Jägermeister Posted November 28, 2015 at 05:52 AM Share Posted November 28, 2015 at 05:52 AM Das Thema Waffen erzeugt oft Unsicherheit. Die MZ beantwortet die wichtigsten Fragen: Waffen: Wichtige Fragen und Antworten | Mitteldeutschland - Mitteldeutsche Zeitung - Lesen Sie mehr auf:http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/waffen-wichtige-fragen-und-antworten-,20641266,32491220.html#plx282439609 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted November 28, 2015 at 04:36 PM Share Posted November 28, 2015 at 04:36 PM Da hat die MZ etwas gut angefangen und ist dann wieder in die Drittklassigkeit abgerutscht. Liste Seite 3: Auf dem eigenen Grundstück oder auf einem Schießstand dürfen die Waffen ohne zusätzliche Genehmigung benutzt werden. Liste Seite 4: Der „kleine Waffenschein“ wurde 2003 eingeführt. Man braucht ihn, wenn man mit zum Beispiel mit einem Luftgewehr oder einer SRS-Waffe in der Öffentlichkeit unterwegs sein will. Eine erlaubnispflichtige Schusswaffe darf nur mit sich führen, wer einen regulären Waffenschein besitzt. Es muss ein Bedürfnis vorhanden sein. Letzteres liegt zum Beispiel bei Jägern, Sportschützen oder Sammlern vor. ROT: seit wann? Ich habe das so noch nie gehört. Ich dachte, auf dem eigenen Grundstück darf nur bis 7.5 Joule und SSR benutzt werden. Und alles, wo Blei rausfliegt, benötigt zum Führen den richtigen Waffenschein, aber Sportschützen und Sammler bekommen den nicht. Nicht so ohne Weiteres. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted November 28, 2015 at 04:38 PM Share Posted November 28, 2015 at 04:38 PM vor 5 Stunden, Gunfire sagte: Da hat die MZ etwas gut angefangen und ist dann wieder in die Drittklassigkeit abgerutscht. Liste Seite 3: Auf dem eigenen Grundstück oder auf einem Schießstand dürfen die Waffen ohne zusätzliche Genehmigung benutzt werden. Seite 3: Wenn du Grundstücke in der Größe texanischer Farmen hast, dürfte kein Geschoß die Grundstücksgrenze überschreiten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted November 28, 2015 at 04:43 PM Share Posted November 28, 2015 at 04:43 PM Just now, Der Reservist sagte: Seite 3: Wenn du Grundstücke in der Größe texanischer Farmen hast, dürfte kein Geschoß die Grundstücksgrenze überschreiten. Sind wir in Texas? In D benötigst Du auch auf einem sehr großen Grundstück einen genehmigten Schießstand, wenn Du größer 7.5 Joule schießen willst. Und den musst Du erst einmal bekommen. Du verstehen, viele kleine Bakschisch, dann klappt's vielleicht.???? Oder auch nicht. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted November 28, 2015 at 04:46 PM Share Posted November 28, 2015 at 04:46 PM vor 5 Stunden, Gunfire sagte: Sind wir in Texas? In D benötigst Du auch auf einem sehr großen Grundstück einen genehmigten Schießstand, wenn Du größer 7.5 Joule schießen willst. Wenn du ein solch großes Grundstück hast, hast du mit Sicherheit auch eine eigene Jagd und pfeifst auf die Genehmigung eines Schießstandes. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
AdventureQ Posted November 28, 2015 at 06:02 PM Share Posted November 28, 2015 at 06:02 PM vor einer Stunde, Gunfire sagte: In D benötigst Du auch auf einem sehr großen Grundstück einen genehmigten Schießstand, wenn Du größer 7.5 Joule schießen willst. Und den musst Du erst einmal bekommen. Grüße Gunfire Servus ! Wie kommst Du darauf ??? Diese Aussage ist nur TEILWEISE richtig. Das ist in erster Linie auch davon abhängig, welche WBK man hat. Hast Du z. B. eine WBK nach §18, dann ist es durchaus möglich, bei Dir zuhause zu Schiessen. Siehe hierzu Waffengesetz §27 Absatz 2. Lediglich 14 Tage vorher bei der Behörde anmelden ist angesagt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted November 28, 2015 at 06:16 PM Share Posted November 28, 2015 at 06:16 PM Mit einem §27 Schein ist es auch möglich zu Hause zu Schiessen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
AdventureQ Posted November 28, 2015 at 06:40 PM Share Posted November 28, 2015 at 06:40 PM Mit nem Wiederladerschein zu Hause schiessen ? Interessant...wo kann man das nachlesen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted November 28, 2015 at 07:06 PM Share Posted November 28, 2015 at 07:06 PM und vor allem wie? Link to comment Share on other sites More sharing options...
AdventureQ Posted November 28, 2015 at 07:19 PM Share Posted November 28, 2015 at 07:19 PM vor einer Stunde, greyman sagte: Mit einem §27 Schein ist es auch möglich zu Hause zu Schiessen. Klar, möglich ist das schon...aber erlaubt ist es nicht ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted November 28, 2015 at 08:33 PM Share Posted November 28, 2015 at 08:33 PM Dann schau mal in 27 (2) WaffG. Link to comment Share on other sites More sharing options...
AdventureQ Posted November 28, 2015 at 08:38 PM Share Posted November 28, 2015 at 08:38 PM Mannnnn....dann schau doch mal, was ich 6 Beiträge weiter oben geschrieben habe Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted November 28, 2015 at 08:45 PM Share Posted November 28, 2015 at 08:45 PM Und wie kommst du dann darauf, daß es nicht erlaubt wäre? Link to comment Share on other sites More sharing options...
AdventureQ Posted November 28, 2015 at 09:01 PM Share Posted November 28, 2015 at 09:01 PM Ist es soooo schwer meinen Beitrag den ich ganz oben geschrieben habe, zu verstehen ? Dort, wo das mit der WBK nach §18 steht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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