Jägermeister Posted December 9, 2015 at 03:15 AM Share Posted December 9, 2015 at 03:15 AM Schon etwas älter, mir ist aber keine Aktualisierung bekannt: http://www.wildundhund.de/r30/vc_content/bilder/firma438/072_073_jvg_kurz_langwaffenmunition_0713_1.pdf Sollte es eine aktuellere Entscheidung geben, bitte Info. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted December 9, 2015 at 09:07 AM Share Posted December 9, 2015 at 09:07 AM Zitat Nach Einstellung des Strafverfahrens mangels Beweises verlangte er die Herausgabe der Munition. Die Behörde lehnte ab, weil J. keine Erwerbserlaubnis für diese Munition besaß. Paradoxon in zwei Sätzen. Korinthenkackerei um 20 Patronen bei jemandem, der berechtigt Langwaffen - und Jagdmunition kaufen darf. Wie rational denkende Menschen schon sagen: "Die zweite (legale) Waffe ist keine Vergrößerung einer allgemeinen Gefahr". Erst hat man einen unbescholtenen Bürger OHNE BEWEISE mit Durchsuchung drangsaliert. Und statt Schadensersatz zu leisten, kann eine Bürokratenseele die Niederlage nicht verkraften und kann es nicht lassen, mit einem solchen Dünnscheiss nachzutreten. O Tempora, o mores. Wir sind die Guten ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Strack Posted December 11, 2015 at 11:34 AM Share Posted December 11, 2015 at 11:34 AM Soweit ich von berufener Stelle mitbekommen habe, gab es tatsächlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung vor der nächsten Instanz. In dieser hat der Richter dann den Vorschlag gemacht, einen Vergleich zu schließen, das heißt der Typ hat seine Munition bekommen und gleichzeitig den Einspruch zurückgezogen. Ansonsten hätte er halt immer noch das Risiko gehabt, zu verlieren (und damit auch alle Kosten zu tragen), wenn er auf einem Urteil bestanden hätte. Der Kläger war dann damit zwar zufrieden, allerdings wurde gleichzeig das von dir angesprochene Urteil rechtskräftig und nur dieses kann natürlich jetzt recherchiert werden, da ein Vergleich ja nicht als Urteil veröffentlicht wird. Als Präzedenzfall oder Referenzentscheidung steht der Rechtsliteratur natürlich dann nur das Urteil zur Verfügung. Das passiert manchmal, ist unglücklich, aber passiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted December 11, 2015 at 12:14 PM Share Posted December 11, 2015 at 12:14 PM (edited) vor 39 Minuten, Der Stenz sagte: Soweit ich von berufener Stelle mitbekommen habe, - snip - manchmal, ist unglücklich, aber passiert. Wow. Das ist ja noch 2 Etagen unterm arabischen Tisch..... Edited December 11, 2015 at 12:14 PM by George Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Strack Posted December 11, 2015 at 12:16 PM Share Posted December 11, 2015 at 12:16 PM vor 3 Minuten, George sagte: Wow. Das ist ja noch 2 Etagen unterm arabischen Tisch..... ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted December 11, 2015 at 02:36 PM Share Posted December 11, 2015 at 02:36 PM Ok, Egun wird Stasi-Überwacht. Gut zu wissen. Der Fall mal wieder typisch für ein Waffengesetz das mehr Konflikte und Probleme erzeugt als es löst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted December 11, 2015 at 02:46 PM Share Posted December 11, 2015 at 02:46 PM vor 3 Stunden, Deckard sagte: Ok, Egun wird Stasi-Überwacht. Gut zu wissen. Das weiss ich schon lange. Die passen schon gut auf, dass sie die "schwarzen" Schafe finden. Z.B, die einen Laserpointer an eine Softair basteln oder mehrschüssige VL nicht als EWB kennzeichen usw. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
herki Posted December 12, 2015 at 07:47 PM Share Posted December 12, 2015 at 07:47 PM Geht das nur mir so das ich Kopfschmerzen von der Begründung kriege ? Das Verfahren wurde eingestellt weil er die Munition für eine Langwaffe haben will und daher besitzen darf, das Zeug wird aber nicht rausgerückt weil er es nicht besitzen darf ? Davon ihn imho vollkommen unnötig zu dransalieren mit Strafverfahren und Hausdurchsuchung fang ich garnicht an zu reden, die Willkür ist ja bald alltäglich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 12, 2015 at 07:48 PM Author Share Posted December 12, 2015 at 07:48 PM Der Schwachsinn ist offenkundig, ja. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted December 12, 2015 at 08:07 PM Share Posted December 12, 2015 at 08:07 PM Zitat Davon ihn imho vollkommen unnötig zu dransalieren mit Strafverfahren und Hausdurchsuchung fang ich garnicht an zu reden, die Willkür ist ja bald alltäglich. Mit ner geschmuggelten Atombombe im Keller hat man wahrscheinlich weniger potentielle Probleme als mit dem legalen Jagd&Sportwaffenbesitz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
stefan0303 Posted January 11, 2016 at 01:15 PM Share Posted January 11, 2016 at 01:15 PM Ich finde die im Artikel gannte 3. Tabelle im Anhang der 3. Waffenverordnung nicht. Hat da vieleicht jemand einen Link? Thx Link to comment Share on other sites More sharing options...
glocknrock Posted December 19, 2016 at 01:03 PM Share Posted December 19, 2016 at 01:03 PM Da es zum Thema passt. Ein Jagdkollege hatte kürzlich eine ähnliche Situation. Er hat seinen Fangschuß-Revolver im Kaliber .357 Mag. verkauft und besitzt akt. keine Waffe mehr in diesem Kaliber. Er wollte die die (Rest-)Munition gerne behalten und argumentierte mit "WaffVwV §13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist." da es ja genügend Unterhebelrepetierbüchsen in .357 Mag. gibt. SBine sagte, alles ausser .22 lr gibts nichts auf Jagdschein. Was meint ihr? Hat seine Behörde recht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 19, 2016 at 01:52 PM Share Posted December 19, 2016 at 01:52 PM Wenn er kein Gewehr in besagtem Kaliber hat, dann wird es tatsächlich schwer dagegen zu Argumentieren. 357. Mag ist als Kurzwaffenmunition bestimmt und somit per Definition keine Langwaffenmunition. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
quaXX Posted December 19, 2016 at 02:12 PM Share Posted December 19, 2016 at 02:12 PM Lies nochmal, es heißt "Für Langwaffen geeignete Munition". Es gibt nicht nur Unterhebelrepetierer: Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted December 19, 2016 at 02:14 PM Share Posted December 19, 2016 at 02:14 PM Er muß innerhalb eines halben Jahres nach Veräußerung der Waffe die Munition verbraucht, verkauft, vernichtet, delaboriert... haben Link to comment Share on other sites More sharing options...
glocknrock Posted December 19, 2016 at 02:25 PM Share Posted December 19, 2016 at 02:25 PM vor 4 Minuten, erik_fridjoffson sagte: ... innerhalb eines halben Jahres ... Hast du dazu vielleicht eine Quelle? Link to comment Share on other sites More sharing options...
quaXX Posted December 19, 2016 at 02:28 PM Share Posted December 19, 2016 at 02:28 PM Afaik gilt das nur für wiedergeladene Munition, wenn der Pulverschein nicht verlängert wird und anderweitige Besitzberechtigungen nicht vorliegen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 19, 2016 at 02:29 PM Author Share Posted December 19, 2016 at 02:29 PM Ich empfehle einen Blick in die CIP-Tabellen. Dort ist klar definiert, was Kurzwaffen- und was Langwaffenmunition ist. Und eben Randzünder. Da guckt die Behörde im Zweifel auch nach.Zum hiesigen Fall: Die .357 Magnum ist eindeutig eine Kurzwaffenpatrone. Auch wenn es Langwaffen in diesem Kaliber gibt. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 19, 2016 at 02:30 PM Author Share Posted December 19, 2016 at 02:30 PM Hast du dazu vielleicht eine Quelle?Steht im WaffG bzw. AWaffV. Link to comment Share on other sites More sharing options...
glocknrock Posted December 19, 2016 at 02:36 PM Share Posted December 19, 2016 at 02:36 PM Danke euch für die schnellen Antworten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted December 19, 2016 at 02:40 PM Share Posted December 19, 2016 at 02:40 PM Sollte in der AWaffV stehen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 19, 2016 at 02:51 PM Share Posted December 19, 2016 at 02:51 PM Am 19.12.2016 at 15:29 , Jägermeister sagte: Ich empfehle einen Blick in die CIP-Tabellen. Dort ist klar definiert, was Kurzwaffen- und was Langwaffenmunition ist. Und eben Randzünder. Da guckt die Behörde im Zweifel auch nach. So ist das, danach gehen viele Behörden und viele auch nicht, denen ist das schlicht egal. Gibt es ein Gewehr in dem Kaliber? Ja? Dann kannst du auch die Mun kaufen. (meine zum Beispiel). Einen Rechtsanspruch kann ich aber daraus nicht ableiten. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
glocknrock Posted December 21, 2016 at 04:26 PM Share Posted December 21, 2016 at 04:26 PM In der AWaffV habe ich nichts gefunden (auf die Schnelle) aber den entspr. § im WaffG Zitat §10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort. Wobei ich mir - als nicht Jurist - nicht sicher bin ob der letzte Satz vielleicht nur auf Widerruf des Wiederladerscheins abzielt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 21, 2016 at 06:35 PM Author Share Posted December 21, 2016 at 06:35 PM Ja. Tut es. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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