greyman Posted December 22, 2015 at 09:25 AM Share Posted December 22, 2015 at 09:25 AM Für eine nicht mehr existierende RK war die WBK auf den Vorsitzenden privat ausgestellt, da eine RK ja keine juristische Person ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 22, 2015 at 09:27 AM Share Posted December 22, 2015 at 09:27 AM Für irgendeine existierende ist das heute noch so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Buko Posted December 22, 2015 at 10:20 AM Author Share Posted December 22, 2015 at 10:20 AM vor einer Stunde, Medizinmann sagte: Bis zur neuen Vereinswbk hatten wir grüne und gelbe. Stand jeweils EIN Name drin. Grün ich, gelb ein Kamerad. Jetzt haben wir pro WBK sechs Berechtigte. und da kommt die Frage; wer verwahrt die Waffen und wo? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 22, 2015 at 10:30 AM Share Posted December 22, 2015 at 10:30 AM Der Verein und die Berechtigten Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted December 22, 2015 at 03:04 PM Share Posted December 22, 2015 at 03:04 PM Buko, das ist KEIN Antrag. Vergiss das Wort. Du beantragst nichts. Du zeigst nur an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted December 22, 2015 at 03:06 PM Share Posted December 22, 2015 at 03:06 PM Du brauchst auch nichts zu beantragen. Erkläre einfach den bisherigen Schriftverkehr des Vereins als gegenstandslos. Siehe mein zweiter Entwurf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted December 22, 2015 at 03:08 PM Share Posted December 22, 2015 at 03:08 PM Bei einem Antrag begibst Du Dich nur in die Abhängigkeit einer Behörde. Und das wollen wir vermeiden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Buko Posted December 22, 2015 at 03:46 PM Author Share Posted December 22, 2015 at 03:46 PM OK das hab ich verstanden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted December 22, 2015 at 04:16 PM Share Posted December 22, 2015 at 04:16 PM vor 5 Stunden, Medizinmann sagte: Der Verein und die Berechtigten Das ist das Praktische an Vereins-WBKs. Jeder (Eingetragene) kann nach Bedarf die Waffen mit nach Hause nehmen und z.B. zu einem Wettkampf mitnehmen. Keine Leihscheine oder ähnlich nutzloser Quatsch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Buko Posted December 22, 2015 at 04:31 PM Author Share Posted December 22, 2015 at 04:31 PM Hiermit widersprechen wir Ihrem Ansinnen, bezüglich der Lagerung. Im Bezug auf Ihr Schreiben vom ......nehmen wir Stellung. Ihre Auffassung von einer separaten Verwahrung im gesonderten Tresor können wir nicht teilen da es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. 10.7.1 Die Vereins-WBK nach § 10 Absatz 2 Satz 2 wird durch die für den Sitz des Vereins zuständige Waffenbehörde in Form einer WBK erteilt und berechtigt die dort eingetragene(n) verantwortliche(n) Person(en) zum Erwerb und Besitz der dort aufgeführten Waffen. Die Vereinswaffe ist auf der WBK des Schützenvereins eingetragen. Gemäß WaffVwV 10.7.1 ist Herr ........ als verantwortliche Person auf dieser WBK ausgewiesen. Das berechtigt ihn zum Erwerb und Besitz der dort aufgeführten Waffe. Als Besitzer der Waffe hat dieser sie ordnungsgemäß gelagert gemäß § 36 Waffengesetz, § 13 AWaffV und § 36 WaffVwV. Belegt durch die Fotos. Unser Verein hat für die auf der Vereins-WBK eingetragene Waffe alle Anforderungen aus §36 WaffG Abs. 1 genüge getan, in dem er Herrn ........ beauftragt hat, die Waffe gesetzeskonform bei sich zu Hause aufzubewahren. Eine Unzulässigkeit einer gemeinsamen Aufbewahrung lässt sich weder aus dem WaffG noch der WaffVwV ableiten. Durch Ihre Forderung entsteht kein zusätzlicher Sicherheitsgewinn, da er ja auch im Fall eines zweiten Behältnisses, nur er selbst darauf zugreifen könnte. Für eine Aufforderung Ihrerseits, die Waffe in einem zusätzlichen Tresor getrennt zu lagern, fehlt die rechtliche Grundlage. Betrachten Sie daher bitte jeglichen bisherigen Schriftverkehr des Vorstandes des Schützenvereins als gegenstandslos. Eine Ausnahmegenehmigung ist für diesen Fall weder erforderlich noch vorgesehen. Sollten Sie mit diesem Schreiben nicht einverstanden sein, werden weitere juristische Schritte gegen Sie prüfen Der von Ihnen in Ihrem Schreiben aufgeführte § 13.10 ist in diesem Zusammenhang unerheblich und nicht zutreffend. Den geforderten Aufbewahrungsnachweis liegt mit Fotos bei. mfg Vorstand. Kommentar dazu eines Richters; Der nackte Wortlaut verschiedener Bestimmungen redet der Behörde das Wort. Es ist halt die Frage, ob bzw. in welchem Stand des Verfahrens sich der gesunde Menschenverstand durchsetzen wird! Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted December 23, 2015 at 12:36 PM Share Posted December 23, 2015 at 12:36 PM Na, da sind wir aber mal gespannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted December 23, 2015 at 01:57 PM Share Posted December 23, 2015 at 01:57 PM vor 21 Stunden, Buko sagte: Kommentar dazu eines Richters; Der nackte Wortlaut verschiedener Bestimmungen redet der Behörde das Wort. Es ist halt die Frage, ob bzw. in welchem Stand des Verfahrens sich der gesunde Menschenverstand durchsetzen wird! Gibt es das bei Beamten und Verwaltungsangestellten bei Behörden überhaupt? Wenn ja, dann sehr sehr selten. Grüße Gunfire 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted December 23, 2015 at 04:51 PM Share Posted December 23, 2015 at 04:51 PM vor 2 Stunden, Gunfire sagte: Gibt es das bei Beamten und Verwaltungsangestellten bei Behörden überhaupt? Wenn ja, dann sehr sehr selten. Nach dieser reinen Lehre wäre Schwäb-Men sozusagen die Mutter aller Beamten. Da fällt einem nur noch Ein: Herr schmeiss Hirn rah, ziel aber genau! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Buko Posted December 24, 2015 at 09:41 AM Author Share Posted December 24, 2015 at 09:41 AM Am 22.12.2015 at 10:17 , Medizinmann sagte: Bis zur neuen Vereinswbk hatten wir grüne und gelbe. Stand jeweils EIN Name drin. Grün ich, gelb ein Kamerad. Jetzt haben wir pro WBK sechs Berechtigte. Und wie viel Tresore müsst ihr dann haben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 24, 2015 at 09:48 AM Share Posted December 24, 2015 at 09:48 AM Also ich habe zwei. Der Verein hat einen Tresorraum und da noch einen Tresor und einen Munschrank drinnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 24, 2015 at 10:04 AM Share Posted December 24, 2015 at 10:04 AM vor 14 Minuten, Medizinmann sagte: Der Verein hat einen Tresorraum und da noch einen Tresor und einen Munschrank drinnen. Das kann man aber nicht verallgemeinern, da die Vereinsaufbewahrung (abweichend von der Regelaufbewahrung in unbewohnten Gebäuden) vom Verhandlungsgeschick des Vorstandes abhängt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 24, 2015 at 10:24 AM Share Posted December 24, 2015 at 10:24 AM Ja. Wir haben es so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted January 25, 2016 at 10:46 AM Share Posted January 25, 2016 at 10:46 AM Buko, gibt es schon eine Reaktion ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Buko Posted January 28, 2016 at 05:58 PM Author Share Posted January 28, 2016 at 05:58 PM Bis jetzt ist auf das letzte Schreiben noch keine Reaktionen erfolgt. Der Aufbewahrungsnachweis wurde nochmals mit zwei Fotos belegt. Das bei der Aufbewahrungskonntrolle seines Vorgesetzten mein Aufbewahrung als vorbildlich bescheinigt wurde habe ich ja erwähnt. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted February 8, 2016 at 11:27 AM Share Posted February 8, 2016 at 11:27 AM Am 28.1.2016 at 18:58 , Buko sagte: Bis jetzt ist auf das letzte Schreiben noch keine Reaktionen erfolgt. Und das jetzt vier Wochen nach dem gesetzten Fristablauf. Sehr schön. Da müssen die ganz schön grübeln, um ihre Schikanen aufrecht erhalten zu können. Schaun mer mal. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Buko Posted February 14, 2016 at 07:34 PM Author Share Posted February 14, 2016 at 07:34 PM Denke es wird in die Geschichte der vielen Merkwürdigkeiten dieses SB eingehen. Ihm fallen jedoch immer wieder neue Klöps ein. Mit ihm wird es uns nicht langweilig. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted February 14, 2016 at 07:46 PM Share Posted February 14, 2016 at 07:46 PM Ein Vereinsmitglied wollte vor einigen Tagen seinen Revolover im Schützenhaustresor einlagern, weil er einen Ersatztresor bekommen sollte für seinen bei einem kleinen Zimmerbrand beschädigten. Wurde ihm verweigert mit der Begründung, in den Vereinstresoren dürfen keine privaten Waffen + Munition gelagert werden. Anordnung des zuständigen Ordnungsamtes. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 14, 2016 at 07:49 PM Share Posted February 14, 2016 at 07:49 PM vor 2 Minuten, Gunfire sagte: Wurde ihm verweigert mit der Begründung, in den Vereinstresoren dürfen keine privaten Waffen + Munition gelagert werden. Das kann sogar sein, das hängt vom Aufbewahrungskonzept ab. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Marder Posted February 15, 2016 at 06:39 PM Share Posted February 15, 2016 at 06:39 PM Am 20. Dezember 2015 at 20:55 , Buko sagte: Unser SB besteht darauf, unsere Vereinswaffe (22lfb) in einem gesonderten B-Behältnis unterzubringen. Die Vereinswaffe hat seit Jahren eine eigene WBK, die jedoch auf meinen Namen ausgestellt ist. Wenn du dich selbst oder deinen Verein ( meine Frau behauptet das von mir) heiratest passt es wieder. Eheleute dürfen ihre Waffen gemeinsam aufbewahren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted February 15, 2016 at 08:32 PM Share Posted February 15, 2016 at 08:32 PM vor 1 Stunde, Marder sagte: Wenn du dich selbst oder deinen Verein ( meine Frau behauptet das von mir) heiratest passt es wieder. Eheleute dürfen ihre Waffen gemeinsam aufbewahren. Hmm, woher kenne ich diesen Schnack ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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