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Die CH Waffengegner rüsten auf


joker_ch

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Heute in der NZZ:

Gegen die «stille Aufrüstung»

Kantonsrat will Waffenerwerb erschweren

Der Zürcher Kantonsrat möchte den Waffenerwerb erschweren. Nicht für den Waffenbesitz geeignete Personen sollen nicht mehr so leicht eine Waffe kaufen können. Ein entsprechendes Postulat ist am Montag mit 78 zu 74 Stimmen gutgeheissen worden.

(sda) Die «stille Aufrüstung der Haushalte» sei beunruhigend, erklärte der SP-Postulant. Bei persönlichen Konflikten werde immer schneller zur Waffe gegriffen. In den letzten Jahren habe dies zu zahlreichen Tragödien geführt.

Für die kommunalen Behörden sei es heute nicht einfach, Gesuche von offensichtlich nicht zum Waffenbesitz geeigneten Antragstellerinnen und Antragsteller abzulehnen. Es sei im öffentlichen Interesse, ungeeignete Personen am Waffenerwerb zu hindern, sagte ein CVP-Sprecher. Präzise Normen hält er für nötig.

Ein Freisinniger bezeichnete die heutige «Pseudoprüfpflicht» der Gemeinden als «kaum brauchbare Regelung». Handlungsbedarf besteht seiner Ansicht nicht auf Kantons- sondern auf Bundesebene. Nötig sei eine Revision des eidgenössischen Waffengesetzes. Ein SVP- Vertreter warnte vor willkürlichen Regelungen.

Nun wundern tut es niemand da die SP dahinter steht, das aber auch ein SVP mitwirkt siehe den kommenden Text ist zum k.....en.

Man muss sich aber das ganze Postulat zu herzen nehmen:

Auszug aus dem Protokoll

des Regierungsrates des Kantons ZürichSitzung vom 22. September 2004

1443. Postulat (Erschwerung des Waffenerwerbs bei für den

Waffenbesitz ungeeigneten Personen)

Die Kantonsräte Thomas Hardegger, Rümlang, und Martin Arnold,

Oberrieden, sowie Kantonsrätin Renate Büchi-Wild, Richterswil, haben

am 14. Juni 2004 folgendes Postulat eingereicht:

Der Regierungsrat wird eingeladen zu prüfen, wie mittels Weisung an

die Bewilligungsbehörden das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör

und Munition beziehungsweise die dazugehörige Verordnung

über Waffen,Waffenzubehör und Munition so konkretisiert wird, dass

der Waffenerwerb bei Personen, die für den Waffenerwerb wenig geeignet

sind, erschwert wird. Dabei soll auch der Gruppe der jungen Gesuchstellerinnen

und Gesuchsteller eine besondere Beachtung geschenkt

werden.

Begründung:

Die für die Ausstellung von Waffenerwerbsscheinen zuständigen

Behörden in den Gemeinden werden zunehmend mit Gesuchen konfrontiert,

die von Personen eingereicht werden, die für den Besitz von

Waffen wenig geeignet sind. Laut Bundesrecht ist es für die Behörden

nicht einfach, Gesuche von ungeeigneten Antragsstellerinnen und Antragssteller,

insbesondere auch von jungen Erwachsenen, abzulehnen.

Die Gesuche von Privatpersonen für den Waffenerwerb sind gemäss

Bundesrecht nur zu verweigern, wenn sie

a) das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben,

B) entmündigt sind,

c) zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der

Waffe gefährden,

d)wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche

Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen

oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind, solange der

Eintrag nicht gelöscht ist.

Die zunehmende Bewaffnung der Privathaushalte gibt zu Besorgnis

Anlass, und auch unter Fachleuten bei Polizei und Justiz ist man sich

einig, dass es keine Gründe gibt, die den grundsätzlichen Waffenbesitz

von Privatpersonen rechtfertigen. Es ist leider festzustellen, dass bei

persönlichen Konflikten immer schneller zur Waffe gegriffen wird und

damit schon grosses Unglück verursacht worden ist. [highlight=red:f8a72b15f6]Alle wissen das mit einem Messer besser getötet wird[/highlight:f8a72b15f6]

KR-Nr. 229/2004

Immer häufiger können Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller nicht

aufzeigen, dass sie mit der Handhabung der Waffe vertraut sind. Es ist

deshalb sinnvoll, wenn lit. c des BG über Waffen,Waffenzubehör und

Munition (SR 514.54) mittels Weisung der Direktion für Soziales und

Sicherheit so konkretisiert wird, dass Erwerberinnen und Erwerber

eine Ausbildung und die persönliche Eignung nachweisen müssen;

wenn sie keine militärische Ausbildung genossen haben, beispielsweise

über die Bestätigung, dass sie über eine bestimmte Zeit in einem anerkannten

Verein den verantwortungsbewussten Umgang mit der Waffe

geübt haben. Sicher gibt es weitere mögliche Kriterien, die den Nachweis

erbringen können, dass keine Drittgefährdung zu befürchten ist.

Ausserdem sollte geprüft werden, ob für junge Erwachsene besondere

Bestimmungen erlassen werden können, die den Erwerb beziehungsweise

den Besitz von Waffen zusätzlich erschweren.

Auf Antrag der Direktion für Soziales und Sicherheitb e s c h l i e s s t d e r R e g i e r u n g s r a t :

I. Zum Postulat Thomas Hardegger, Rümlang, Martin Arnold, Oberrieden,

und Renate Büchi-Wild, Richterswil, wird wie folgt Stellung

genommen:

Das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Waffengesetz vom 20. Juni

1997 (WG; SR 514.54) regelt im zweiten Kapitel den Erwerb von Waffen

und wesentlichen Waffenbestandteilen. Danach benötigt, wer eine

Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil im Handel erwerben

will, einen Waffenerwerbsschein (Art. 8 Abs. 1 WG). Gemäss Abs. 2

dieser Bestimmung erhalten keinen Waffenerwerbsschein Personen,

die

a) das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben;

B) entmündigt sind;

c) zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der

Waffe gefährden;

d)wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche

Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen

oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind, solange der

Eintrag nicht gelöscht ist.

Diese Aufzählung ist abschliessend, das Gesetz lässt keinen Raum,

um die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins von weiteren Voraussetzungen

abhängig zu machen. Nach Art. 38 WG haben die Kantone das

Gesetz zu vollziehen; sie sind deshalb zum Erlass von Bestimmungen

über den kantonalen Vollzug befugt. Ein Vorbehalt zu Gunsten der

– 2 –

Kantone zum Erlass weiter gehender Vorschriften besteht dagegen

nicht. In § 1 der kantonalen Verordnung über Waffen,Waffenzubehör

und Munition vom 16. Dezember 1998 (LS 552.1) wird denn auch ausschliesslich

die Zuständigkeit für die Erteilung von Waffenerwerbsscheinen

geregelt. Danach steht der Entscheid, soweit es um

eine Bewilligungserteilung an Personen in der Schweiz geht, den Gemeindebehörden

am zürcherischen Wohnsitz der Gesuchstellerin oder

des Gesuchstellers zu. Sind im Einzelfall die Bedingungen nach Art. 8

WG erfüllt, besteht ein Anspruch auf Erteilung eines Waffenerwerbsscheins.

Wie sich dieser Bestimmung entnehmen lässt, wird ein Nachweis

über eine Ausbildung zur Handhabung von Waffen (eine entsprechende

Prüfung ist u. a.Voraussetzung für den Erhalt einer Waffentragbewilligung)

bzw. über die persönliche Eignung nicht verlangt. Sofern

jedoch eine Person Anlass zur Annahme gibt, dass sie sich selbst oder

Dritte mit der Waffe gefährdet, wird ihr der Waffenerwerbsschein nicht

erteilt (Art. 8 Abs. 2 lit. c WG).Die zuständige Behörde hat diesen Punkt

mit besonderer Sorgfalt abzuklären. Insbesondere bei jungen Gesuchstellerinnen

und Gesuchstellern erfordert die Frage der Gefährdung

eine intensive Prüfung. Dabei erweist es sich als Vorteil, dass die Gemeinden

für diese Aufgabe zuständig sind. Die Bürgernähe ist bei ihnen

besonders ausgeprägt. Sie sind deshalb am besten in der Lage, Hinderungsgründe

für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins festzustellen.

Die Prüfung einer möglichen Gefährdung durch einen Waffenerwerb

hat jeweils spezifisch auf den einzelnen Fall bezogen zu erfolgen. Es

dürfte schwierig sein, mittels einer Weisung allgemeine Kriterien für

eine solche Prüfung aufzustellen. Ohnehin bundesrechtswidrig wäre –

wie bereits ausgeführt – eine Weisung, die das eidgenössische Recht verschärft.

Im Herbst 2002 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement

die Kantonsregierungen zur Stellungnahme zu einem Entwurf zur

Änderung des Waffengesetzes eingeladen. Der Entwurf sieht vor, festgestellte

Mängel zu beheben und bestehende Lücken zu schliessen.

Unter anderem sollen weitere Waffen dem Waffengesetz unterstellt

werden, und der Waffenerwerb unter Privaten, der nach geltendem

Recht ohne Waffenerwerbsschein möglich ist, soll künftig dem Erwerb

im Handel gleichgestellt werden. Der Regierungsrat hat die Zielsetzung

des Revisionsentwurfs in seiner Stellungnahme begrüsst. Das Revisionsvorhaben

ist jedoch nach wie vor hängig, dies insbesondere mit Blick

auf die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, denn ein

allfälliger Beitritt der Schweiz zu «Schengen» dürfte eine gewisse

Anpassung des schweizerischen Waffenrechts zur Folge haben.

– 3 –

Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat,

das Postulat KR-Nr. 229/2004 nicht zu überweisen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates

sowie an die Direktion für Soziales und Sicherheit.

Vor dem Regierungsrat

Der Staatsschreiber:

Husi

– 4 –

Kaum wurde hochheilig vesprochen bei der Vernehmlassung von Schengen es würde nur das Gesetzt das gewählt worden ist angenommen, und so eine Totalrevision verhindert, tritt das ein was alle nicht blinden vorausgesagt haben. Der Schweizerische schützenverein der Schengen nicht bekämpfen wollte, wird wohl jetzt heuchlersich sagen, konnten wir uns doch nicht denken.

Ich bin stinksauer, darüber hinaus habe ich natürlich alle Eignungen die man sich vorstellen kann (Armee, Schützenverein, Dynamisches Schiessen und Verteidigungsschiessen) nur hier wie in D wird mit der Salamitechnik langsam das Volk entwaffnet.

Joker

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ich könnte kotzen wenn ich das so lese :puke: Zum guten Glück habe ich einen Jungschützenkurs hinter mir und bin noch aktiv iun der Armee sowie dort an der Dienstpistole ausgebildert worden, so dass ich keine grossen Befürchtungen habe.

Mir tun nur die armen "Schweine" leid die sowas bei einem Antrag nicht vorweisen können. :( Ich weiss schon weshalb ich nächstes Jahr noch intwensiv den Privatwaffenmarkt nach geeigneten Angeboten für mich durchpflügen werde, denn wird ein WES verlangt lohnt sich der Privaterwerb zumindestens für mich nicht mehr, dann gehe dann doch lieber unter solchen Voraussetzungen glkeich in's Waffengeschäft. :roll:

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Das würde aber nicht ubendingt so sagen. Ein Waffenhändler hat eine Marge von mindestens 30%, da sollte schon ein WES drin sein für verkauf unter Privaten. Das läuft ja auch in D.

Das Problem ist die schleichende Kriminialisierung des Waffenbesitzers, sprechen wir gar nicht vom Waffenträger der irgendwo zwischen Bush und Ben-laden angesiedelt wird.

Dazu kommt der Schwarzmarkt, der blühen wird wie noch nie, und wer sagt, dort ist Geld zu machen, sagt auch Ostmafia. Bis jetzt beschränkt sich der Schwarzmarkt bei Halbautomaten bei nicht Gesetzeskonformen Verkäufen unter Privaten. Es ist aber sehr atomisiert und ehr ein Gelegenheitsdelikt von wenigen Menschen, ist übrigens genau das gleiche wenn jemand eine Waffe mit WES kauft und sie Schwarz danach verkauft. Nur mit Besizterfassung, verschärfter WES und so alles was man sich noch ausdenken kann, werden ein paar 100'000 wenn nicht Mio Waffen einfach verschwinden. Das fördert dann die organisierte Kriminalität, die reiben sich die Hände, ob wir das unbedingt brauchen?

Haushaltsgewaltprävention durch verbot von Schusswaffen? So ein Schwachsinn, vieleicht bei der Gewalt anfangen und nicht beim Instrument, wenn es zu spät ist.

Langsam glaube ich aber das ist nur ein Vorwand, damit die Bürger nicht den Staat bedrohen können. Mal wieder Kollektivismuss gegen Eigenverantwortung.

PS: Ich bin in der Armee an der MP ausgebildet worden, jetzt wo ich nachweisen muss das ich sachkundig bin, sollte ich sie auch führen können oder? :wink:

Joker

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...

Langsam glaube ich aber das ist nur ein Vorwand, damit die Bürger nicht den Staat bedrohen können. Mal wieder Kollektivismuss gegen Eigenverantwortung...

sowas glaub ich langsam auch schon... :roll:

naja, was solls. bis zu einer unrechtmässigen enteignung

wirds wohl nicht kommen. aber im auge halten sollte

man die entwicklung schon. schon aus diesem grunde vielen dank

jocker für dein beitrag

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Guter Beitrag, mal wieder klar was die linken und grünen gerne hätten.

Jedoch muss ich ehrlich gestehen, das ich mir momentan nicht allzu

grosse Sorgen darüber mache. Ich denke eher, dass davon Personen

betroffen sein werden, welche zum ersten Mal ne Waffe kaufen und noch

keine haben. Ich muss auch ehrlich zugeben dass manchmal ein

Eignungstest gar nicht so übel wäre, schliesslich gibts Waffenbesitzer in

der Schweiz die keine Ahnung von der Handhabung haben.

Mein Vater beispielsweise kaufte sich 4 Faustfeuerwaffen, bekam den

WES anstandslos, dabei wusste er nicht einmal wie man solche Dinger

handhabt (weder Laden noch schiessen). Das finde ich schon nicht

gerade super. Und wenn man sieht, das in Gossau ein eingebürgerter

Papierlischwizer 2 Frauen erschiesst, mit einer Waffe (die Zufälligerweise)

legal mit WES erworben wurde.... Trotzdem das diese Person als

Erpresser und Gewalttätige Person bekannt war bekam er den WES!

Aber das ist ja ein kleiner Anteil. Die meisten Dinger werden ja sowiso

mit illegalen Knarren gedreht. Das ist etwas was unsere Regierung (wie

auch die Regierungen unserer Nachbarländer) nie begreifen werden.

Am meisten regt mich schon die Naivität der einen Schützen auf.

Vor Schengen hatten wir im Verein einen Kurs durch einem erfahrenen

Schützen. Der sagte dass nichts auf uns zukommen werde. Allenfalls

werde es so wie in Deutschland werden. Und dort sei es ja auch kein

Problem legal an eine Waffe zu kommen. Ich bekam fast Krämpfe,

dass Leute so Desorientiert sein können....

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Trotzdem das diese Person als

Erpresser und Gewalttätige Person bekannt war bekam er den WES!

das bestehende gesetz sollte halt besser angewendet werden.

wie damals in zug... der täter hätte alle waffen abgeben müssen nach gesetz... wurde aber nie behelligt...

Das ist etwas was unsere Regierung (wie

auch die Regierungen unserer Nachbarländer) nie begreifen werden.

begreifen wollen... ?

Am meisten regt mich schon die Naivität der einen Schützen auf...

ja... allerdings.... diese ignoranz ist schon verrückt.

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@ Eidgenossen on Board:

Ihr habt doch in ProTell eine aktive Vertretung der Schützen.

Was können die da für euch tun?

Ignoranz: Ist doch in Deutschland nicht anders. Die überwältigende Mehrheit der Schützen (egal ob Sportschützen oder Jäger) glaubt nicht wirklich daran, dass ihre Waffen in Gefahr sind - und wenn andere keine Waffen bekommen, was solls, ich habe meine Eisen ja. Deshalb hat das FWR ja auch nur 30.000 Mitglieder.

Diese Leute sind wie Hühner, die im Falle der Gefahr sich nicht entscheiden können, was sie tun sollen - wegflattern oder kämpfen. Was tun diese Hühner dann? Sie picken nach Körnern, als wäre nichts gewesen.

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Ist schon traurig, ich weis. Das schlimme ist, das man sich bevormundet

fühlt. Der Staat will einem alles verbieten und einem die Rechte sowiso

streichen.

@ califax, das mit ProTell ist so ne Sache..... Ich kenne nur Sammler

und "Fanatiker" die in dem Verein sind. Die normalen Schützen im

Verein halten meines Wissens nicht viel davon. Einen den ich mal

diesbezüglich angesprochen hatte meinte das sei nur ein weiterer

unbrauchbarer Verein.

Ich musste mit entsetzen feststellen, dass sich die meisten aktiven

Schützen gar nicht mit dem Waffengesetz befassen. Hauptsache

man kriegt seine Wumme, das war vor hundert Jahren so, und das wird

in hundert Jahren so bleiben. Das ist in etwa die Einstellung.

Ich muss ja ehrlich zugeben, das ich eine kritische Einstellung zu

Schusswaffen habe, und das ganze versuche neutral zu betrachten.

Aber was diese Waffengegner rauslassen, ist in keinem ermessen,

die haben Tomaten auf den Augen. Ich habe auch viele Kollegen

welche eher auf der contra-Seite sind, ist immer sehr interessant

mit denen zu diskutieren, vorallem dann, wenn denen die Argumente

ausgehen :-)

Es gibt keinen Anlass das WaffG. zu ändern, ausser für neulinge

einen kleinen Test oder Einführung. Kann auch nicht Autofahren

ohne Prüfung. Aber anstatt nur einen Franken in so eine Änderung

zu setzen, würde Vater Staat lieber mal die Illegalen Geschäfte

kontrolliert. Und vorallem vermehrte Kontrollen bei kriminellen

zuhause machen. Das würde viel mehr bringen. Schliesslich sind

den Behörden die schwarzen Schafe meistens schon vor einem

delikt mit Schusswaffen bekannt. Und dabei handelt es sich kaum

um Eidgenossen (habe jetzt extra nicht schweizer geschrieben, denn

da besteht ein grosser Unterschied....)

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Ja nun warum sollten die Menschen in der CH anders reagieren als in D, daher habe ich manchmal das Gefühl, wir machen alle Dummheiten des Grossen Nachbar nach, nur besser mit CH Gründlichkeit und mit 20 Jahren Verspätung :roll:

Um zurück zu kommen zur Sache. Der SSV dessen Präsident nun Peter Schmid (Bruder von Samuel Schmid) ist und Urs Weibel ehemals VBS Angestellter, haben sich für bzw nicht gegen Schengen eingesetzt. Wer da Bernervetterliwirtschaft vermutet hat nur schmutzige Phantasien :( .

Jetzt wird es aber Ernst ob die SSV nun wirklich ihre Rolle spielt oder nicht im Zusammenschluss mit Protell, oder ob wieder Kompromiss, nach Kompromiss die Entwaffnung vorangetrieben wird, wird sich sehen. Genaugenommen würde so eine Regelung von nachweislicher Mitgliedschaft in einem Schiessverein, der SSV so richtig viel Geld in die Kasse spüllen. Mal wieder habe ich so paranoïsche Anwandlungen. :twisted:

Einen kürzlich geschriebenen Artikel von Dr. Hermann Suter, Vizepräsident proTELL über das Das unveräusserliche Grundrecht auf Selbstverteidigung, habe ich sehr geschätzt.

Nur über so ein Thema, kann man national eine Debate führen über Waffen, die auch wirklich jeden interessiert. Sportschützen, Sammler oder Jäger sind einfach eine Minderheit. Hingegen jeder kann denken, im Falle des Falles möchte ich die Möglichkeit haben ein Waffen zu kaufen für die Selbstverteidigung. Wenn so ein Gedanke mal breit acceptiert ist, ist auch die Waffenpolemik gestorben über gute oder schlechte Waffen. Ein bisschen analog wie mit den automatischen Waffen die recht locker in der CH gehandabt werden, weil in jedem Haushalt eine solche samt Muni liegt. Finland ist ja trotz Schengen gleichgelagert.

Das alles kann aber nicht fruchten wenn die Schützen sich nicht zusammenraffen und für die Zunkunft arbeiten und nicht sich ausruhen auf dem jetzigen Stand.

Ich könnte ja auch sagen: Sammlertätigkeit kein Problem mit den vielen Vollauto die ich schon habe, in D vor 30 Jahren wurden ja auch noch so rote WBK ausgegeben (Alle Feuerwaffen), es ist auch nicht enteignet worden. Schiessmässig kein Problem, Mitglied in 3 Schiessvereinen. Nur wie sieht es in 30 Jahren aus? So wie in D heute:evil:

Joker

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Tja, das ist zu befürchten. Aber ich hätte nichts dagegen, wenn damit die

Ziele (weniger Gewalt) erreicht würden, was jedoch nicht möglich ist.

Wir müssten wirklich mehr zusammenhalten, und vorallem, die falsch

orientierte Bevölkerung besser informieren.

Bei diesen Sch......Waffengesetzen werden immer nur die ehrlichen und

legalen Leute bestraft. Das ist eben das schlimme.

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Ich habe da nur noch wenig Hoffnung. Die Mehrheit der Schweizer ist offenmsichtlich mit Begeisterung auf den EU-Zug aufgesprungen und der rast nun mit Volldampf Richtung Vollmitgliedschaft in dieser dubiosen Organisation.

Das schweizer Waffenrecht wird wohl mittelfristig dem Deutschen angepaßt werden, vielleicht noch mit einigen marginal besseren Regelungen bezüglich der Halbautomaten, keinen begrenzten Erwerbskontingenten und mit viel Glück wird es nach wie vor die Möglichkeit geben, als SAMMLER Vollautomaten erwerben zu können, wie in Finnland.

Aber das Bedürfnisprinzip wird wohl kommen. Vielleicht auch der Psychotest (evtl. nach dem nächsten Amoklauf).

GRUß

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Also ich hätte da Probleme mit einer Mitgliedschaft nachzuweisen im Schützenverein. Und zwar spreche ich auch im Namen von allen legalen Waffenbesitzern die aus arbeits oder gesundheitlichen Gründen gar nicht regelmässig im Schützenverein schiessen könnten. Und dann gibt es noch sicher viele Waffenbesitzer wie ich auch, die aus verschiedenlichsten Gründen auch die mit den "Exotenkalibern" im Schützenverein schiessen wollen bzw. Mitglied werden. Sondern dann in den Schiesskeller gehen.

Es würde mich nicht erstaunen wenn es so wird wie vor dem WG 99 im Kanton Zürich. Damals als ich meinen ersten WES im Herbst 98 beantragte musste ich bei meinem Wohnort im Kanton Zürich noch persönlich vorsprechen. Hies ich musste damals zur Sektionschefin (Ist für Militär usw. zuständig) dort persönlich am Schalter einen WES beantragen. Sie fragte mich dann nach einem Rechtfertigungsgrund-gab dann für das Schiessen in einem Schützenverein an und bekam denn Wisch dann einige Tage später per Post zugestellt. Der Rechtfertigungsgrund wurde dann aber nie überprüft. ich war froh, das an diesem Tag als ich vorsprechen musste, niemand zufälligerwise da war der mich kannte. Sonst wäre dies wohl im Nu bei der Hälfte der Dorfbevölkerung bekannt geworden, da ich in diesem Dorf aufgewachsen bin, kannten mich auch entsprechend "viele Leute". Und ehrlich es muss ja nicht jeder wissen, wenn man einen WES beantragt.

Wenn diese Praxis wieder eintreten sollte im Kanton Zürich na dann gute Nacht. Denn die Chance besteht leider immer, in einem öffentlichen Gebäude, das einige Personen davon Wind bekommen, von denen man eigentlich nicht will, dass die mitbekommen wie ich einen WES beantrage. Und genau auf sowas kann ich verzichten und hoffe nicht das dies wieder Praxix wird in meinem Kanton wie vor dem WG 99. :roll:

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