rajede Posted December 18, 2015 at 01:55 PM Share Posted December 18, 2015 at 01:55 PM Drei Jahre Gefängnis für einen Totschlag im minder schweren Fall. So entschied die Schwurgerichtskammer des LG Hannover für den Schuß in den Rücken eines Einbrechers. Natürlich kann ich dieses Urteil nicht bewerten, ich kenne die Akten und die Verhandlung nicht. Spiegel-Online berichtet jedoch aus der Urteilsbegründung: „Sie wären ein freier Mann, wenn Sie das verdammte Ding nicht im Safe gehabt hätten.“ Damit ist die Waffe gemeint. Was für ein Quatsch! Er ist immer noch ein freier Mann. Es gibt keinen Haftbefehl. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Verteidigung hat angekündigt, die Revision führen zu wollen. Davon abgesehen: Er wäre auch ein freier Mann wenn die Einbrecher in Buxtehude eingebrochen wären und nicht ins Haus des Verurteilten. Er wäre auch kein freier Mann wenn er den Einbrecher mit einer Vase erschlagen hätte. Er wäre auch ein freier Mann wenn er die Einbrecher willkommen geheißen und sie mit Essen und Geld versorgt hätte. Er wäre auch ein freier Mann wenn der Vater des Einbrechers vor 19 Jahren Verhütungsmittel angewandt hätte. Und letztlich wäre er ein freier Mann wenn die Kammer ihn nicht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt hätte. Für die Nicht-Juristen: Es gibt einen Unterschied zwischen der naturgesetzlichen Kausalität und der zurechenbaren Kausalität. Gesamten Artikel anzeigen 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted December 18, 2015 at 03:00 PM Share Posted December 18, 2015 at 03:00 PM Wie konnte die Waffe denn von alleine aus dem geschlossenen Tresor schießen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 18, 2015 at 04:02 PM Share Posted December 18, 2015 at 04:02 PM Vielleicht wäre er aber dann auch ein toter Mann 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 18, 2015 at 04:05 PM Share Posted December 18, 2015 at 04:05 PM vor 1 Minute, Medizinmann sagte: Vielleicht wäre er aber dann auch ein toter - "freier" - Mann So paßt´s 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted December 18, 2015 at 07:08 PM Share Posted December 18, 2015 at 07:08 PM Wer hat die Tür aufgemacht, so ganz ohne gegenwärtige direkte Bedrohungslage ? Umshausschleicher und ein Rückenschuß, taugen nicht zum Freispruch..... Bei einem masiven und brutalem Einbruchsversuch ( Türeinschlagen ) sieht die Sache anders aus. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted December 18, 2015 at 07:13 PM Share Posted December 18, 2015 at 07:13 PM Hatten wir ja erst hier ausführlicher in nem anderen Thread... wobei das ganze sowieso eher ins Skurillitätenkabinett gehört. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted December 20, 2015 at 08:56 AM Share Posted December 20, 2015 at 08:56 AM (edited) Und der in Notwehr Getoetete waere ein Lebender, haette er nicht eine Waffe und eine Maske getragen, waehrend er auf dem Grundstueck eines Anderen an dessen Eigentum rumgefingert haette. Edited December 22, 2015 at 05:46 PM by George 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted December 21, 2015 at 10:28 AM Share Posted December 21, 2015 at 10:28 AM Am 18. Dezember 2015 at 20:08 , Ausbilder Schmidt sagte: Wer hat die Tür aufgemacht, so ganz ohne gegenwärtige direkte Bedrohungslage ? Also Tuer zulassen, draussen klauen lassen und Polizei rufen? https://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/07/28/leben-gegen-eigentum/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Antonius Recker Posted December 24, 2015 at 06:33 AM Share Posted December 24, 2015 at 06:33 AM Wie immer, die Waffe ist Schuld. Auch wenn ich von dem ganzen Rest nichts wüßte, kann ich mit Sicherheit sagen, daß das nicht stimmt. Viele Richter scheinen inzwischen auch Sachverstand durch Meinung zu ersetzen. Wenn man als Richter keine Ahnung hat, sollte man Sachverständige fragen oder einfach mal die Klappe halten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted February 16, 2016 at 12:24 PM Share Posted February 16, 2016 at 12:24 PM Am 24.12.2015 at 07:33 , Antonius Recker sagte: Wie immer, die Waffe ist Schuld. Auch wenn ich von dem ganzen Rest nichts wüßte, kann ich mit Sicherheit sagen, daß das nicht stimmt. Viele Richter scheinen inzwischen auch Sachverstand durch Meinung zu ersetzen. Wenn man als Richter keine Ahnung hat, sollte man Sachverständige fragen oder einfach mal die Klappe halten. Der Kriminelle ist tot - bedauerlich; weil ein Mensch gestorben ist. Mitleid? Nein, weil es ein "böser Mensch" war Scheint irgendwie mit der Straftat zusammenzuhängen - die Urteilshöhe http://www.t-online.de/regionales/id_76978700/sexueller-missbrauch-fussballtrainer-auf-bewaehrung-verurteilt.html 15 Kinder - die Opfer - haben "lebenslänglich" bekommen, weil sie diese Tat ein Leben lang mit sich herumschleppen müssen. Der Täter ist zwar verurteilt - aber frei. Wenn ich versuche, mein Leben zu schützen (wenn auch in diesem Fall vielleicht etwas "suboptimal"), dann "fahre ich ein" Mißbrauche ich Kinder (und bin geständig), bleibe ich ein freier Mensch. Ich versuche gar nicht erst, das zu verstehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted February 16, 2016 at 12:49 PM Share Posted February 16, 2016 at 12:49 PM Wenn ich... höre lieber auf zu schreiben was ich als Vater, Onkel oder Cousin von einem Opfer ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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