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Eine Korrektur für Sachsens Sportschützen


Jägermeister

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Sportschützen können ganz schön nerven. Erst recht dann, wenn sie mit einer Geschichte eigentlich nicht einverstanden sind. Wie eben der, in der wir berichteten, dass die Zahl der Sachkundeprüfungen im Waffenrecht in Sachsen im letzten Jahr massiv angestiegen ist. Dem Grünen-Abgeordneten Valentin Lippmann warfen sie in teilweise sehr harschen Briefen sogar Falschdarstellungen vor.

http://www.l-iz.de/politik/sachsen/2015/12/es-geht-nicht-um-waffenscheine-sondern-um-die-massive-zunahme-von-sachkundepruefungen-im-waffenrecht-in-sachsen-119096

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Zusätzliche Erläuterung:

Aufgrund vielfacher Fehlinterpretation der Hintergrundinformation wird Folgendes angefügt: Die Pressemitteilung behauptet nicht, dass Jäger und Sportschützen zur Ausübung ihrer Tätigkeit einen Waffenschein beantragen oder beantragen müssen. Vielmehr wurde im Hintergrund lediglich dargestellt, dass beispielsweise für den Waffenschein ein Bedürfnis vorausgesetzt wird. Dieses Bedürfnis, welches aber gleichfalls Voraussetzung für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist, wird im darauf folgenden Satz erläutert. Damit wird nicht behauptet, dass das Bedürfnis zur Erteilung eines Waffenscheins ausreicht, vielmehr treten noch andere Voraussetzungen hinzu die für Sportschützen in der Regel nicht zutreffen. Die Erläuterung zur für Sportschützen maßgeblichen Waffenbesitzkarte erfolgt indes im drauf folgenden Absatz des Hintergrundes.

Am Inhalt der PM, nämlich dem massiven Anstieg der Sachkundeprüfungen im Waffenrecht, die Voraussetzungen für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse sind, ändert sich durch diese Klarstellung nichts.

Was hat der denn geraucht?

Den Text schlägt jede Mainzer Büttenrede!

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vor 2 Stunden, Califax sagte:

Den Text schlägt jede Mainzer Büttenrede!

Frechheit, das wüßte ich aber!!

Ein Grüner ist so von Natur, den eins kann er Verbieten nur!!

Er ist nur glücklich und entzückt, wenn Cannabis er verdrückt!!

Der Rauch vernebelt Ihm sein Kopf, drum ist er nur ein doofer Tropf!!

Hellau !! :hysterical:

p.s hat ich in 3 min. zusammengedichtelt....

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Nur zur Abrundung:

 

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=893&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=202

 

Das ist die Antwort der Sächsischen Landesregierung an die Fraktion der Grünen (u.a. Herrn MdL Lippmann).

Insgesamt könnte man beruhigt sein und hoffen, dass auch bei gewissen Herren und Damen der Hinweis "damit hat sich das Parlament...., die Flachschüsse, der Bundesrat... schon befasst" fruchtet.

Scheint aber nicht so zu sein.

Das ist der erste Teil der Forderungen:

Der Landtag möge beschließen:

I. Die Staatsregierung wird aufgefordert,

1. im Rahmen der Fachaufsicht sicherzustellen, dass

a) die sichere Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schuss­ waffen, Munition oder verbotenen Waffen mindestens alle drei Jahre vor Ort kontrolliert wird,

B) Angehörige der extremen Rechten, die über eine Waffenbe­sitzkarte oder andere waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, jährlich dahin gehend überprüft werden, ob sie (weiterhin) über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verfügen,

c) Mitgliedern der NPD die Waffenbesitzkarte oder andere waf­fenrechtliche Erlaubnisse wegen waffenrechtlicher Unzuver­ lässigkeit entzogen und die Sicherstellung und Einziehung der in ihrem Besitz befindlichen Waffen angeordnet wird,

2. die Neunte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis) dahin gehend zu ändern, dass

a) Die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und verbotenen Waffen (nach § 36 Abs. 3 WaffG) und die Prüfung des Fortbestehens des angegebenen Bedürfnisses (nach§ 4 Abs. 4 WaffG) ge­ bührenpflichtig wird, soweit diese noch nicht von Nr. 99 Ta­ rifstelle 16 des Neunten Sächsischen Kostenverzeichnisses erfasst sind und

B) sämtliche Gebühren die Kosten des Aufwands abdecken, welcher für die Kontrollen bzw. die Überprüfung entsteht,

3. bei sämtlichen öffentlichen Auftritten der Polizei etwa zum "Tag der Prävention" oder bei sog. Berufsfelderkundungswochen auf das Tragen, Zurschaustellen oder Vorführen von Waffen zu ver­ zichten,

Zu 3.: Also in Zukunft auch bei Neuvorstellung von Neufahrzeugen, bitte keine AUTOs mehr ausstellen, die könne im Straßenverkehr nämlich auch töten und verursachen jede Menge Umweltschäden bzw. laden zu Betrügereien ein.

 

Schlimm ist nur der Teil der Antwort der quasi lautet, die Gebührenordnung gibt es schon jetzt her 50-500.- EURONEN zu kassieren.

 

zu Ziffer I. 2. Buchstabe a)

 

Die Waffenbehörden können gemäß der Tarifstelle 16 der laufenden Nummer 99 für sonstige

Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung

des Gebührenschuldners vorgenommen werden, und nicht in der laufenden Nummer

99 aufgeführt sind, Gebühren in Höhe von 50 bis 500 EUR erheben. Damit sind u. a.

Gebühren für Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Prüfungen des Fortbestehens

des Bedürfnisses umfasst.

Einer Änderung des Sächsischen Kostenverzeichnisses bedarf es nicht. Der Antrag zu Ziffer

I. 2. a) ist deshalb abzulehnen.

 

Auf dem Land wegen der Fahrtkosten etc.:

zu Ziffer II. 5.

Das Waffengesetz enthält keine Verpflichtung der örtlichen Waffenbehörden, regelmäßige Aufbewahrungskontrollen durchzuführen. Die Durchführung solcher Kontrollen liegt im Er­messen der Waffenbehörden.

ln der Regel werden die Aufbewahrungskontrollen aus Sicherheitsgründen von zwei Mitar­beitern durchgeführt. Die im Rahmen von Aufbewahrungskontrollen zurückzulegenden We­gestrecken zum Kontrollort sind in der Regel in den Landkreisen höher als in den Kreis­ freien Städten. Zudem wird regelmäßig nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewah­rung der Waffen und Munition, sondern auch der gesamte Waffenbestand überprüft, der von Waffenbesitzer zu Waffenbesitzer variiert. Die Ermittlung von realistischen Durch­schnittswerten pro Kontrollvorgang ist deshalb nicht möglich.

Na, dann. Viel Glück bei der Rechnungserstellung und hoffentlich keine Willkür.

 

:hacken:

Edited by ravenmaus
JPGs eingefügt
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Der Landtag möge dahingend folgende Änderungen des Antrages beschließen:

Angehörige der extremen LINKEN ( hier Mitglieder der ANTIFA und deren Anhänger ) die über eine Waffenbe­sitzkarte oder andere waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, jährlich dahin gehend überprüft werden, ob sie (weiterhin) über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verfügen,

c) Mitgliedern der Linken/Grünen die Waffenbesitzkarte oder andere waf­fenrechtliche Erlaubnisse wegen waffenrechtlicher Unzuver­ lässigkeit entzogen und die Sicherstellung und Einziehung der in ihrem Besitz befindlichen Waffen angeordnet wird,

Da wird ein Schuh draus.

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Zitat

Das ist der erste Teil der Forderungen:

Das ist rechtlich ungefähr so wie zu fordern das allen SPD Mitgliedern der Führerschein abgenommen wird. :P

Außerdem sind "gefährliche NPD Räächte" wohl nicht so wirklich auf teure Legalwaffen angewiesen bei den ganzen Geheimdienstverbindungen.

Außerdem ist das schon lang Praxis

http://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/rosenheim-ort43270/urteil-keine-waffen-rosenheimer-npd-sympathisanten-4439606.html

Unglaublich was die Politik in Deutschland für eine debile Kindergartenveranstaltung ist. 

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vor 10 Stunden, Greenhawker sagte:

Wie soll das gehen? Hab noch keinen Antifanten gesehen, der Zuverlässig gewesen wäre, ebensowenig wie Grüne oder Linke.

Ei ganz einfach, die kriegen morgens um 05:00 Besuch und alles mal provisorisch abgenommen. Auch für Spezialeinheiten gilt Üben, Üben, Üben. Danach können Sie ja gerne den Rechtsweg beschreiten, dazu werden dann aber die Einschlägigen Urteile der schon abkassieretn NPDler hergenommen. Ersatzlos gestrichen, das ehemalige Eigentum geht in den Besitz des Staates über.

Habe Fertisch.

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vor 14 Stunden, Mike57 sagte:

Ei ganz einfach, die kriegen morgens um 05:00 Besuch und alles mal provisorisch abgenommen. Auch für Spezialeinheiten gilt Üben, Üben, Üben. Danach können Sie ja gerne den Rechtsweg beschreiten, dazu werden dann aber die Einschlägigen Urteile der schon abkassieretn NPDler hergenommen. Ersatzlos gestrichen, das ehemalige Eigentum geht in den Besitz des Staates über.

Habe Fertisch.

Mein "Wie soll das gehen" bezog auf die Antifanten und ihre Zuverlässigkeit, bzw deren nicht vorhandensein.

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