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Kausalität – wie ein Richter sie versteht


rajede

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Drei Jahre Gefängnis für einen Totschlag im minder schweren Fall. So entschied die Schwurgerichtskammer des LG Hannover für den Schuß in den Rücken eines Einbrechers. Natürlich kann ich dieses Urteil nicht bewerten, ich kenne die Akten und die Verhandlung nicht.

Spiegel-Online berichtet jedoch aus der Urteilsbegründung:

„Sie wären ein freier Mann, wenn Sie das verdammte Ding nicht im Safe gehabt hätten.“

Damit ist die Waffe gemeint.

Was für ein Quatsch! Er ist immer noch ein freier Mann. Es gibt keinen Haftbefehl. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Verteidigung hat angekündigt, die Revision führen zu wollen.

Davon abgesehen:

  • Er wäre auch ein freier Mann wenn die Einbrecher in Buxtehude eingebrochen wären und nicht ins Haus des Verurteilten.
  • Er wäre auch kein freier Mann wenn er den Einbrecher mit einer Vase erschlagen hätte.
  • Er wäre auch ein freier Mann wenn er die Einbrecher willkommen geheißen und sie mit Essen und Geld versorgt hätte.
  • Er wäre auch ein freier Mann wenn der Vater des Einbrechers vor 19 Jahren Verhütungsmittel angewandt hätte.
  • Und letztlich wäre er ein freier Mann wenn die Kammer ihn nicht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt hätte.

Für die Nicht-Juristen: Es gibt einen Unterschied zwischen der naturgesetzlichen Kausalität und der zurechenbaren Kausalität.

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Wie immer, die Waffe ist Schuld. Auch wenn ich von dem ganzen Rest nichts wüßte, kann ich mit Sicherheit sagen, daß das nicht stimmt. Viele Richter scheinen inzwischen auch Sachverstand durch Meinung zu ersetzen. Wenn man als Richter keine Ahnung hat, sollte man Sachverständige fragen oder einfach mal die Klappe halten.

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  • 1 month later...
Am 24.12.2015 at 07:33 , Antonius Recker sagte:

Wie immer, die Waffe ist Schuld. Auch wenn ich von dem ganzen Rest nichts wüßte, kann ich mit Sicherheit sagen, daß das nicht stimmt. Viele Richter scheinen inzwischen auch Sachverstand durch Meinung zu ersetzen. Wenn man als Richter keine Ahnung hat, sollte man Sachverständige fragen oder einfach mal die Klappe halten.

 Der Kriminelle ist tot - bedauerlich; weil ein Mensch gestorben ist. Mitleid? Nein, weil es ein "böser Mensch" war

Scheint irgendwie mit der Straftat zusammenzuhängen - die Urteilshöhe

http://www.t-online.de/regionales/id_76978700/sexueller-missbrauch-fussballtrainer-auf-bewaehrung-verurteilt.html

15 Kinder - die Opfer - haben "lebenslänglich" bekommen, weil sie diese Tat ein Leben lang mit sich herumschleppen müssen.

Der Täter ist zwar verurteilt - aber frei.

 

Wenn ich versuche, mein Leben zu schützen (wenn auch in diesem Fall vielleicht etwas "suboptimal"), dann "fahre ich ein"

Mißbrauche ich Kinder (und bin geständig), bleibe ich ein freier Mensch.

 

Ich versuche gar nicht erst, das zu verstehen.

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