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Gäfgen zieht vors Europa-Gericht


Hoss

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Ich koennte da nur :throwup: .

Die haben diesen gemeinen Moerder nicht einmal angefasst. Alles was vorgefallen ist, waren nur Worte. Das sehe ich nicht als Folter an und die koennen Dem doch alles erzaehlen.

Wenn er in den Hinterhof gezerrt worden waere und man Ihn eine Pistole an den Kopf gesetzt und Ihm zu erschiessen gedroht haette wenn er nicht redet, dass waere dann gerade mal der Anfang von Folter!

Was mich dann auch noch mehr aufregt ist, das so ein Schwein ein Buch schreibt und es auch noch einen Verlag gibt der es druckt und Leute die es kaufen! :throwup:

In 15 Jahren (wenn nicht sogar fruher) ist dieses Schwein doch dann wieder draussen (ich bin mir sicher das er zwischendurch auch einsieht wieviel Leid er den Eltern usw zugefuegt hat) und kassiert dann vom Verleger einen kleinen Scheck.

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... ist im Rechtsstaat so ... :evil:

Das hat mit Recht schon nichts mehr zu tun.

Meinesachtens bestand Notstand, denn das Kind haette ja noch am Leben sein koennen.

Man wusste ja nicht dass er schon tot war.

Wo waren die Rechte des Kindes, der Mutter und des Vaters.

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Der Anwalt betonte, Gäfgen verfolge nicht das Ziel, eine in solchen Verfahren sonst übliche finanzielle Entschädigung zu erreichen. Der im Jahr 2003 zu lebenslanger Haft verurteilte Gäfgen werde auch den Erlös seines dieser Tage erscheinenden Buches „Allein mit Gott - Der Weg zurück“ wohltätigen Zwecken stiften.

Geschickter Schachzug die religöse Komponente ins Spiel zu bringen.

Mit der Klage in Straßburg will er nach den Worten Heuchemers erreichen, für die Zukunft Folter im Strafverfahren prinzipiell zu verhindern: Dies sei „von weit reichender symbolischer Bedeutung“. Auf das Urteil hätte eine Verurteilung Deutschlands durch den Menschenrechtsgerichtshof keinen Einfluss, meldete der Berliner „Tagesspiegel am Sonntag“. Die Beschwerde Gäfgens bezieht sich auf die Artikel 3 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, und zwar auf das Folterverbot und das Recht auf ein faires Verfahren.

Da sollte dringend was geändert werden.

Diskussionen zu diesem Thema hatten wir hier:

Polizei erpresst Aussage ? und Daschner rehabiltiert?

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ME ist das Daschner-Urteil des LG Ffm falsch.

Wir haben es hier ja schon mal durchgesprochen: Daschner konnte keine Nothilfe (Notwehr zugunsten eines Dritten) verüben, da Jakob schon tot war. Entsprechend hat Daschner eine ganze Reihe von Straftatbeständen verwirklicht und er hat auch rechtswidrig gehandelt. Daschner hat mE aber nicht schuldhaft gehandelt, da er hinsichtlich der Notwehrlage einem unvermeidbaren Verbotsirrtum unterlag. Gäfgen hat schließlich selber die ganze Zeit beteuert, daß Jakob noch leben würde. Nach Gäfgens eigener Aussage dauerte sein rechtswidrige Angriff auf Leben und Freiheit des Kindes noch an, als er schon verhaftete war.

So hätte man den Fall mE im Einklang mit den Gesetzen sauber lösen können. Nachahmungstäter wären kaum zu befürchten gewesen, denn wie oft kommt der Fall vor, daß die Polizei den Täter hat, dessen Straftat aber weiterhin andauert?

Das Landgericht hat es vorgezogen, sich mit diesen Fragen nicht näher zu befassen. Letztlich wird nur darauf abgestellt, daß Polizisten nicht foltern und auch nicht mit Folter drohen dürfen.

Dabei bleiben aber jede Menge Fragen offen.

Den Angehörigen hätte man in dieser Situation sicher ein Notwehrrecht bzw das Vorliegen eines Verbotsirrtums zugestanden. Jetzt gibt die Polizei den Täter aber natürlich nicht an die Angehörigen des Opfers heraus. Wie ist dies dann rechtlich zu bewerten? Leistet die Polizei damit dann Beihilfe zum Mord? Richtet sich das Notwehrrecht der Eltern auch gegen die Polizei?

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...Das Landgericht hat es vorgezogen, sich mit diesen Fragen nicht näher zu befassen...

Und Du fragst mich immer wieder was ich gegen die deutsche Justize haette!

Ich habe selber mehrmals gesehen, wie die deutsche Justize in dieser Art und Weise arbeitet und ich habe es auch am eigenen Leibe erfahren.

Natuerlich waren diese Faelle rein zivilrechtlich und unbedeutend, aber wenn ich nur den Standardsatz hoere "Im Namen des Volkes" dann weiss ich nicht ob ich lachen oder kotzen soll!

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Quatsch. Und ewig beleidigt sein ist ungesund.

Ich bin nicht ewig beleidigt und nicht einmal bitter, ist halt so als wenn ein Gewitter einem das Haus abgebrannt hat; da kann man halt nichts machen.

Aber ich weiss was ich unter deutscher Gerechtigkeit verstehen kann.

Die gibt es naemlich nicht!

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Unser Zivilrecht und unser Zivilprozeßrecht können sich (abgesehen von diversen rot-grünen "Reformen") durchaus sehen lassen. Wo da die systematische deutsche Ungerechtigkeit stecken soll, wüßte ich gerne mal.

Das ist eine Ansichtssache, aber ich will hier nicht das deutsche Rechtssystem reformieren.

Das ginge eh nur wenn man das nach der Art der franzoesischen Revolition macht! :twist:

Grundsaetzlich finde ich schon einmal ziemlich unmoralisch, dass Gerichte vom Streitwert profitieren.

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In DE natuerlich. Bist Du einer der Gluecklichen die noch nie mit Gerichten und Anwaelten zu tun hatten?!

In DE werden die Anwalt- und Gerichtsgebuehren nach dem Streitwert berechnet.

Deshalb setzen Anwaelte den Streitwert gerne hoch an, denn dann gibt es Geld fuer Beide und der eine Kollege sagt in dieser Sache selten etwas gegen den anderen Kollegen!

Das Gericht dann genauso und der Dumme ist dann der Verlierer und darf dann zahlen.

Am Liebsten sind Anwaelten allerdings Vergleiche, dann gibt es fuer beide Anwaelte die doppelte Gebuehr!

Hier in den USA wird der Anwalt per Std gezahlt. Simpel und einfach.

Das gleiche ist auch bei Notaren und Hausverkauf.

In den USA macht das ein Anwalt (wer meint er koennte das Alleine kann das dann auch tun) fuer $300.

In DE bekommt der Notar eine Promillsatz des Hauswertes und man muss durch einen Notar gehen!

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In DE natuerlich. Bist Du einer der Gluecklichen die noch nie mit Gerichten und Anwaelten zu tun hatten

Hey Marc, ich leb in Deutschland, da hatte in meinem ALter schon jeder mit 'nem Gericht zu tun, in meinem Fall auch schon mehrmals aber immer auf der richtigen Seite.... :D.

Aber zurück. Ich dachte gerade in den Staaten hängen sich die Anwälte mit Provisionen an die erstrittenen Beträge ?

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In den USA ist es völlig normal, daß Klägeranwälte in bestimmten Sachen gegen Erfolgshonorar arbeiten. Gibts was, steckt der Anwalt die Hälfte (oder mehr) ein, gibts nichts, hat er umsonst gearbeitet. Wenn er jeden soundsovielten Fall gewinnt, macht er seinen Schnitt.

Die Parteien tragen auch grundsätzlich ihre Anwaltskosten selbst, auch im Falle des Obsiegens. Entsprechend kann man lustig Gott und die Welt verklagen, ohne übermäßige Kosten fürchten zu müssen. Für die Beklagten stellt sich dann immer die Frage, ob sie am Ende ihren Anwalt bezahlen (Beklagtenvertreter arbeiten erstaunlicherweise nie auf Erfolgshonorarbasis, sondern immer auf Stundenhonorarbasis), oder sich lieber gleich vergleichen wollen. Es kostet in jedem Fall eine Menge Geld, auch wenn man mit der Sache im Grunde überhaupt nichts zu tun hat. Was daran gerecht sein soll, wissen die Götter.

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Ach Marc......soooooo furchtbar ist unser Justizsystem (bei allen bekannten Fehlern und Unzulänglichkeiten) auch wieder nicht!

Wie Dill schon sehr richtig sagte, ist unser ZIVILprozeßsystem eigentlich halbwegs in Ordnung.

Strafrechtlich kann man eigentlich nur eine gewisse Laschheit gegenüber GEWALTTÄTIGEN Wiederholungstätern (Stichwort: "Mehmet") und Schwerstverbrechern beklagen (in D gibt es kein Lebenslänglich ohne jede Begnadigungsmöglichkeit wie in den USA).

Degegen stinken die USA mit ihrem völlig verkorksten Zivilprozeßsystem (tort laws) und dem manchmal sehr ungerechten Strafprozeßrecht gewaltig ab!

In den USA kannst Du ganz nach Gusto der Polizeibehörden ganz schnell wegen echten Lappalien zum Verbrecher (felon) gestempelt werden. In manchen Staaten reicht da schon eine massive Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen. Außerdem bist Du in God's Own Country deine Legalwaffen ganz schnell wegen ein paar juristischen Kleinigkeiten für immer (oder zumindest für sehr lange Zeit) los. Ich sach nur "Lautenberg Amendment" und "Protective Orders". Sagt Dir das etwas?!? Ich hoffe schon!

Bei uns kriegt man nach einer Verurteilung wegen eines Vergehens i.d.R. seine WBK nach 5 Jahren wieder. Versuche das mal in den USA!

Außerdem gibt es im ach so zivilisierten Amerika vielerorts immer noch die Todesstrafe.

Und was das Jury-System taugt, wurde ja im Fall O.J. Simpson höchst eindrucksvoll unter Beweis gestellt! :x

GRUß

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Lieber HP, was ist falsch an der Todesstrafe?

In DE wurde gerade dieses Jahr die Aachener Kinderschaender verurteilt.

Komentar des Richters: Wir sind nicht so barbarisch das wir die Todesstrafe haben, aber im Knast hat man ja da seine eigene Justiz und lange werden diese zwei Herren es dort nicht machen!

Mein Komentar dazu: Feige Richtersau. Selber die Finger sauberhalten aber darauf hoffen das Verbrecher Kinderschaender umbringen!

Auch ist es mit der Klagewut hier nicht so wie viele Leute es in DE haben wollen.

Auf jeden Fall bekommt man innerhalb von 4-5 Monaten seinen Tag vor Gericht und nicht wie in DE ein Jahr spaeter!

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Den Kommentar hätte sich der Herr Richter in der Tat sparen können. Da hat sich einer als moralische Nacktschnecke geoutet.

Die Todesstrafe ist barbarisch und unmoralisch und im Falle eines Justizirrtums oder gezinkter Karten glatter Mord. Anschauungsmaterial ist in den Staaten ja mehr als reichlich vorhanden.

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