xhbkx Posted December 17, 2015 at 11:58 AM Share Posted December 17, 2015 at 11:58 AM Die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein plant mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes ein Betretungsrecht der freien Landschaft abseits der Wege einzuführen. Weiterlesen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Forstmeister Posted January 29, 2016 at 11:41 AM Share Posted January 29, 2016 at 11:41 AM Ist ja im Prinzip nichts Neues. Das Waldbetretungsrecht regelt das ja schon. Z.B. Altbestände in denen der lichte Abstand zwischen den einzelnen Bäumen 2 Meter und mehr beträgt dürfen betreten werden. Wenn regelmässig die Pilzsammler einfallen, wird auf nichts mehr geachtet. Die kriechen durch Dickungen, in die selbst mein Hund nur widerwillig eindringt. Klar ist das Betreten jeglicher Bereiche der Jagd alles Andere als dienlich, aber man kann es nicht kontrollieren, da es zu bestimmten Zeiten in zu vielen Bereichen der Reviere auftritt. Ab und an mal eine Anzeige wegen Nachstellen des Wildes und eine fiese Besucherlenkung ist da schon hilfreicher. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted January 29, 2016 at 11:42 AM Share Posted January 29, 2016 at 11:42 AM In S-H ist bisher nur das Betreten der Wege erlaubt. Dies soll jetzt auf sämtliche nicht umzäunte Gebiete ausgedehnt werden. Was z.B. Bauern garnicht freut, da das auch deren Felder betrifft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Forstmeister Posted January 29, 2016 at 11:51 AM Share Posted January 29, 2016 at 11:51 AM vor 3 Minuten, greyman sagte: In S-H ist bisher nur das Betreten der Wege erlaubt. Dies soll jetzt auf sämtliche nicht umzäunte Gebiete ausgedehnt werden. Was z.B. Bauern garnicht freut, da das auch deren Felder betrifft. Das wäre natürlich ein Freibrief, der dem Schindluder Tür und Tor öffnet. Ich verstehe nicht dass manche Leute gleich die Keule auspacken wenn etwas geändert werden soll. Offensichtlich ist bei der Wählerjagd alles erlaubt. Bauern haben da aber einen Bonus. Deren Flächen werden bei uns als Gewerbeflächen behandelt, die der Bauer rechtswirksam durch Schilder sperren darf. Das hat zur Folge dass er jederzeit Regressansprüche durchsetzen und Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch erstatten kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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