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"Es geht um die Sicherheit unseres Landes" - Wegen Sicherheitslage: Reservisten wollen Wehrpflicht wiedereinführen


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WO in Europa haben wir ..Freunde,, wir haben nur ,,Neider,,wir sind für alle ,,zuschnell ,, groß geworden....Sehen wir doch in Eropa das uns umgibt  !!!

wir nehmen alle Bubis auf  und tuen alles,, das nan uns den ,,NAZI ,,vegibt.. wir krirechen jeden  in den ,,  A,, wir müßten brauner sein als die SA nach unserem Benehmen!!!! Des wegen gibt es für mich kein  klein -oder Groß Deutsland sondern nur  ,,,, S land ,,

mf G       P S:: ich war mal 1963  bin gerne  Soldat  aber nur 1/4 J, dann hatte ich die S ---- voll

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Die Wehrpflicht sorgte dafür, dass die bürgerlich-demokratischen Ansichten permanent in der Bundeswehr vertreten waren. Nun haben wir eine Söldnerarmee wie die Amis. Was die für Intellenz dort versammelt haben, dürfte jedem bekannt sein, der schon einmal Amis erlebt hat. "Führer befiehl, wir folgen" sage ich nur...

Ich kenne sehr viele 12-Ender und auch ehemalige Berufssoldaten, die allesamt die Abschaffung der Wehrpflicht ablehnen. Die Wehrpflichtigen, so sagen sie, haben alle Berufssoldaten daran erinnert, warum sie zum Bund gegangen sind. Ich finde, das ist alles eine sehr bedenkliche Entwicklung. Nicht nur im Hinblick auf den Zivildienst.

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Eine Abschaffung der Wehrpflicht zu beklagen ist vergleichbar mit Klagen über Abschaffung der Leibeigenschaft.

Jetzt bewußt etwas überspitzt formuliert, aber im Kern zutreffend !

Beides mag zwar gewisse Vorteile haben, die in ihrer Gesamtheit aber nicht annähernd die Nachteile ausgleichen, die systembedingt unvermeidbar sind.

Einer Berufsarmee automatisch zu unterstellen, sie würde demokratischen Regeln entgleiten und nur eine Ansammlung von Unterbelichteten darstellen gilt weder für die USA noch für Deutschland.

Beides läßt sich bei entsprechender politischer Leitung problemlos vermeiden !

Versagt allerdings diese politische Leitung, ist das kein Verschulden der Armee !

 

GP

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Es gibt da sowohl zu Israel, wie auch der Schweiz, den schönen Spruch, "Die haben keine Armee, die sind eine Armee."

Ein Milizsystem verstärkt die Identifikation der Bevölkerung mit den Streitkräften. 

Der Vergleich mit Leibeigenschaft ist schon insofern holprig, als Wehrdienst in einer Demokratie, ein Vorrecht des freien, stimmberechtigten Bürgers ist. Früher war der Dolch, dem Schweizer sein Zeichen zur Berechtigung zur Abstimmung. Ich glaube, in einem Kanton ist es bei öffentlichen Zusammenkünften noch immer so. Das könnten vieleicht die Schweizer im Forum aufklären. 

Aber ich schweife ab. Heutezutage sind der Politik alle möglichen Sauerein zuzutrauen. Ein Bürgerheer bietet dagegen partiell Schutz.

 

Edited by Glockologe
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vor 34 Minuten, Glockologe sagte:

 

Der Vergleich mit Leibeigenschaft ist schon insofern holprig, als Wehrdienst in einer Demokratie, ein Vorrecht des freien, stimmberechtigten Bürgers ist.

 

Es kann aber nicht das Vorrecht eines selbstbestimmten, freien Bürgers sein, sich gezwungenermaßen und gegen seinen Willen von einem unterbelichteten Feldwebel auf dem Kasernenhof schikanieren zu lassen !

Die Wehrfähigkeit eines Landes dürfte absolut nicht davon abhängen, ob ein Bett exakt gebaut und die Oberhemden millimetergenau auf Kante abgelegt sind !

Etwas, wozu ich gezwungen werde, ist niemals ein Vorrecht eines demokratischen Bürgers, sondern nur seine freiwillige Entscheidung, ob er in die Armee will oder eben nicht entspricht der demokratie-typischen Selbstbestimmung.

Wehrpflicht ist immer eine Einschränkung demokratischer Rechte !

Will man die freiwillig basierte Wehrhaftigkeit der Bevölkerung, dann erlaube man den Waffenbesitz und biete freiwillige Ausbildungs- und Trainingsmöglichkeiten unter Fachaufsicht und -anleitung an - ein in der Geschichte durchaus bewährtes System, das zumindest zur Ergänzung vorhandener Streitkräfte immer noch Sinn machen könnte.

Bei unserem System hingegen darf man mit 18 Panzer fahren, aber keine 9 Para zum Sportschießen besitzen !

Natürlich gebe ich gerne zu, daß mein Blick auf die Bundeswehr und die Wehrpflicht beeinflußt ist von meinem Alter und somit der Zeit, wo dieses Thema für mich Relevanz hatte und wo z.B. das grundgesetzlich garantierte Recht auf Verweigerung mit perfidesten Mitteln, die nach damaligem Empfinden und heute herrschender Ansicht demokratieunwürdig waren, massenhaft ausgehebelt wurde.

Mag sein, daß ein "Dienen" in der neueren Bundeswehr überwiegend anders empfunden wurde, aber zumindest die Tatsache, daß es zum Schluß mangels Bedarf zum Glückspiel wurde, ob man "gezogen" wurde oder sogar ohne Verweigerung einfach drum herumgekommen ist, hatte mit demokratischer Gleichbehandlung auch nichts mehr zu tun !

Die Abschaffung der Wehrpflicht war unter diesen Umständen eine im Ergebnis vernünftige Lösung - perfekte Lösungen gibt es ohnehin für nichts !

GP

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Für deutsche Waffengesetze kann ich als Österreicher nichts.  Aber die dortige Regelung würde dir noch weniger gefallen. Du kannst jederzeit Zivildienst machen. Du mußt nur sagen, Du willst nicht mit der Waffe dienen. Dann gibt es aber auch 15 Jahre kein waffenrechtliches Dokument.Ein Bürger hat Rechte und Pflichten.

Edited by Glockologe
Ordokravie
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vor einer Stunde, Glockologe sagte:

Für deutsche Waffengesetze kann ich als Österreicher nichts.  Aber die dortige Regelung würde dir noch weniger gefallen. Du kannst jederzeit Zivildienst machen. Du mußt nur sagen, Du willst nicht mit der Waffe dienen. Dann gibt es aber auch 15 Jahre kein waffenrechtliches Dokument.Ein Bürger hat Rechte und Pflichten.

Muß österreichisches Unrecht Verständnisgrundlage für verfehlte deutsche Politik sein ?

Ich habe diesem Staat Dienst mit der Waffe geleistet und zwar deutlich länger, als jeder Wehrpflichtige, kann aber trotzdem weit genug über den Tellerrand schauen, um die Probleme und Nachteile des Systems zu erkennen.

Die staatliche österreichische Gleichsetzung kein Militärdienst = keine waffenrechtliche Erlaubnis ist m.E. in der Primitivität des Denkens mit unseren Waffenhassern gleichzusetzen, sie sehen in der Waffe einzig und allein ein Instrument zur Ausübung staatlicher oder militärischer Gewalt und wer diese Funktion ablehnt, dem wird die Waffe dann als Sport- oder Jagdgerät vorenthalten. DAS ist wahrlich keine Glanzleistung der Politik auf die man stolz sein könnte !

GP

 

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Nochmals: Die einzig akzeptable Begründung war zu meiner Zeit, die Weigerung eine Waffe anzufassen. Was zB auch bedeutete, daß man nicht Polizost werden konnte.

Man kann trptzdem Sportschütze werden: Der Weg ist dann noch umständlicher  wie für einen Deutschen beim DSB. Die anderen sagen Will Haben.

Für Schrotflinten und Repetierer brauchst Du keine WBK, hast Du das bedacht?

 

Was macht das aus deiner Argumentation?

Edited by Glockologe
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vor 1 Stunde, Glockologe sagte:

Was macht das aus deiner Argumentation?

Im Grundsatz ändert es nichts.

Aber weder kann ich für den Irrsinn deutscher Gesetze etwas, noch Du für den Irrsinn österreichischer Gesetze.

Offen gesagt, ich verspüre nicht mal Lust, sie argumentativ zu verteidigen, denn einige persönliche Erlebnisse und die Beobachtung der aktuellen Politik  resultieren für mich zwischenzeitlich in der gelassenen Sichtweise, daß man zwar eine Nationalität hat, sich aber die Identifikation damit oft in Konfrontation zur eigenen Intelligenz begeben würde.

Das tue ich mir längst nicht mehr an, da ist eine gewisse Distanz dem inneren Frieden ganz sicher dienlicher !

GP 

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vor 16 Stunden, Gatopardo sagte:

Aber weder kann ich für den Irrsinn deutscher Gesetze etwas, noch Du für den Irrsinn österreichischer Gesetze.

Das, was die Ö-streicher per Gesetz praktizieren, ist in einigen VdRBw-Landes- bzw. Kreisverbänden "praktizierte Lebenswirklichkeit". Im vorauseilenden Gehorsam werden dort Wehrdienstverweigerer gar nicht erst als (Fördernde) Mitglieder aufgenommen - in eine "RAG-Schießsport" kommen sie schon gar nicht. Und "hier oben" hatte ein - zugegeben etwas älterer und nicht mehr aktiver - RK-Leiter ähnliche Vorstellungen. Ich will gar nicht wissen, in wievielen "Unterabteilungen" des Verbandes so etwas praktiziert wird - ohne Gesetz und ohne satzungsrechtlichen Hintergrund.

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