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Frage an euch


Fischback

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Bezüglich "Psychotest " möchte hier anmerken, daß ich mich Frage, was ich einem Vereinsmitglied raten soll, welches sich mit diesem Thema beschäftigen muß ->was ist Eure Meinung dazu?

Echt keine Ahnung, es kommt alles darauf an, wie das im einzelnen ausgestaltet wird.

Gem. §6 Abs. 4 WaffG (neu) ist das BMI ermächtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur Ausgestaltung des Psychotestes im einzelnen zu erlassen.

Denkbar ist, daß sich einzelne Psychologen, Psychiater u/o Mediziner bereiterklären, derartige Untersuchungen/Begutachtungen vorzunehmen, die dann auch amtlich anerkannt werden. Sowas ähnliches gibt es z.B. bei den Ärzten für Flugmedizin/Flugärztliche Untersuchungsstellen (mit denen habe ich keine schlechten Erfahrungen gemacht).

Wenn das so kommt, werden sich möglicherweise eher Ärzte/Psychologen/Psychiater interessieren, die der Sache aufgeschlossen gegenüberstehen, den anderen fehlt es ja auch an eigener Sachkunde.

So läuft das z.B. bei den Flugmedizinern, die fliegen fast alle selber.

Vielleicht kommt's aber auch ganz anders. Dann würde ich, wenn ich 24 wäre, eher abwarten.

Insgesamt: Schwer zu sagen z. Zt.

Wenn ich mich jetzt mal selbst zitieren darf, möchte ich im übrigen auf meine Ausführungen in untem verlinkten thread verweisen, die zwar satirisch formuliert sind, aber etwa wiedergeben, was ich so erwarten würde.

http://web184.uranus.xtnoc.de/gunboard/viewtopic.php?p=1415#1415

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Also mich persönlich beschfägtigt am meisten der Gedanke darüber, was die MPU wohl beinhalten könnte, und das diese zu ernormer Geldverschwendung führen wird wohl oder übel :roll:

Und ärgern tut mich der Gedanke das ich als Legalwaffenbesitzer und 10 Jähriges Vereinsmitglied, quasi wie ein unerfahrender Anfänger behandelt werde, und das meine Zuverlässigkeit erneut, eigentlich ohne triftigen Grund geprüft wird, und das noch zu MEINEN kosten :evil:

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Also mich persönlich beschfägtigt am meisten der Gedanke darüber, was die MPU wohl beinhalten könnte, und das diese zu

ernormer Geldverschwendung führen wird wohl oder übel.

Und ärgern tut mich der Gedanke das ich als Legalwaffenbesitzer und 10 Jähriges Vereinsmitglied, quasi wie ein unerfahrender

Anfänger behandelt werde, und das meine Zuverlässigkeit erneut, eigentlich ohne triftigen Grund geprüft wird, und das noch zu MEINEN kosten.

Ohne Zweifel ist das ganze enorm ärgerlich; man hat auch das Gefühl, mit einem Generalverdacht belastet zu sein.

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Bezüglich "Flugmedizin/Flugärztliche Untersuchungsstellen" müßte man erörtern, inwieweit es möglich ist, daß man eine "MPU" unauffällig bei dieser "Flugmedizin/Flugärztliche Untersuchungsstellen" macht -> ohne das man in erster Näherung, den eigentlichen Zweck (damit meine ich das Thema < 25 Jahre und > .22 lfb) dazu angibt. -> Was würde passieren, wenn man (ein und die selbe Person) bei der "Flugmedizin/Flugärztliche Untersuchungsstellen" ein negativ Zeugnis erhält und bei einer MPU bezüglich (<25 Jahre und > .22 lfb) ein positiv Zeugnis ?

Bis Später

Sven

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Wenn ich ehrlich bin,habe ich mich noch nicht mit der MPU beschäftigt.

Bei uns im Verein ist keiner unter 25... :cry: (traurig traurig)

Ich kann mir schon vorstellen,wie das ablaufen wird:

Guten Tag,wie heißen sie,wo wohnen sie,was ist ihre Lieblingsfarbe,macht dann 158 Euro,draußen die Schwester kassiert,der nächste bitte :wink:

Ich bin mir ziemlich sicher,das der Täter in Erfurt auch diese Hürde gemeistert hätte,man kann den Leuten immer nur vor die Birne schauen.

Aber was machen wir uns Sorgen,bald dürfen ja auch 17 jährige Jugendliche ohne PS-Beschränkung auf unseren Straßen heizen,die werden ne MPU bestimmt nicht brauchen.

@Glock17:

Ich kann mir gut vorstellen,wie es ist,wenn son Blödsinn auf einen zukommt..... :(

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karaya hat folgendes geschrieben::

Zitat:

Also mich persönlich beschfägtigt am meisten der Gedanke darüber, was die MPU wohl beinhalten könnte, und das diese zu

ernormer Geldverschwendung führen wird wohl oder übel.

Und ärgern tut mich der Gedanke das ich als Legalwaffenbesitzer und 10 Jähriges Vereinsmitglied, quasi wie ein unerfahrender

Anfänger behandelt werde, und das meine Zuverlässigkeit erneut, eigentlich ohne triftigen Grund geprüft wird, und das noch zu MEINEN kosten.

Ohne Zweifel ist das ganze enorm ärgerlich; man hat auch das Gefühl, mit einem Generalverdacht belastet zu sein.

Dieser unausgesprochene "Generalverdacht" haftet uns legalen Waffenbesitzern sowieso an - oder ?

Natürlich haftet dieser jedem an, aber gerade den armen unter 25 Jährigen ganz besonders, und da ich ja nun auch noch eine Glock 17L und eine Repetierflinte habe, dürfte ich mir schon so manch dummen Spruch anhören....

Am meisten entsetzt war ich aber über die Aussage des Kettner Mitarbeiters der mir am nächsten Filiale, als ich ein paar Schuss Trap und Skeet gekauft habe, und er in meine WBK blickte, kam doch glatt der Spruch: Aber nicht in die Schule gehen damit...., seitdem lasse ich mein Geld lieber bei Frankonia und gehe nur im Notfall zu Kettner wenn selbst mein BüMa nicht mehr weiterhelfen kann.

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Natürlich haftet dieser jedem an, aber gerade den armen unter 25 Jährigen ganz besonders, und da ich ja nun auch noch eine Glock 17L und eine Repetierflinte habe, dürfte ich mir schon so manch dummen Spruch anhören....

Am meisten entsetzt war ich aber über die Aussage des Kettner Mitarbeiters der mir am nächsten Filiale, als ich ein paar Schuss Trap und Skeet gekauft habe, und er in meine WBK blickte, kam doch glatt der Spruch: Aber nicht in die Schule gehen damit...., seitdem lasse ich mein Geld lieber bei Frankonia und gehe nur im Notfall zu Kettner wenn selbst mein BüMa nicht mehr weiterhelfen kann.

Ich war leider nicht anwesent, als dieser Spruch gefallen ist -> aber mit etwas Abstand empfinde ich das als sehr humorvoll ;)

Da wird es bestimmt weitaus dümmere Sprüche geben, die diesbezüglich in Zukunpft fallen werden -> leider :(

Also Kopf hoch und Bis Später

Sven ;)

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Bezüglich "Flugmedizin/Flugärztliche Untersuchungsstellen" müßte man erörtern, inwieweit es möglich ist, daß man eine "MPU" unauffällig bei dieser "Flugmedizin/Flugärztliche Untersuchungsstellen" macht -> ohne das man in erster Näherung, den eigentlichen Zweck (damit meine ich das Thema < 25 Jahre und > .22 lfb) dazu angibt. -> Was würde passieren, wenn man (ein und die selbe Person) bei der "Flugmedizin/Flugärztliche Untersuchungsstellen" ein negativ Zeugnis erhält und bei einer MPU bezüglich (<25 Jahre und > .22 lfb) ein positiv Zeugnis ?

Nee, nee, das müssen wir nicht erörtern. Das ist voneinander völlig verschieden. Bei der flugmedizininischen Untersuchung werden auch fast auschließlich körperliche Parameter geprüft, d.h. Sehen, Hören, Gleichgewichtssinn, Herz, Kreislauf etc.

Mit der Untersuchung auf die geistige Eignung im Sinne von §6 Abs. 3 WaffG (neu) hat das nichts zu tun. Flugmedizinisch ungeeignet ist schon, wer farbenblind ist.

Ebensowenig ist die Untersuchung nach §6 Abs. 3 WaffG eine "MPU" (die es bisher für auffällige Kraftfahrer gibt) , wie das immer verkürzend genannt wird. Obwohl's wahrscheinlich am ehesten auf sowas ähnliches rausläuft.

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Man verzeihe mir meinen egoistischen Spruch: Irgendwie bin ich doch froh, daß ich mir den Scheiß mit der Mpu nicht mehr antun muß. Bin ja Gott sei Dank schon ein älteres Semester. :wink:

Jein -> auf der einen Seite bin ich davon persöhnlich auch nicht betroffen (zumindestens wenn es bei dieser Regelung bleibt -> aber das weiß keiner, was da noch alles auf uns legalen Waffenbesitzer in Zukunpft zu kommen wird) aber auf der anderen Seite bin ich indirekt als Vorstand eines Vereines davon betroffen.

Bei uns im Verein ist zur Zeit auch keiner unter 25 Jahren, aber für die Zukunpft könnte es sein, daß ein neues Mitglied diese Suppe auslöffen muß :(

Bis Später

Sven

P.S. und weg ist der rote Streifen :mrgreen:

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Gemäß der Annahme, daß es zur "MPU < 25 Jahre > .22lfb" eine derzeitige "MPU" gibt, die aquivalent ist => was würde passieren, wenn ein und die selbe Person an beiden "MPU´s" teilnimmt, aber das Ergebnis ist gegensätzlich ?

Nun, laß mich nachdenken...*grübel, grübel*...ich hab's:

Das ist wie bei der Vereinigung von Materie und Antimaterie. Es gilt die berühmte Gleichung E=mc^2.

Die beiden gegensätzlichen MPU's, die ein und diesselbe Person, dazu die beiden beteiligten Psychologen und das ganze WaffG verwandeln sich in reine Energie und hinterlassen nichts als einen grellen Lichtblitz.

Eigentlich gar nicht so schlecht. Wer stellt sich freiwillig zur Verfügung?

:wink:

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Ist doch viel zu umständlich.

er soll das Ding jetzt auf grüne WBK kaufen. Je mehr er nach dem alten Recht kauft - desto besser für ihn.

Zum Thema Psychotest: Das ist nichts dramatisches. Siehe Aussagen beim IWOE. Ist weder unfair noch besonders schwierig für einen geistig gesunden Menschen. Klar kann passieren, daß auch mal ein Normaler durchfällt. Na und ? Dann macht man eben einen neuen Psychotest. Das Aberkennen der WBK wegen eines misslungenen Psychotests halte ich für nicht durchführbar, wenn der Durchgefallene tatsächlich ein normaler, nicht auffälliger Mensch ist. Wie soll das funktioneren ? Stellt euch vor eine 24 jährige Polizistin (blond, lange Haare, attraktiv usw.) will privat eine Waffe auf Sport WBK (damit sie auch eine Kanone daheim hat - sicher ist sicher - weil ihr Dienststellen leiter dumm tut wenn sie die Dienstwaffe mitnehmen will) und weil sie an einem Tag schlecht drauf ist (der Freund hat Schluss gemacht) fällt sie durch den ersten Psychotest. Was soll dann passieren ? Sportwaffe wird eingezogen ? Dazu noch Berufsverbot, weil sie folglicherweise auch Dienst mehr keine Waffe mehr führen darf ? Das hat vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg. Der Psychotest wird nur komplette Schwachmaten ausfiltern und das ist vielleicht auch besser so 8)

PS: Wenn der Psychotest nicht so teuer ist, werde ich nächstes Jahr gaghalber einen machen (obwohl ich ihn nicht brauche da älter als 25) und euch davon berichten. Übirgens habe ich schon mal soweit ich mich erinnern kann, eine Art Psychotest machen müssen. Ich wurde als wehruntauglich eingestuft - wegen ernsthafter Rückenprobleme die ich damals hatte. Während Leute aus dem Sport Leistungskurs (!) der Schule reihenweise sofort als körperlich untauglich eingestuft worden sind, zog sich das ganze bei mir ein Jahr hin. Irgend so ein Schwachmat von der Behörde hat wohl aus Rache (wer nicht Sport LK macht, kann auch zur Wehr/Zivildienst ... 8) ) mir so einen Test aufs Auge gedrückt. Ich war bei irgendo einem Arzt und der hat sich nach kurzen Gespräch davon überzeugen können, daß ich ganz normal bin. War völlig harmlos. Ach ja und der Arzt hat mir noch erzählt, daß er sich selber erfolgreich vor der Wehr gedrückt hat. Blos gut dass das die Behörde nicht mitbekommen hat, sonst hätten die ihren Psychotester wohl auch zum Psychotest schicken müssen 8)

@beretta,

das Ding braucht er nicht zu kaufen, um es auf ne WBK vom Verein eintragenzulassen, es sei denn, sein Großvater hat da seine Initialien eingeritzt, den 98-er gibt es auch noch später.

-gegebenenfalls den Psychotest machen...????, der kostet echt Geld...,

dann kann er ja gleich zum Psycho, und wenn bestanden, dann gibt es auch keine Probleme.

Dein Beitrag macht , zumindest bei mir , keinen Sinn....

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er soll das Ding jetzt auf grüne WBK kaufen. Je mehr er nach dem alten Recht kauft - desto besser für ihn.

Das kann man so generell m.E. zur Zt. nicht sagen.

Zum Thema Psychotest: Das ist nichts dramatisches. Siehe Aussagen beim IWOE.

Die Ausgestaltung im einzelnen erfolgt erst noch durch Rechtsverordnung. Das muß nicht unbedingt so sein, wie in Österreich. Kann man z.Zt. noch schlicht nichts dazu sagen.

Das Aberkennen der WBK wegen eines misslungenen Psychotests halte ich für nicht durchführbar, wenn der Durchgefallene tatsächlich ein normaler, nicht auffälliger Mensch ist. Wie soll das funktioneren ?

Das funktioniert gem §45 Abs.1 i.V.m. §58 Abs. 9, 6 Abs. 2 WaffG.

Klar kann passieren, daß auch mal ein Normaler durchfällt. Na und ? Dann macht man eben einen neuen Psychotest.

Tja, wenn das mal so einfach wird. Wie gesagt, die Rechtsverordnung, die die Einzelheiten regelt, steht noch aus.

Die MPU für auffällige Kraftfahrer kann man jedenfalls nicht in beliebiger Zeit beliebig oft wiederholen, solange bis man endlich bestanden hat, soweit ich weiß.

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Das Aberkennen der WBK wegen eines misslungenen Psychotests halte ich für nicht durchführbar, wenn der Durchgefallene tatsächlich ein normaler, nicht auffälliger Mensch ist. Wie soll das funktioneren ?

*Das funktioniert gem §45 Abs.1 i.V.m. §58 Abs. 9, 6 Abs. 2 WaffG.

Siehe mein Beispiel mit der Polizistin, die dürfte folgherichtig auch keine Dienstwaffe mehr anfassen. Im Gesetz kann viel stehen - nur ist die Frage ob es später wieder nicht von höheren Gerichten kassiert wird. Wenn ein "Normaler" durch den Psychotest fällt, dann sagt das nicht besonders viel aus. Manche Leute sind eben etwas schwer von Begriff aber deswegen nicht gefährlich.

* Die MPU für auffällige Kraftfahrer kann man jedenfalls nicht in beliebiger Zeit beliebig oft wiederholen, solange bis man endlich bestanden hat, soweit ich weiß.

Da ist aber ein wichtiger Unterschied ! Der Kraftfahrer WAR bereits unzuverlässig ! Ein "Normaler" Sportschütze der durch den Psychotest fällt, hat sich nichts zu schulden kommen lassen und deswegen ist eine WBK Aberkennung nicht so ohne weiteres möglich, falls überhaupt. Wenn nötig muss solcher Schwachsinn eben vor Gericht niedergekämpft werden.

PS: Das wäre die gleiche Situation wenn man einen Psychotest für Kraftfahrer bis 25 einführen würde. Kann man dann einem 24 jährigen der schon seit 6 Jahren unfallfrei gefahren ist nachträglich die Zuverlässigkeit absprechen weil er durch irgendeinen dämlichen Test geflogen ist ? Wohl kaum.

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