kosta Posted November 21, 2005 at 08:16 PM Share Posted November 21, 2005 at 08:16 PM @MSM Welche Eintragung hast du in deinem Waffenschein. Wer ist der Inhaber des Waffenscheins (der Arbeitgeber/Betrieb)? Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted November 21, 2005 at 09:57 PM Author Share Posted November 21, 2005 at 09:57 PM  wer sagt denn sowas ??? Im WaffG steht dazu folgendes: (4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. Eine Erlaubnis nach Satz 1 zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden, sie ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Der Geltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird.  und wenn da zwei drin stehen dann trifft das eben auf zwei zu    ich kann dir nur sagen, was er leiter der waffenabteilung im lra gesagt hat. im eigentlich firmenwaffenschein stehen mehrere dienstwaffen und mehrere berechtigte. dennoch aber darf jeder nur eine waffe führen. das hat er ausdrücklich dazu gesagt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted November 21, 2005 at 10:03 PM Author Share Posted November 21, 2005 at 10:03 PM @MSM Welche Eintragung hast du in deinem Waffenschein. Wer ist der Inhaber des Waffenscheins (der Arbeitgeber/Betrieb)? also meiner wird erst diese woche erstellt ... besprochen ist folgendes: es ist ein firmenwaffenschein meines arbeitgebers. ich bekomme einen exemplar des waffenscheins ausgestellt, in dem dann nur ich als berechtige person eingetragen bin. dazu befürwortet mein arbeitgeber, daß ich mir selbst eine waffe kaufe, für die mir dann auf meinen namen eine wbk ausgestellt wird, auf die ich auch eine munierwerb eingetragen bekomme. bedürfnis-technisch ist die wbk aber an den waffenschein gebunden. hintergrund ist, daß ich die dienstwaffe auch bei mir privat verwahren werde, da ich oftmals direkt zum einsatz muß und vorher nicht immer erst in die firma fahren kann und will. somit ist inhaber des waffenscheins die firma Link to comment Share on other sites More sharing options...
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