Jägermeister Posted November 20, 2015 at 10:52 AM Share Posted November 20, 2015 at 10:52 AM Mit Urteil vom 27.10.2015 hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden den Widerruf der einem Anhänger der salafistischen Szene erteilten Waffenbesitzkarte bestätigt. Der Kläger ist seit Januar 2009 Mitglied eines Polizeischießvereins. Mit Bescheid vom 18.03.2015 hatte der Beklagte die dem Kläger zur Ausübung seines Sportes erteilte Waffenbesitzkarte widerrufen und ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen. Die 8. Kammer bestätigte die Auffassung des Beklagten, dass der Kläger wegen der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene waffenrechtlich unzuverlässig sei. Durch die Teilnahme an diversen einschlägigen Veranstaltungen habe der Kläger verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt. Mehr dazu... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 20, 2015 at 12:35 PM Author Share Posted November 20, 2015 at 12:35 PM Widerruf der Waffenbesitzkarte bei „Salafisten“ rechtmäßig: http://www.anwalt.de/rechtstipps/widerruf-der-waffenbesitzkarte-bei-salafisten-rechtmaessig_075501.html 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hausmeister Posted November 20, 2015 at 02:03 PM Share Posted November 20, 2015 at 02:03 PM Und das ist auch gut so! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 20, 2015 at 03:15 PM Author Share Posted November 20, 2015 at 03:15 PM Naja, ich weiß nicht. Ersetze Salatfister durch irgendeine beliebig andere Gruppe. Und dann? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
PPC Posted November 20, 2015 at 04:57 PM Share Posted November 20, 2015 at 04:57 PM Du meinst also Salafisten sind eine beliebige Gruppe? Ist doch nicht dein Ernst... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 20, 2015 at 05:01 PM Author Share Posted November 20, 2015 at 05:01 PM Du hast meine Aussage nicht verstanden, macht aber nix. Konkret in diesem Fall: Aufgrund welcher Straftaten ist der Typ unzuverlässig? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 20, 2015 at 05:03 PM Author Share Posted November 20, 2015 at 05:03 PM Um das mal zu verdeutlichen (aus dem zweiten Link): Zitat Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Waffen wegen seiner politischen oder ideologischen Ziele setze die Widerrufsentscheidung nämlich nicht voraus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted November 20, 2015 at 05:30 PM Share Posted November 20, 2015 at 05:30 PM Nur weil er auf Veranstaltungen war? Solange er nur Gast ist war das zur freien Meinungsbildung problemlos sein. Ansonsten wären ja auch viele Journalisten unzuverlässig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 20, 2015 at 06:11 PM Author Share Posted November 20, 2015 at 06:11 PM vor 39 Minuten, greyman sagte: Nur weil er auf Veranstaltungen war? Eben. Als nächstes kommen Pegida-Unterstützer. Atomkraftgegner, Eurokritiker, Tierschützer. Der Willkür sind keine Grenzen mehr gesetzt. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
edegrei Posted November 20, 2015 at 06:31 PM Share Posted November 20, 2015 at 06:31 PM vor 13 Minuten, Jägermeister sagte: Eben. Als nächstes kommen Pegida-Unterstützer. Atomkraftgegner, Eurokritiker, Tierschützer. Der Willkür sind keine Grenzen mehr gesetzt. Im Prinzip gebe ich Dir Recht. Wenn aber bekannt wird, daß Rockergruppen, Salafisten oder ähnliche Gruppen mit hoher Kriminalitätsrate legal an ihre Waffen kommen, dann sind WIR wieder die Gelackmeierten. Die EU betrachtet uns doch jetzt schon als Waffenlieferanten für die Terroristen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted November 20, 2015 at 07:27 PM Share Posted November 20, 2015 at 07:27 PM Salafisten sind eine religiöse Gruppierung. Ist also mit der Religionsfreiheit nicht mehr weit her .Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted November 20, 2015 at 07:28 PM Share Posted November 20, 2015 at 07:28 PM vor 13 Minuten, Jägermeister sagte: Eben. Als nächstes kommen Pegida-Unterstützer. Atomkraftgegner, Eurokritiker, Tierschützer. Der Willkür sind keine Grenzen mehr gesetzt. Im Prinzip gebe ich Dir Recht. Wenn aber bekannt wird, daß Rockergruppen, Salafisten oder ähnliche Gruppen mit hoher Kriminalitätsrate legal an ihre Waffen kommen, dann sind WIR wieder die Gelackmeierten. Die EU betrachtet uns doch jetzt schon als Waffenlieferanten für die Terroristen. Haben wir ein Gesetz oder nicht? Fahren auf Sicht ist Bananenrepublik. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 20, 2015 at 09:24 PM Author Share Posted November 20, 2015 at 09:24 PM Am 20. November 2015 um 20:28:54 , Medizinmann sagte: Haben wir ein Gesetz oder nicht? Fahren auf Sicht ist Bananenrepublik. Gefallen tut es mir natürlich auch nicht, und das mit extrem großen Bauchschmerzen, wenn Salatfister und Rocker usw. Waffen legal besitzen. Aber so lange sie nicht gegen Gesetze verstoßen, sehe ich mich gezwungen, für deren Waffenbesitz einzustehen. Alles andere ist einer Demokratie unwürdig. Wie der Meduziner sagt: Entweder haben wir ein Gesetz, das für alle gilt oder wir machen uns die Welt bunt: 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted November 20, 2015 at 09:25 PM Share Posted November 20, 2015 at 09:25 PM Rocker können sich ausdrücklich nicht auf den Paragrafen berufen. Aber ja. Unbequem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
oxota Posted November 20, 2015 at 11:25 PM Share Posted November 20, 2015 at 11:25 PM Nuja. das Stichwort heisst für mich "verfassungsfeindliche Bestrebungen" Diese haben auch nichts mehr mit Religionsfreiheit zu tun. Und damit besteht seitens des Staates wohl ein Interesse, sich zu schützen. Wer an solchen Veranstaltungen teilnimmt, riskiert zB auch seinen Beamtenstatus, sofern vorhanden. Zu Recht. Und offenbar konnte der Kläger nicht ausreichend darlegen, dass er sich zB nur informieren wollte. Das Beispiel mit dem journalistischen Berichterstatter hinkt, denn die sind durch die Pressefreiheit geschützt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted November 20, 2015 at 11:45 PM Share Posted November 20, 2015 at 11:45 PM Zum Thema Rocker: In der letzten Bikers News wurde von 2 Waffenbesitzern berichtet, die von Ihren Waffenbehörden zur Rückgabe der WBKs aufgefordert wurden, obwohl die nur auf Parties waren und Supportklamotten getragen haben, selbst weder Anwärter, noch Prospekts oder Mitglieder eines MCs zu sein. Die Sippenhaft im III Reich lässt grüßen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted November 21, 2015 at 11:49 AM Share Posted November 21, 2015 at 11:49 AM Und haben sie das gemacht oder die Rechtsschutzversicherung drauf angesetzt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted November 21, 2015 at 11:53 AM Share Posted November 21, 2015 at 11:53 AM vor 12 Stunden, oxota sagte: Und offenbar konnte der Kläger nicht ausreichend darlegen, dass er sich zB nur informieren wollte. Das Beispiel mit dem journalistischen Berichterstatter hinkt, denn die sind durch die Pressefreiheit geschützt. Bei mir steht im Art 5 noch: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Also darf sich jeder aus frei zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten, auch bei Demos, Rockern oder Salatfisten. Wer dich also das nächste Grundrecht von seine Behörde nehmen lässt, dem kann keiner helfen. Wenn er allerdings aktiv tätig wird, dann kann durchaus ein "bestreben" vorliegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted November 21, 2015 at 03:27 PM Share Posted November 21, 2015 at 03:27 PM Nö, die Anwälte der Engel, die das Kuttenverbot gekippt haben übernehmen die Sache 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted November 24, 2015 at 06:11 AM Share Posted November 24, 2015 at 06:11 AM wegen dieses kleinkarierten Ansicht, dass wir Buergerrechte haben, hat sich das Thema jetzt ja eh erledigt - die EU wird es schaffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted November 24, 2015 at 09:59 AM Share Posted November 24, 2015 at 09:59 AM vor 3 Stunden, George sagte: wegen dieses kleinkarierten Ansicht, dass wir Buergerrechte (Bürger Rechte) haben, hat sich das Thema jetzt ja eh erledigt - die EU wird es schaffen. Wäre das so nicht besser Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted November 25, 2015 at 02:35 AM Share Posted November 25, 2015 at 02:35 AM vor 16 Stunden, Der Reservist sagte: Wäre das so nicht besser so oder auch so Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted November 28, 2015 at 03:29 PM Share Posted November 28, 2015 at 03:29 PM Zitat Eben. Als nächstes kommen Pegida-Unterstützer. Atomkraftgegner, Eurokritiker, Tierschützer. Der Willkür sind keine Grenzen mehr gesetzt. Wieso als nächstes? Wer eine WBK besitzt und sich politisch unzuverlässig in der Öffentlichkeit oder auf den falschen Internetseiten äußert der muss doch schon lange damit rechnen das ihm seine "Ausnahmegenehmigung" aberkannt wird. Und man auch nicht mehr beim Grand Prix singen darf. In der Schweiz bekommen Menschen mit der falschen Staatsangehörigkeit waffenrechtliche Erlaubnis auch nur in "besonderen Ausnahmefällen" wo sie ihre Zuverlässigkeit belegen müssen. - Wenn man sich die Liste mit den Ländern anschaut dann wird die Schweiz auch ganz genau wissen warum. Dafür stellt man die eigenen Bürger nicht unter Generalverdacht und gibt gleichzeitig die Grenzsicherung auf. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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