Medizinmann Posted December 23, 2015 at 07:44 AM Author Share Posted December 23, 2015 at 07:44 AM Jaja das mit den Lasten im Grundbuch sollte mittlerweile aber jeder wissen oder? War in meinem Verein genauso. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted December 23, 2015 at 08:26 AM Share Posted December 23, 2015 at 08:26 AM Ja, das hatte ich auch gedacht, doch unser Sportleiter verwies uns/mich damals im Zuge der diesbezueglichen Einschränkungen darauf, dass "nicht nur in in unserem Fall das Allgemeinwohl vor Individualwohl stehen würde", somit die neuen Häuslebesitzer im direkten Umfeld des Schießstandes Recht bekommen hätten. Wir mussten daraufhin auch noch zusätzlich einige schallschutztechnische Auflagen erfüllen und die Stände kostenintensiv umbauen lassen. Das hat den Verein leider durch den dadurch verursachten Streit auch einige Mitglieder gekostet... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 23, 2015 at 09:14 AM Author Share Posted December 23, 2015 at 09:14 AM Also stand damals die Last im Grundbuch? Dann hätte das Baugebiet nicht oder nur unter Auflagen genehmigt werden dürfen. Falls doch hätte euch der Schallschutz komplett bezahlt werden müssen. Aber egal, um ist um. Wieviel Bauplätze hatte euer Sportleiter , da? 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted December 23, 2015 at 09:50 AM Share Posted December 23, 2015 at 09:50 AM Oha...ja der Sportleiter ist nicht mehr da, es gab da einige Umstrukturierungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted December 23, 2015 at 12:27 PM Share Posted December 23, 2015 at 12:27 PM vor 16 Stunden, Gatopardo sagte: Derartiges, auch wenn letztlich gleichen Inhalts, muß, um wirklich ernst genommen zu werden, von einem Anwalt kommen. Du ahnst ja gar nicht, wie viele Anwälte bei mir schon die Antworten "geklaut" haben. Speziell, wenn die Deliquenten keine Fachanwälte konsultiert hatten. Hinzu kommen auch noch etliche LWB, die meine Antworten geklaut haben und damit auch ohne Anwalt weiter gekommen sind. Oh ja. Es juckt den SB. Manchmal sogar gewaltig. Was bin ich froh, selbst eine vernünftige Behörde zu haben. Da war das bisher unnötig. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted December 23, 2015 at 08:49 PM Share Posted December 23, 2015 at 08:49 PM Es ist immer eine Abwägung, ob man erst das vernünftige Gespräch sucht, oder gleich knallhart reagiert. Dazu müßte man sinnvollerweise den SB kennen. Ich konnte mit meinen SB viele Dinge im vernünftigen Gespräch zu beidseitiger Zufriedenheit regeln, die tun auch nur ihren Job. Im vorliegenden Fall kann man sich angesichts der Dehnung geltender Bestimmungen allerdings des Eindrucks nicht erwehren, daß dieser SB unverfroren darauf setzt, daß die Leute unkundig sind und auf derartige Versuche hereinfallen. Das gibt kaum Hoffnung auf gemeinsame und faire Problemlösung. Leuten mit solcher Einstellung ist üblicherweise mit Vernunft und guten Worten nicht beizukommen und bevor ich auch nur EINEN Satz schreibe, von dem man mir dann hinterher, wenn ich sowieso den Anwalt einschalten muß, sagt, "das war jetzt vielleicht in dem Zusammenhang nicht ganz glücklich formuliert", lasse ich diese Arbeit gleich einen Anwalt machen, denn hier geht es um Substanzielles und da ist m.E. weder Platz für Eigenversuche noch für fachfremde Anwälte die selbst der Nachhilfe bedürftig sind ! GP 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 23, 2015 at 09:16 PM Author Share Posted December 23, 2015 at 09:16 PM So sehe ich das eigentlich auch. Hier werden konkrete Maßnahmen angedroht, aufgrund eines unrechtmäßig durchgeführten Verwaltungsvorganges. Das ist Nötigung. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 24, 2015 at 02:30 AM Share Posted December 24, 2015 at 02:30 AM Exakt, und deswegen ab zum Fachanwalt damit. Dr. Florian Asche, Hamburg, Dr. Hans Scholzen, Düsseldorf oder Alexander Eichener, Freiburg. Letzterer wäre mein Favorit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Antonius Recker Posted December 24, 2015 at 06:20 AM Share Posted December 24, 2015 at 06:20 AM (edited) Das Anschreiben finde ich jetzt nicht so schlimm. Wenn man es richtig liest, dann ist damit gemeint, daß er das Bedürfnis durch die 12/18 Regel im nächsten Jahr wieder auffrischen kann, sollte er es im Moment nicht nachweisen können. Wenn der Verband/Verein jetzt schon das regelmäßige Training bescheinigt (wie üblich), dann entfällt doch die 2. Hälfte des Schreibens, oder habe ich das jetzt total falsch verstanden? Ach jetzt sehe ich beim zweiten Lesen die Frage nach den Schießnachweisen der letzten 12 Monate. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Ich würde sie auch nicht vorlegen, und zwar aus Prinzip, selbst wenn ich 100 mal beim Training war. Der BdMP macht es auch genau so, wenn ich da richtig informiert bin. Die gucken kurz ins Schießbuch und sagen jau, wenn genügend Termine drin stehen, teilen aber der Behörde die Anzahl nicht mit. Edited December 24, 2015 at 06:26 AM by Antonius Recker Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 24, 2015 at 08:34 AM Share Posted December 24, 2015 at 08:34 AM vor 2 Stunden, Antonius Recker sagte: Das Anschreiben finde ich jetzt nicht so schlimm. Wenn man es richtig liest, dann ist damit gemeint, daß er das Bedürfnis durch die 12/18 Regel im nächsten Jahr wieder auffrischen kann, sollte er es im Moment nicht nachweisen können. Wo steht eigentlich, daß ich auch als "Altbesitzer" (>3 Jahre) jedes Jahr 12/18 x schießen muß? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 24, 2015 at 10:06 AM Share Posted December 24, 2015 at 10:06 AM Muss der Altbesitzer nur, wenn er neu erwerben will. Für den Erhalt des Grundkontigents reicht die regelmäßige Teilnahme am Training aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted December 24, 2015 at 10:29 AM Share Posted December 24, 2015 at 10:29 AM Es gibt Fälle, wo der Schütze zur Abgabe seiner Waffen genötigt wurde, weil er aus Altersgründen nicht mehr aktiv geschossen hatte. Natürlich auch aufgrund einer "flächendeckenden" Aktion und nicht aus bestimmtem Anlass. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted December 24, 2015 at 11:12 AM Share Posted December 24, 2015 at 11:12 AM vor 41 Minuten, El Marinero sagte: Es gibt Fälle, wo der Schütze zur Abgabe seiner Waffen genötigt wurde, weil er aus Altersgründen nicht mehr aktiv geschossen hatte. Natürlich auch aufgrund einer "flächendeckenden" Aktion und nicht aus bestimmtem Anlass. Was auch nicht rechtens ist wenn die Waffen/WBK vor 2003 erworben wurden, da besteht Altbestandsschutz, einzig den Munerwerb dürfen sie streichen Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted December 24, 2015 at 05:24 PM Share Posted December 24, 2015 at 05:24 PM Ja klar ist das alles nicht Rechtens. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted December 24, 2015 at 05:35 PM Share Posted December 24, 2015 at 05:35 PM El, Du hast ja selbst gesagt genötigt, weil davon ausgegangen wird, dass sich alte Mitbürger nicht wehren, wenn die Behörde solche Wege geht. Wenn einer sich wehrt sieht das richtig anders aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted December 24, 2015 at 05:50 PM Share Posted December 24, 2015 at 05:50 PM Der hat versucht, sich zu wehren. Allerdings ohne vorherige rechtliche Beratung. Das war sein großer Fehler. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted December 24, 2015 at 11:22 PM Share Posted December 24, 2015 at 11:22 PM vor 5 Stunden, El Marinero sagte: Der hat versucht, sich zu wehren. Allerdings ohne vorherige rechtliche Beratung. Das war sein großer Fehler. Wie gesagt, bzw. geschrieben Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted December 25, 2015 at 12:00 AM Share Posted December 25, 2015 at 12:00 AM Nee, das lief anders. Link to comment Share on other sites More sharing options...
maeck Posted December 27, 2015 at 04:07 PM Share Posted December 27, 2015 at 04:07 PM In meinem Verein hat ein Mitglied den Kauf einer zweischüssigen Flinte geplant. Da er der Eintragsfrist wegen eines Weihnachtsurlaubs nicht nachkommen kann hat er die Behörde davon informiert, dass er erst 16 Tage nach dem Einkauf die Flinte eintragen lassen kann. Soweit kein Problem, aber die SB hat den Nachweis eines Bedürfnisses gefordet und wollte ebenfalls sowohl eine Bestätigung des Vereins und den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Trainingsterminen, bevor er sich die Waffe kaufen dürfe. Da diese Waffe auf die gelbe WBK kommt meiner Meinung nach schlicht Blödsinn. Der Kauf der letzten Waffe ist wohl auch schon wesentlich länger als 6 Monate her. Der Schützenkollege hat die SB dann auf die geltenden Verordnungen hingewiesen und dass das demnach nicht nötig ist. Die SB hat erklärt, dass es sich hierbei um eine ganz neue Verordnung handeln würde. Die entsprechende Verordnung konnte aber niergends gefunden werden und somit hat er dann lediglich sein Schießbuch kopiert und eingesendet, was meiner Meinung nach auch nicht nötig gewesen wäre. Die Waffe ist ja nicht voreintragspflichtig. Bin gespannt wie das weiter geht. Jedenfalls scheinen die gerade überall ein wenig am Rad zu drehen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 27, 2015 at 04:21 PM Share Posted December 27, 2015 at 04:21 PM vor 13 Minuten, maeck sagte: In meinem Verein hat ein Mitglied den Kauf einer zweischüssigen Flinte geplant. Eine gesperrte SLF oder Pumpe? Link to comment Share on other sites More sharing options...
maeck Posted December 27, 2015 at 04:23 PM Share Posted December 27, 2015 at 04:23 PM Nix SLF oder Pumpe. Eine ganz normale Sauer Doppelflinte. Nichts besonderes also. Link to comment Share on other sites More sharing options...
maeck Posted December 27, 2015 at 04:26 PM Share Posted December 27, 2015 at 04:26 PM Aber irgednwie bin ich in den falschen Topic gerutscht. Ich wollte das eigentlich im "Rechtskreatives Anschreiben einer Waffenbehörde" in der Rechtsecke posten. Keine Ahnung wie ich das jetzt geschafft habe... Ich schreib das dann nochmal. Sorry, wenn das jetzt hier nicht wirklich passt...war keine Absicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 27, 2015 at 04:30 PM Share Posted December 27, 2015 at 04:30 PM vor 5 Minuten, maeck sagte: Nix SLF oder Pumpe. Eine ganz normale Sauer Doppelflinte. Nichts besonderes also. Dann ist das ein Einzellader. Link to comment Share on other sites More sharing options...
maeck Posted December 27, 2015 at 04:34 PM Share Posted December 27, 2015 at 04:34 PM Ja genau zweiläufiger Einzellader. Sorry, mißverständliche Formulierung meinerseits. P.S. Danke fürs verschieben in den richtige Topic !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted December 27, 2015 at 10:42 PM Share Posted December 27, 2015 at 10:42 PM Hingehen eintragen und gut ist es, wenn der SB Probleme macht ihm die Rückseite der Gelben unter die Nase halten, ansonsten erstmal zum Vorgesetzten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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