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Vorübergehendes Ãœberlassen


Jarry

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Hallo Leute,

da meine WBK ja noch auf sich warten lässt, ich aber trotzdem gerne mit meiner 1911 schiessen würde, habe ich mir da folgendes überlegt.

Meine 1911 liegt bei meinem BüMa zur Aufbewahrung.

Kann nun ein Schützenkollege (natürlich generell Erwerbsberechtigt) diese von dem BüMa z.B. zur Ansicht Überlassen bekommen?

Von Privat ist das ja kein Problem (zumindest bis zu einem Monat), da die Waffen dann ja auf einer WBK eingetragen sind (hoffendlich :) ) Nun ist diese Waffe aber nicht in einer WBK, sonder im Waffenhandelsbuch des BüMas eingetragen (geh ich mal schwer von aus :) )

Die ganzen Vordrucke die ich bissher gefunden habe, gehen immer von einer in eine WBK eingetragenen Waffe aus.

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Kann nun ein Schützenkollege (natürlich generell Erwerbsberechtigt) diese von dem BüMa z.B. zur Ansicht Überlassen bekommen?

Ja das geht problemlos mit Verleihschein bis zu 4 Wochen, danach muss ein neuer Verleihschein her usw. Der Vereinskollege kann Dir die Waffe aber nur auf dem Schießstand aushändigen, mehr ist nicht drin.

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@Bela

das er mir die nur auch dem Schiessstand aushändigen kann ist natürlich logisch. Mein Problem ist irgendwie nur, dass ich die Verleihscheine immer nur für Waffen die auf einer WBK eingetragen sind gefunden habe.

@Califax: würde nix bringen. Wir haben immer samstags morgens Training. Da liegt der BüMa noch inne Federn und träumt von seiner Perle. Oder spielt an selbiger rum :mrgreen:

vermute ich mal :)

auf jedenfall ist sein Laden da noch zu

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Du hast da nicht zufällig eine Vorlage greifbar?

Es existiert bereits eine Vorlage im Downloadbereich: klick

Es gibt kein gesetzlich vorgeschiebenes Formular, im Prinzip genügt ein formloses Schriftstück für den Verleih. Falls Dein BüMa nicht weiß, was er da eintragen soll, dann melde Dich nochmal. Ich treffe heute abend einen befreundeten Waffenhändler, den könnte ich im Zweifelsfalle nochmal fragen.

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