Jump to content

Kaufverhandlungen übers Internet


de50ae

Recommended Posts

Nun bin ich zum zweiten Mal übers Internet beim Kauf einer gebrauchten Waffe verarscht worden.

Das erste Mal war vor nem viertel Jahr bei der Mauser 06 die Rugerclubs Kumpel aus dem Nachlass verticken wollte. Wir waren uns soweit handelseinig, nur wollte ich die Waffe noch begutachten und auf meinen Voreintrag warten. Der Verkäufer schrieb mir mehrfach ich solle mir Zeit lassen, die Sache habe keine Eile. Als dann meine WBK da war und ich den Termin des Abholens klären wollte, bekam ich nur ne Mail unter dem Motto Pech gehabt am Wochenende war einer da, der hat sie zum gleichen Preis gleich mitgenommen.

Toll, nun sitze auf einem 7,65er Voreintrag.

Was ein §$xx%$ !!!

Das nächste Drama spielte sich dieses Wochenende ab.

Die ganze Woche verhandelte ich mit einem Typ um eine Eagle 6.0. Die Waffe war bei egun eingestellt und lief vor 3 Wochen aus. Ich war der zweithöchste Bieter. Gewinner der Auktion war m.E. der Anbieter selber unter zweiten Nick, denn ein Bieter mit 0 Bewertungen, der früh ein sehr hohes Gebot abgibt ist immer verdächtig. 17 Tage nach Ende der Auktion schrieb mich der Verkäufer an und fragte, ob ich die Waffe noch haben wolle. Wir verhandelten die ganze Woche und einigten uns auf 1525€ für die Knarre. Damit mir das gleiche wie mit der 06 nicht nochmal passiert bestand ich darauf einen schriftlichen Vertrag zu machen. Das war für ihn OK. Als ich ihm dann per Email die Vorlage zuschickte bekam ich gestern Abend als Antwort: Sorry habe die Waffe für 2000€ an einen Vereinskollegen verkauft. :shock: :x

Schon wieder :?

Meine rechtliche Frage ist nun, in wie weit zwischen uns schon ein gültiger Vertrag bestanden hat? Kann er nachdem wir uns einig waren einfach so nochmal nen Rückzieher machen?

Link to comment
Share on other sites

 

AGB´s bei egun:

Zustande kommen eines Vertrages

Nutzer die unter Nutzung der eGun-Website einen Artikel zwecks Online-Auktion einstellen, geben ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter bestimmt beim Einstellvorgang eine Frist, innerhalb derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Auktionslaufzeit). Das Angebot wird durch Abgabe eines Gebotes durch den Bieter angenommen. Das Gebot erlischt wenn ein anderer Bieter ein höheres Gebot abgibt.

Am Ende der Auktionslaufzeit kommt zwischen dem Anbieter und dem Bieter mit dem höchsten Gebot ein Vertrag über den Kauf des vom Anbieter bei eGun eingestellten Artikels zustande.

Der zustande gekommene Preis versteht sich als Bruttopreis (d.h. inklusive Mehrwertsteuer).

 

 

und unter FAQ´s:

 

Verkäufer liefert nicht

Hat ein Verkäufer den bezahlten Artikel innerhalb einer angemessenen Frist nicht geliefert, können Sie die Hilfe von eGun in Anspruch nehmen. Senden Sie eine E-Mail an webmaster@egun.de und geben Sie dabei die entsprechende Auktions-ID und Ihren eGun-Mitgliedsnamen an.

Sie erhalten, falls vorhanden, die Telefonnummer des Verkäufers. Führt ein telefonischer Kontakt nicht zum Erfolg, oder kommt nicht zu Stande, schreibt eGun den Verkäufer an.

 

Bin zwar kein Rechtsverdreher aber ein rechtskräftiger Vertrag kommt auf jeden Fall zustande.

Inwieweit man bei anderer Veräusserung z.B. auf Schadenersatz (Kosten für den Voreintrag z.B.) klagen kann weiss ich nicht.

 

 

Link to comment
Share on other sites

Ich bin ja nur zweithöchster Bieter. Aber ich werde trotzdem mal egun anschreiben. Immerhin ist es üblich, falls man sich mit dem Höchstbietenden (insofern es den überhaupt gibt) nicht einig wird die Ware an den zweiten Bieter zu verkaufen.

Mein Rechtsanwalt, mit dem ich gerade telefoniert habe, sagt, dass ein rechtsgültiger Vertrag zwischen uns per Email besteht.

Link to comment
Share on other sites

Ich weiß gar nicht, was manche Leutz an Ebay, EGun und ähnlichen organisierten Betrugsformen finden! :?

Ich kaufe meinen Kram beim seriösen Fachhandel und weiß hinterher auch, an wen ich mich im Ernstfall zu halten habe.

Geiz ist UNGEIL!!!

GRUß

Meine beiden Erfahrungen haben eigentlich nichts mit ebay oder egun zu tun. Im Gegenteil alles was ich bisher ersteigert habe lief reibungslos.

In beiden Fällen handelt es sich um Verkaufsverhandlungen zwischen zwei Privatpersonen. Das gleiche kann Dir passieren, wenn Du auf eine Anzeige im DWJ oder im Visier antwortest oder meinetwegen ein gebrauchtes Auto aus der Zeitung kaufst.

Und außerdem ne 2 Jahre alte .45er die neu 3200€ kostet für 1525€ zu bekommen finde ich schon ziemlich geil :!:

Wäre schön, wenn unsere Boardjuristen mal was zu der Sache sagen könnten. Ggf. bestehen da ja auch schon Erfahrungswerte wie Erfolgsversprechend eine Klage ist.

Link to comment
Share on other sites

Ein Vertrag kommt zustande durch ein Angebot und die Annahme des Angebots. Ein Angebot sollte so konkret sein (und die ausgehandelten Konditionen enthalten), daß der Annehmende nur noch "Ja" sagen muß. Wenn der Annehmende was anderes sagt/schreibt, insbesondere neue Konditionen einführt, ist das keine Annahme, sondern ein neues Angebot.

Hattet ihr Euch in Eurem email-Verkehr bereits bei den wesentlichen Punkten geeinigt (Kaufgegenstand und Preis), ist dadurch ein Vertrag zustandegekommen, außer in den gewechselten emails wäre immer noch irgendein neuer, wesentlicher Gesichtspunkt enthalten gewesen. Solange das so ist, dauern die Verhandlungen noch an, es liegt noch keine Einigung vor.

Hat irgendwannmal einer von Euch geschrieben:"Danke für Deine letzte email, genau so machen wirs, ich nehme Dein Angebot hiermit an" und hat er sich damit auch keine zwei Wochen Zeit gelassen, sondern unverzüglich geantwortet, dann sollte man damit den Vertragsschluß beweisen können. Die Gegenseite wird in einem Prozeß einwenden, man habe noch verhandelt, eine Einigung sei noch nicht zustandegekommen gewesen, die Annahmeerklärung sei zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem er nicht mehr mit einer Annahmeerklärung habe rechnen müssen oder - noch besser - er habe die email mit der Annahmeerklärung nie erhalten.

Enthält den der Kaufvertragsentwurf Punkte, über die vorher noch nicht verhandelt worden ist?

Link to comment
Share on other sites

Kurz der Ablauf:

- 17 Tage nach der Auktion (letzten Dienstag) Kontaktaufnahme seinerseits ob noch Interesse besteht

- Mittwoch nach einigem hin- und her kam:

Hallo

Alles klar 1525€ aber das ist meine absolute schmerzgrenze und wenn möglich so bald wies geht abholen bevor ichs mir nochmal anders überleg! ;-)

-Daraufhin wurde besprochen wie die Bezahlung laufen soll. Ich wollte ihm was anzahlen, er lehnte dankend ab und schrieb sinngemäß besorg die Genehmigung dann kommste die Waffe abholen und gibst mir den Gesamtbetrag in Bar

-Ich bat darum alles nochmal schriftlich festzuhalten, er stimmte zu

-Dann sende ich ihm einen Standardvertrag für Gebrauchtwaffen zu, wie man ihn im Internet findet

-Daraufhin schrieb er die Waffe sein nun für 2000€ verkauft

Heute hatten wir einen recht witzigen Schriftverkehr, in dem ich ihn etwas unter Druck setzte, von wegen, dass ich auf Erfüllung unseres Vertrages bestehen sonst verklage ich ihn. Fand er nicht so lustig, war wohl ein wenig aufgeregt, denn von ihm kam nur noch wirres Zeug. :mrgreen:

Link to comment
Share on other sites

In DE ist das alles noch harmlos.

Hier in den USA wird ueber die Onlinevertreiber viel Beschiss betrieben.

Grundsatzlich lasse ich alle Gebrauchtwaffen durch den Polizeicomputer laufen.

Nun sollte man glauben, das das ATF einem Haendler dabei helfen wuerde, was aber nicht so ist.

Dank von lokalen Kontakten ist es fuer mich aber kein Problem. Soweit habe ich eine gestohlene Waffen gefunden!

Das ist aber nur eine Seite. Dann gibt es die Leute, die das Geld einsacken und nicht liefern.

Bei den Entfernungen in den USA ist das alles nicht so einfach dann das Geld zurueck zu bekommen. IdR ist es ungestraft weg!

Dabei ist die magische Grenze $500. Darunter wird von den meisten Polizeibehoerden nichts gemacht.

Das wissen Diebe natuerlich.

Link to comment
Share on other sites

Ich kann da nur von meinen Erfahrungen schreiben. Darum schätze ich den Privatkauf in der Schweiz so, weil er schnell und meistens sehr unbürokratisch über die Bühne geht. Antrag für einen ZS (Zentralstrafregisterauszug) hast du in der Regel innerhalb einer Woche. Verkaufsgespräch und Kauf der Waffe meistens innerhalb einer bis 2 Wochen. Jedoch ist mir auch schon passiert das gewünschte Waffe dann weg war. Bei mir ist es allerdings dann weniger schlimm da mir normalerweise keine Unkosten entstehen.

Ich verstehe jedoch de50ae Aerger sehr, da es in DE doch wohl etwas länger geht bius man Erlaubnis hat zum privaten Kauf und mittels Voreintrag wenn es nicht klappt dies doch schon ärgerlich ist. Bei mir braucht es einfach einen ZS für 20 Franken wenn alter ZS ausgelaufen ist. Schlimmstenfalls bleibe ich auf den Reisekosten sitzen, wenn es nicht klappt aber das war es dann schon.

Link to comment
Share on other sites

Ich weiß gar nicht, was manche Leutz an Ebay, EGun und ähnlichen organisierten Betrugsformen finden! :?

Ich kaufe meinen Kram beim seriösen Fachhandel und weiß hinterher auch, an wen ich mich im Ernstfall zu halten habe.

Auch da kann man herrlich beschissen werden un jahrelangen Ärger haben. Ich kann Dir da ein paar Adressen von in einer gewissen Waffenbildzeitung gepriesenen Anbietern zukommen lassen ...... :roll:

Link to comment
Share on other sites

Ich hab auch gerade Theater mit einer bei einem Meisterbetrieb gekauften Waffe in "sehr gutem Zustand" :x

Erst ist das Teil in einem Hundserbärmlichen Zustand und lässt sich nicht sichern weil der "Meister" versucht hat den Abzug zu überarbeiten. Dann hab ich das Ding durch meinen BüMa zurückschicken lassen und auf einmal ist der Schaft gebrochen. Nun hat der Typ die Kohle, die Kanone und will auch noch Schadenersatz!!! :x :x :x

Dem hab ich nu mal ne Mail gemailt: :wink:

Sehr geehrter Herr XXXX,

wenn Sie meine Mail aufmerksam gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen dass ich geschrieben habe

"nach Rücksprache mit Herrn YYY." Herr YYY ist also nicht nur über meine Mail informiert,

mein Vorgehen ist mit ihm abgestimmt. Ich bin ein sehr geduldiger Mensch, jedoch stellen die Geschäftspraktiken

Ihrer Firma und Ihr Verhalten mich auf eine harte Probe. Die Firma YYY hat von mir Anweisung bekommen,

keinerlei wie auch immer gearteten Schadenersatz in diesem Fall an Sie zu leisten weil Ihnen erst mal gar kein

Schaden entstanden ist! Sie sind im Besitz des Stutzens und im Besitz des Geldes. Wo also ist Ihr Schaden?

Der Geschädigte hier bin also ich und sonst niemand!

Sie verkaufen eine als sehr gut beschrieben Waffe an mich die ich im VORAUS bezahlt habe.

Sie liefen eine Waffe in optisch erbärmlichem und defekten technischen Zustand.

Nachdem ich diese Waffe zurücksenden ließ ist auf einmal, oh Wunder, der Schaft gebrochen.

Sie verweigern die Herausgabe der Waffe UND des Kaufpreises und verlangen obendrein noch Schadenersatz!

In welchem Universum leben Sie?

Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, die Waffe inklusive der von Herrn YYY verwendeten Verpackung bis

Donnerstag den 24.11.2005 an die Firma Waffen-YYY auszuliefern.

Sollten Sie die Waffe nicht bis zu diesem Termin ausliefern, werde ich diese Angelegenheit meinem Anwalt übergeben

und durch ihn prüfen lassen, ob die Tatbestände

1.) des Betruges (Verkauf einer defekten, aber als "sehr gut" beschriebenen Waffe)

2.) der Unterschlagung (Nichtherausgabe des Kaufpreises und der Ware)

3.) des versuchten Betruges ( Einfordern von Schadenersatz für eine Sache die nicht Ihr Eigentum ist)

erfüllt sind und dann Anzeige erstatten lassen. Des weiteren werde ich dann über meinen Anwalt einen Gutachter

beauftragen um festzustellen zu lassen ob der Schaden an dem Stutzen in der Verpackung tatsächlich so auf dem

Transportweg entstanden ist!

Mit freundlichen Grüssen,

Was haltet Ihr davon einen Thread aufzumachen in dem jeder die Schwarzen Schafe benennt? So könnte man ander davor bewahren auch noch reinzufallen...

Link to comment
Share on other sites

  • 1 month later...

soweit mir bekannt ist, sind sämtliche Geschäfte die über eine Datenleitung passieren an das Fernabsatzgesetz gekoppelt.

D.H. 14 Tage Rücktrittsrecht.

Nur wenn die Verkäufer/Käufer persönlich Kontakt hatten gilt das nicht.

Auch als zweithöchster Bieter und auch nach Kontaktaufnahme per Mail, sowie telefonischer Abrede wurde der Vertrag vom Verkäufer ja nicht unterschrieben und ist somit nicht bindend.

mfg

Link to comment
Share on other sites

Sag mal, Anaconda, was ist eigentlich aus der Sache geworden?

Ich habe die Waffe mittlerweile wieder. Der Schaft ist genau da gebrochen wo das System sitzt. M.E. ist das nur möglich wenn man vorher die Systemschrauben löst, ansonsten wird der Schaft an der Stelle durch das System stabilisiert. Die Sicherung hat der Meister "repariert" in dem er die Schlagbolzenmutter noch an der Stelle runtergefeilt hat wo die Sicherung greift. Der Effekt ist jetzt, dass man die Waffe zwar sichern kann, kommt man aber im gesichertem Zustand an den Abzug und entsichert die Waffe hinterher, knallt sofort der Schlagbolzen nach vorne.

Eine echte Meisterleistung! Zum Glück bekomme ich jetzt durch die Transportversicherung einen Teil der Kosten für den kaputten Schaft ersetzt. Ich hab mir nun einen Büchsenschaft besorgt, 4 Stunden passend gefräst und das System und Lauf eingepasst. Nun warte ich noch auf die Schlagbolzenmutter für über 120 € Händler EK und dann wird zusammen gebaut. Mal sehen was draus wird.

Ich werde jedenfalls nie wieder eine Waffe übers I-Net kaufen, die ich mir nicht ansehen kann.

@ Mods: Wie siehts denn aus mit dem von mir angeregten Schwarze Schafe Thread?

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)