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Stockdegen oder nicht?


rugerclub

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Folgende Anfrage zu meiner Rechtsanwaltseite bekam ich heute per mail:

...ich habe das Problem das ich auf den Phillipinen über E-Bay einen Stock mit nicht geschliffener Klinge bestellt habe. Habe vorher beim

ansässigen Polizeipräsidium nachgefragt wie das ausschaut und die sagten mir wenn ich es nur an die Wand hänge zählt es als reiner

Deko-Artikel. Der Zoll war leider anderer Meinung und sieht die 8 Zoll Klinge als Stockdegen.

Gibt es in eurem Bereich Erfahrungen zu solchen Problemen? (Bin natürlich ziemlich geschockt über eine Anklage wegen illegaler Einfuhr

von verbotenen Waffen)

was sagen die Herren Gelehrten?

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vorher beim ansässigen Polizeipräsidium nachgefragt wie das ausschaut und die sagten mir

Hat er es schriftlich? Dann wäre er evtl. aus dem Schneider (unvermeidbarer Verbotsirrtum oder so)

Hat er es nicht schriftlich, sollte er versuchen, das noch durch gutes Zureden nachzuholen - sehr schwierig.

Aber, ehrlich gesagt, die Männlein in Grün zu fragen, ob etwas waffenrechtlich erlaubt ist oder nicht, halte ich persönlich für sträflichen Leichtsinn, da nach meiner Erfahrung diese zwar so tun, als würden Sie das WaffG auswendig kennen, aber de facto von tuten und blasen keine Ahnung haben. ("Zum Schiessen mit einem Luftgewehr auf ihrem Grundstück brauchen Sie einen Kleinen Waffenschein" - selber gehört!)

Zu deiner Frage: Irgendwo habe ich gelesen, dass es in der neuen Verwaltungsvorschrift angedacht ist, eventuell und vielleicht hineinzunehmen, dass stumpfe Klingen keine Waffen sind. Genauso wie unrettbar verrottete MP38 und ähnliches. Solange kann sich der pöse Pursche mit seinem Deko-Stockdegen nur auf das WaffG §1 (2) beziehen.

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

Er sollte ins Felde führen, dass der Stockdegen als reines Deko hergestellt und angeboten wurde und darum gar nicht dafür bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Das könnte man z.B. damit untermauern, dass der Stahl schnödes Weicheisen oder Guss ist, also eigenlich nur für Dekozwecke geeignet und darum auch nur dafür bestimmt ist.

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Zu "unvermeidbarem Verbotsirrum" - das ist ein heißes Eisen, an dem man sich schnell verbrennen kann.

Rechtsquelle ist §17 StGB: "Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte."

Leider ist oftmals strittig, was unter "nicht vermeiden" zu verstehen ist, so daß der Paragraph nur selten erfolgreich angewandt wird.

Normalerweise gilt ja der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In dem § heißt es deshalb weiter unten, daß die Strafe gemildert werden könne, wenn der Täter den Irrtum habe vermeiden können.

Wenn aber der Angenagte vorher bei der Polizei nachgefragt hat, hoffe ich, daß er auch einen gnädigen Richter oder sogar kulanten Staatsanwalt findet, der das Ganze unter den Tisch schlägt.

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Habe heute morgen noch mal mit dem zuständigen Zollbeamten und dem auskunft gebenden Polizeibeamten telefoniert.

Nach dem der Polizist die Sachlage gehört hat konnte er sich plötzlich nicht mehr daran erinnern das es sich um einen

Auslandsartikel handelte. Aber er hat trotzdem darum gebeten beim Zoll für weitere Rückfragen erwähnt zu werden. Soweit so gut.

Der Zollmensch sagte mir das es sich wohl um einen Fall von Fehlauskunft handeln würde und die Staatsanwaltschaft dies mit

etwas Glück als strafmindernd ansehen könnte. Jetzt heißt es Anwalt anrufen, Stellungsnahme schicken, warten und beten.

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  • 9 months later...

Es gibt einen zugelassenen Stockdegen der "Blind Warrior" heisst. Man sah hier das Verbotsmerkmal nicht gegeben, weil es keinen Verriegelungsmechanismus gibt, der Klinge und Scheide verbindet; das Dings sitzt nur kraftschlüssig.

Ansonsten ist es, wie Califax sagt ...... uuuuuuuuuuuuuuurrrrrrrrrrrrrrralt und schon seit ewig immer schlimm verboten.

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Von wegen ....

Nee, ohne Quatsch:

Google nach "Blind Warrior" (der bei Nordavint als Mk 2 150,- kosten soll) brachte mir nur Katanas. Das gezeigte Katana (oder der? Keine Ahnung) ist ein "Blind Warrior 2" und durch seine grade Form sicher auch als Stockdegen-Ersatz zu gebrauchen. Deshalb fragte ich dich, ob das das Ding sei, welches du meintest.

"Blind Warrior" und "Stockdegen" dagegen brachte keine sinnvollen Ergebnisse.

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