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großer Waffenschein beinhaltet keinen kleinen Waffenschein!


MSM

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rein aus zufall habe ich mich im zuständigen landratsamt danach erkundigt.

ich verstehe zwar die welt nicht mehr, doch inhaber eines großen waffenscheins dürfen keine erlaubnisfreien waffen führen ...

heißt also, daß der kleine waffenschein im großen waffenschein nicht eingeschlossen ist.

nicht, daß es elementar wichtig wäre, zumal im normalfall kein inhaber eines großen waffenscheins daran denken wird eine schreckschußwaffe zu führen. dennoch finde ich es sowas von lächerlich ...

mich hats nur interessiert, da ich wissen wollte, ob ich als inhaber des großen waffenscheins eine schreckschußwaffe dann auch noch "nicht zugriffbereit und getrennt von muni" transportieren muß.

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Und?? Wer will das wissen .... Du willst doch sicher keine Schreckschusswaffe führen, oder??

Der einzige sinnvolle Grund so ein Ding mitzunehmen wäre das Hundetraining - und das gipps inzwischen so ein Teil, für das man den kleinen Waffenschein nicht braucht ... ihr wisst schon ... das RG Ding mit dem blauen Griffstück.

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Ja, dass ist richtig. Deswegen wird demnächst auch die Stuhlbeinbesitzkarte eingeführt. Immerhin: So ein Stuhlbein ist massives Holz und mit einem Holzknüppel ist schon manch einer erschlagen worden.

Nebenbei: Hast Du schon den Psychotest gemacht .... LOL

Hollow!!!!!

Gib mir die Gelbe!!!!!!!!!! Ich hab sie verdient!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Und?? Wer will das wissen .... Du willst doch sicher keine Schreckschusswaffe führen, oder??

nicht wirklich ...

aber es z.b. silvester schieße ich damit gern ein paar knatter oder pfeif-leuchtraketen. in dem zusammenhang muß das teil ja auch transportiert werden. entsprechend wollte ich wissen, ob ich die schreckschuß in dem fall führen oder transportieren muß ...

p.s. mir ist klar, daß silvester das verschießen von leuchtraketen eigentlich auch nicht zulässig ist, aber immerhin geduldet wird.

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"Führen", d.h. am Körper (zugriffsbereit) tragen darfst Du Deine Silvesterknallpistole eben nur mit dem "kleinen Waffenschein" - dazu bräuchtest Du den dann. Transportieren (im Köfferchen oder in der Schachtel, nicht zugriffsbereit, nicht geladen) kannst Du das Ding aber auch ohne den kleinen Schein. Also für Silvester brauchst Du dieses Papier nicht. Leuchtraketen Schießen oder so etwas darfst Du aber sowieso nicht, es sei denn, Du kannst sicherstellen, daß sowohl das Abschießen also auch das Niedergehen von Deinen Raketen auf privaten, eingefriedeten Gelände passiert. Nur dann darfst Du! Der eigene Acker also genügt nicht, denn der ist ja nicht "eingefriedet". Der eigene Balkon genügt auch nicht, denn die Rakete oder der Signalschuß geht ja irgendwo anders, also ggf. auf öffentlichem Grund nieder. Und da wieder: oh, oh! Wenn das bei Dir daheim geduldet wird, ist es ja schön, aber bau lieber nicht darauf, es sei denn, du kannst Deinen Nachbarn wirklich vertrauen!

das ist mir alles klar ...

aber wie es silvester eben so läuft hat man das ding nicht extra in einem koffer im kofferaum, sondern es liegt (so wars frühers zumindest bei mir) einfach auf dem beifahrersitz in einer tüte u.s.w.

genaugenommen gehts mir ja auch nicht um silvester, sondern um die tatsache ansich, daß ich trotz großem waffenschein solch ein ding nicht mal ungeladen in der jackentasche zum büchsenmasser transportieren darf, da es dann zugriffsbereit ist.

das ist doch rechtlich totaler schwachsinn, denn jemand der bereichtigt ist sonst scharfe waffen zu führen, der darf dann formaljuristisch diese stück metall nicht in der tasche habe.

warum bitte ist nicht automatisch im großen waffenschein der kleine enthalten - so wie beim motorradführerschein ja auch jeder mit dem großen 1er die kleinen dinger fahren darf, aber nicht umgekehrt ...

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Hmm... also aus nächster Nähe ist sogar eine Schreckschusswaffe sehr effektiv! Bei dem Gasdruck kannst du, die Waffe gegen nen Kopf gedrückt, ein Loch in die Schädelplatte stampfen.

Zumindest, wenn man eine Wassermelone als Schädel hat...

Diese Versuchsanordnung verwenden üblicherweise die Sensationsreporter von RTL und Sat 1, wenn sie sich über die bösen und gefährlichen Gaser entrüsten.

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Wenn ich mich nicht irre, dann ist auf dem Waffenschein die WBK und die laufende Nummer angegeben mit den Waffen die Du dann fuehren darst.

Andere Waffen geht dann nur wenn Du erst aufs Amt gehst und da dann braw Deinen neue Stempel abholst.

Das dafuer natuerlich eine Gebuehr faellig wird ist auch klar!!

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Genau ich_bins!

Mein Nachbar arbeitet bei ner Firma die sich um Kanalarbeiten kümmert. Als Erstes geht einer mit nem Hochdruckreiniger voran, der gut 120 Bar schafft. Der bearbeitet damit die Ratten. Wenn die den Strahl bündeln, können sie die Ratten damit sogar durchtrennen.

Und das was aus einer Gaswaffe kommt ist noch ne Ecke mehr.

Also bitte, macht doch keinen RTL Horror wegen der Gasplempem ausgerechnet in einem Waffenforum.

Überlaßt das besser RTL und Co.

Richtig ist, daß direkt an der Mündung der Verbrennungsdruck wirksam ist, so um bis zu 20 cm. 8)

Wie hoch ist der Gasdruck noch in 50 cm Entfernung und wie hoch nach einem Meter, der üblichen Verteidigungsdistanz ???

Mit anderen Worten - kannst Du vergessen.Der Gasdruck dürfte auf einen Windstoß zurückgegangen sein.

Das einzige was noch beeindruckt ist der Knall und eventuell Reizgaswölkchen...

Richtig, beim aufgesetzen Nahschuß ist das Ding gefährlich aber das ist meine Akku - Bohrmaschine auch, besonders mit Kaliber 12 mm.

Wer mit einer Gaswaffe in einen Clinc gehen muß oder ihn zuläßt, der hat schon allerhand falsch gemacht und die Wahrscheinlichkeit, daß statt des Gasstrahls eine Messerklinge kommt ist bestimmt größer und mit Sicherheit ungesund.

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Wenn ich mich nicht irre, dann ist auf dem Waffenschein die WBK und die laufende Nummer angegeben mit den Waffen die Du dann fuehren darst.

 

du irrst ...

 

Eintragungen auf dem Waffenschein:

1. Waffe  Art  _____________________

               Kaliber __________________

               Hersteller ________________

               Herstellungs-Nr.___________

 

2. Waffe  Art  _____________________

               Kaliber __________________

               Hersteller ________________

               Herstellungs-Nr.___________

 

3. Waffe  Art  _____________________

               Kaliber __________________

               Hersteller ________________

               Herstellungs-Nr.___________

 

Dieser Waffenschein gilt auch für :

 

 

 

 

Auflagen und Beschränkungen:

 

 

 

Die Geltungsdauer des Waffenscheins wird bis zum

 

_________________________________________  verlängert

 

 

 

und sonst steht da nicks drauf

 

 

 

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Mal eine praktische Frage: Wer will soetwas denn kontrollieren?!

wie in allen anderen fällen im leben ... wenn es dumm läuft, dann wirds rauskommen.

z.b. weil man versehentlich in eine fahndung kommt, weil die jungs von der streife einen schlechten tag bei der verkehrskontrolle habe und einen abklopfen u.s.w.

oder anders ... wozu braucht man dann überhaupt noch einen waffenschein, wenn es niemand merkt, daß man führt ...

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na dann auch gleich noch eine ergänzende frage zum waffenschein.Warum darf man immer nur eine waffe führen? selbst wenn zwei im waffenschein eingetragen sind?

 

wer sagt denn sowas ???

Im WaffG steht dazu folgendes:

(4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. Eine Erlaubnis nach Satz 1 zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden, sie ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Der Geltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird.

 

und wenn da zwei drin stehen dann trifft das eben auf zwei zu

 

 

 

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