigt wurde, wieder aufleben. 
 
Zivilpersonen dürfen in Deutschland auschließlich halbautomatische Waffen erwerben, bei denen es sichergestellt ist, dass sie nicht leicht und einfach mit haushaltsüblichen Werkzeugen in vollautomatische Waffen umgebaut werden können. Für jede dieser Waffer erstellt das Bundeskriminalamt ein entsprechendes technisches Gutachten.
Hier nur ein Beispiel:
Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts vom 01.06.2011 AZ SO11-5164.04-Z-214 für das SCHMEISSER AR15
 
Darin wird folgendes festgestellt: Die Schusswaffe ,,Schmeisser AR 15" ist optisch und auch von ihrer Technik her mit der vollautomatischen Kriegswaffe ,,Colt AR 15 /M 16" (Nr. 29 c der KWL) vergleichbar. Sie verschießt Patronen im Kaliber .223 Remington (5,56 x 45 mm). Sie ist wie die vorgenannte Kriegsschusswaffe ein Gasdrucklader mit feststehendem Lauf) und einem aufschießenden Drehkopfverschluss. Die ,,Schmeisser AR 15" ist eine Neufertigung aus freien Einzelteilen (Waffengehäuse, Schaft, Handschutz usw.), die mit denen der Kriegswaffenfamilie ,,Colt AR 15 /M.l6" baugleich sind und aus dem Zubehörmarkt stammen. Die wesentlichen Waffenteile (nach dem WaffG) werden neu und speziell für diese halbautomatischen zivilen Schusswaffen gefertigt. Die Schusswaffe ,,Schmeisser AR 15" ist nicht mit Teilen der Kriegswaffe ,,Colt AR 15/ M16" kompatibel (in Bezug auf einen Umbau in einen Vollautomaten). Aufgrund dieses Sachverhalts kann die Schusswaffe ,,Schmeisser AR 15" als Zivilversion der,,Colt AR 15 / M 16" bezeichnet werden.
 
Die Ausfräsung im rückwärtigen unteren Teil des Verschlussträgers ist erweitert mit der Folge, dass der Auslösehebel für  Dauerfeuer über den Verschluss nicht angesteuert werden kann. Die Verschlüsse der vorgelegten Waffen des Typs ,,Schmeisser AR 15" und der Referenzwaffe können in die jeweils andere Waffe eingebaut werden, aber es ist keine störungsfreie Funktion des Verschlusses möglich.
 
Der Lauf der Schusswaffe "Schmeisser AR 15" ist fest mit dem Gehäuse verbunden. Er kann nicht in eine Referenzwaffe eingebaut werden. Ebenso kann ein Lauf aus der Kriegswaffe ,,Colt AR 15/ M16" nicht in die ,,Schmeisser AR 15" eingebaut werden.
 
Die vorliegenden Gehäuse wurden ohne ein besonderes Konstruktionsmerkmal (den sog. "Auto-searcut") gefertigt. Auch wenn der Versuch unternommen wird, in diesem Zustand ein vollautomatisches Griffstück an die Waffe anzubringen, so würde die Abgabe von Feuerstößen unmöglich sein.
 
Weiterhin ist "kriegssimulierendes Schießen" in Deutschland verboten (§15a Abs. 1 WaffG)! Das in Deutschland praktizierte "dynamische Schießen" ist Teil von vom Bundesverwaltungsamt geprüften und genehmigten Sportordnungen und hat absolut nichts mit Verteidigungsschießen oder "Kriegssimulation" zu tun. Gegen derartige Unterstellungen verwahre ich mich auf das Schärfste!
 
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass in Deutschland zehntausende Sportschützen, Jäger und Waffensammler im Vertrauen auf die erteilten staatlichen Erwerbsgenehmigungen halbautomatische Waffen gekauft hatten. Diese sollen nun nach dem Willen der EU-Kommission entschädigungslos enteignet und vernichtet werden. Damit kommen auf jeden Besitzer halbautomatischer Langwaffen finanzielle Verluste von tausenden bis zehntausenden Euro zu. Ich frage Sie, ist DAS gerecht?
 
Zudem werden mit einem entsprechenden Verbot zahlreiche Schießsportdisziplinen vernichtet und einige Schießsportverbände, bei denen der Schwerpunkt ihrer sportlichen Betätigung auf dem Schießen mit halbautomatischen Waffen liegt, in ihrem Fortbestand massiv gefährdet. 
 
Ich hoffe Sie können meine Position hierzu nachvollziehen.
 
Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

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