Guest MarcDW Posted November 5, 2005 at 11:45 AM Share Posted November 5, 2005 at 11:45 AM Hat zwar nix mit Waffen zu tun, aber wie lange ist die Verjaehrungsfrist in DE nun fuer Strafzettel wie Geschwindigkeitsuebertretungen? Es war einmal 3 Monate, das soll aber angehoben worden sein??! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 5, 2005 at 12:06 PM Share Posted November 5, 2005 at 12:06 PM 6 Monate. OWiG § 31 Verfolgungsverjährung -------------------------------------------------------------------------------- (1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, 1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind, 2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind, 3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind, 4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten. (3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt. Stand: Neugefasst durch Bek. v. 19.2.1987 I 602; zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 G v. 12. 8.2005 I 2354 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted November 5, 2005 at 02:32 PM Share Posted November 5, 2005 at 02:32 PM Ja, aber nur wenn sie den Täter nicht ermitteln können, gelle? Bsp. Du wirst geblitzt und Du bist als Fahrer festgestellt, zieht die Verjährung nicht. Wirst Du im Auto eines Verwandten geblitzt und der Verwandte sagt nichts dann müssen sie dich innerhalb von 6 Monaten ermitteln, sonst ist es verjährt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 5, 2005 at 03:21 PM Share Posted November 5, 2005 at 03:21 PM Genau. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 5, 2005 at 03:22 PM Share Posted November 5, 2005 at 03:22 PM Genau. Dh., dann gelten andere Verjährungsfristen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted November 5, 2005 at 03:26 PM Share Posted November 5, 2005 at 03:26 PM Was ist, wenn ich im Mietwagen den ich gemietet habe beblitzt werde? Auf dem Bild erkennt man mich eh nicht, denn das wird von meiner Faust mit erhobenen Mittelfinger verdeckt! :!: :mrgreen: Abgesehen war das im April! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Karl 22 Posted November 5, 2005 at 03:36 PM Share Posted November 5, 2005 at 03:36 PM Was ist, wenn ich im Mietwagen den ich gemietet habe beblitzt werde? Auf dem Bild erkennt man mich eh nicht, denn das wird von meiner Faust mit erhobenen Mittelfinger verdeckt! :!: :mrgreen: Abgesehen war das im April! Das wäre dann eine Beleidigung mit einer Verährungsfrist von 6 Jahren. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted November 5, 2005 at 03:41 PM Share Posted November 5, 2005 at 03:41 PM Kommt drauf an was die USA und D ausgehandelt haben. Die Mietwagenfirma wird Deine Adresse haben und die werden die auch rausrücken. Dann bekommst Du (wenn Adresse in D) dorthin Deine Zahlungsaufforderungen. Reagierst Du daraufhin nicht gibts erst Mahngebühren, Zahlungsbefehl vom Gericht und eventuell Beugehaft. Wenn die Adresse in USA ist, weiss ich nicht was passiert, aber ermittelt haben sie Dich ja. Musst Du halt demnächst in Amsterdam landen und dann über die grüne Grenze nach D kommen.... :mrgreen: :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted November 5, 2005 at 03:51 PM Share Posted November 5, 2005 at 03:51 PM Musst Du halt demnächst in Amsterdam landen und dann über die grüne Grenze nach D kommen Seit es den europäischen Haftbefehl gibt, soll er besser drüben bleiben! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted November 5, 2005 at 08:53 PM Share Posted November 5, 2005 at 08:53 PM ...Das wäre dann eine Beleidigung mit einer Verährungsfrist von 6 Jahren... Wieso, ich habe doch nur den Spiegel eingestellt! :angle: Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted November 5, 2005 at 11:25 PM Share Posted November 5, 2005 at 11:25 PM Im Straßenverkehrsrecht gelten andere Verjährungsfristen, Ihr Schlauberger, als im OWi-Gesetz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted November 5, 2005 at 11:31 PM Share Posted November 5, 2005 at 11:31 PM Im Straßenverkehrsrecht gelten andere Verjährungsfristen, Ihr Schlauberger, als im OWi-Gesetz. Â dann erzähl mal ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 5, 2005 at 11:35 PM Share Posted November 5, 2005 at 11:35 PM Das würde mich auch interessieren. (Habe vor einiger Zeit "rot" gesehen, aber der Postmann hat noch nicht 3x geklingelt) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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