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Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der salafistischen Szene rechtmäßig


Jägermeister

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Mit Urteil vom 27.10.2015 hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden den Widerruf der einem Anhänger der salafistischen Szene erteilten Waffenbesitzkarte bestätigt.

Der Kläger ist seit Januar 2009 Mitglied eines Polizeischießvereins. Mit Bescheid vom 18.03.2015 hatte der Beklagte die dem Kläger zur Ausübung seines Sportes erteilte Waffenbesitzkarte widerrufen und ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen.

Die 8. Kammer bestätigte die Auffassung des Beklagten, dass der Kläger wegen der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene waffenrechtlich unzuverlässig sei. Durch die Teilnahme an diversen einschlägigen Veranstaltungen habe der Kläger verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt.  


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vor 13 Minuten, Jägermeister sagte:

Eben. Als nächstes kommen Pegida-Unterstützer. Atomkraftgegner, Eurokritiker, Tierschützer. Der Willkür sind keine Grenzen mehr gesetzt.

Im Prinzip gebe ich Dir Recht.

Wenn aber bekannt wird, daß Rockergruppen, Salafisten oder ähnliche Gruppen mit hoher Kriminalitätsrate

legal an ihre Waffen kommen, dann sind WIR wieder die Gelackmeierten.

Die EU betrachtet uns doch jetzt schon als Waffenlieferanten für die Terroristen.

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Salafisten sind eine religiöse Gruppierung. Ist also mit der Religionsfreiheit nicht mehr weit her

.Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 4 

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz

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vor 13 Minuten, Jägermeister sagte: Eben. Als nächstes kommen Pegida-Unterstützer. Atomkraftgegner, Eurokritiker, Tierschützer. Der Willkür sind keine Grenzen mehr gesetzt.

Im Prinzip gebe ich Dir Recht.

Wenn aber bekannt wird, daß Rockergruppen, Salafisten oder ähnliche Gruppen mit hoher Kriminalitätsrate

legal an ihre Waffen kommen, dann sind WIR wieder die Gelackmeierten.

Die EU betrachtet uns doch jetzt schon als Waffenlieferanten für die Terroristen.

Haben wir ein Gesetz oder nicht? Fahren auf Sicht ist Bananenrepublik.

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Am 20. November 2015 um 20:28:54 , Medizinmann sagte:

Haben wir ein Gesetz oder nicht? Fahren auf Sicht ist Bananenrepublik.

Gefallen tut es mir natürlich auch nicht, und das mit extrem großen Bauchschmerzen, wenn Salatfister und Rocker usw. Waffen legal besitzen. Aber so lange sie nicht gegen Gesetze verstoßen, sehe ich mich gezwungen, für deren Waffenbesitz einzustehen. Alles andere ist einer Demokratie unwürdig. Wie der Meduziner sagt: Entweder haben wir ein Gesetz, das für alle gilt oder wir machen uns die Welt bunt:

 

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Nuja.

das Stichwort heisst für mich "verfassungsfeindliche Bestrebungen"

Diese haben auch nichts mehr mit Religionsfreiheit zu tun.

Und damit besteht seitens des Staates wohl ein Interesse, sich zu schützen.

Wer an solchen Veranstaltungen teilnimmt, riskiert zB auch seinen Beamtenstatus, sofern vorhanden. Zu Recht.

Und offenbar konnte der Kläger nicht ausreichend darlegen, dass er sich zB nur informieren wollte.

Das Beispiel mit dem journalistischen Berichterstatter hinkt, denn die sind durch die Pressefreiheit geschützt.

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Zum Thema Rocker:

 

In der letzten Bikers News wurde von 2 Waffenbesitzern berichtet, die von Ihren Waffenbehörden zur Rückgabe der WBKs aufgefordert wurden, obwohl die nur auf Parties waren und Supportklamotten getragen haben, selbst weder Anwärter, noch Prospekts oder Mitglieder eines MCs zu sein. Die Sippenhaft im III Reich lässt grüßen.

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vor 12 Stunden, oxota sagte:

Und offenbar konnte der Kläger nicht ausreichend darlegen, dass er sich zB nur informieren wollte.

Das Beispiel mit dem journalistischen Berichterstatter hinkt, denn die sind durch die Pressefreiheit geschützt.

Bei mir steht im Art 5 noch:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Also darf sich jeder aus frei zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten, auch bei Demos, Rockern oder Salatfisten. Wer dich also das nächste Grundrecht von seine Behörde nehmen lässt, dem kann keiner helfen.

Wenn er allerdings aktiv tätig wird, dann kann durchaus ein "bestreben" vorliegen.

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Zitat

Eben. Als nächstes kommen Pegida-Unterstützer. Atomkraftgegner, Eurokritiker, Tierschützer. Der Willkür sind keine Grenzen mehr gesetzt.

Wieso als nächstes?  Wer eine WBK besitzt und sich politisch unzuverlässig in der Öffentlichkeit oder auf den falschen Internetseiten äußert der muss doch schon lange damit rechnen das ihm seine "Ausnahmegenehmigung" aberkannt wird.  Und man auch nicht mehr beim Grand Prix singen darf. :P

In der Schweiz bekommen Menschen mit der falschen Staatsangehörigkeit waffenrechtliche Erlaubnis auch nur in "besonderen Ausnahmefällen" wo sie ihre Zuverlässigkeit belegen müssen. - Wenn man sich die Liste mit den Ländern anschaut dann wird die Schweiz auch ganz genau wissen warum.   Dafür stellt man die eigenen Bürger nicht unter Generalverdacht und gibt gleichzeitig die Grenzsicherung auf.
 

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