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Rechtskreatives Anschreiben einer Waffenbehörde


Medizinmann

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Ja, das hatte ich auch gedacht, doch unser Sportleiter verwies uns/mich damals im Zuge der diesbezueglichen Einschränkungen darauf, dass

"nicht nur in in unserem Fall das Allgemeinwohl vor Individualwohl stehen würde",

somit die neuen Häuslebesitzer im direkten Umfeld des Schießstandes Recht bekommen hätten.

Wir mussten daraufhin auch noch zusätzlich einige schallschutztechnische Auflagen erfüllen und die Stände kostenintensiv umbauen lassen.

Das hat den Verein leider durch den dadurch verursachten Streit auch einige Mitglieder gekostet...

 

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vor 16 Stunden, Gatopardo sagte:

Derartiges, auch wenn letztlich gleichen Inhalts, muß, um wirklich ernst genommen zu werden, von einem Anwalt kommen.

Du ahnst ja gar nicht, wie viele Anwälte bei mir schon die Antworten "geklaut" haben. Speziell, wenn die Deliquenten keine Fachanwälte konsultiert hatten. Hinzu kommen auch noch etliche LWB, die meine Antworten geklaut haben und damit auch ohne Anwalt weiter gekommen sind.

Oh ja. Es juckt den SB. Manchmal sogar gewaltig. Was bin ich froh, selbst eine vernünftige Behörde zu haben. Da war das bisher unnötig.

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Es ist immer eine Abwägung, ob man erst das vernünftige Gespräch sucht, oder gleich knallhart reagiert. Dazu müßte man sinnvollerweise den SB kennen. Ich konnte mit meinen SB viele Dinge im vernünftigen Gespräch zu beidseitiger Zufriedenheit regeln, die tun auch nur ihren Job.

Im vorliegenden Fall kann man sich angesichts der Dehnung geltender Bestimmungen allerdings des Eindrucks nicht erwehren, daß dieser SB unverfroren darauf setzt, daß die Leute unkundig sind und auf derartige Versuche hereinfallen. Das gibt kaum Hoffnung auf gemeinsame und faire Problemlösung.

Leuten mit solcher Einstellung ist üblicherweise mit Vernunft und guten Worten nicht beizukommen und bevor ich auch nur EINEN Satz schreibe, von dem man mir dann hinterher, wenn ich sowieso den Anwalt einschalten muß, sagt, "das war jetzt vielleicht in dem Zusammenhang nicht ganz glücklich formuliert", lasse ich diese Arbeit gleich einen Anwalt machen, denn hier geht es um Substanzielles und da ist m.E. weder Platz für Eigenversuche noch für fachfremde Anwälte die selbst der Nachhilfe bedürftig sind !

 

GP

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Das Anschreiben finde ich jetzt nicht so schlimm. Wenn man es richtig liest, dann ist damit gemeint, daß er das Bedürfnis durch die 12/18 Regel im nächsten Jahr wieder auffrischen kann, sollte er es im Moment nicht nachweisen können. Wenn der Verband/Verein jetzt schon das regelmäßige Training bescheinigt (wie üblich), dann entfällt doch die 2. Hälfte des Schreibens, oder habe ich das jetzt total falsch verstanden?

Ach jetzt sehe ich beim zweiten Lesen die Frage nach den Schießnachweisen der letzten 12 Monate. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Ich würde sie auch nicht vorlegen, und zwar aus Prinzip, selbst wenn ich 100 mal beim Training war. Der BdMP macht es auch genau so, wenn ich da richtig informiert bin. Die gucken kurz ins Schießbuch und sagen jau, wenn genügend Termine drin stehen, teilen aber der Behörde die Anzahl nicht mit.

 

Edited by Antonius Recker
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vor 2 Stunden, Antonius Recker sagte:

Das Anschreiben finde ich jetzt nicht so schlimm. Wenn man es richtig liest, dann ist damit gemeint, daß er das Bedürfnis durch die 12/18 Regel im nächsten Jahr wieder auffrischen kann, sollte er es im Moment nicht nachweisen können.

 

Wo steht eigentlich, daß ich auch als "Altbesitzer" (>3 Jahre) jedes Jahr 12/18 x schießen muß?

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vor 41 Minuten, El Marinero sagte:

Es gibt Fälle, wo der Schütze zur Abgabe seiner Waffen genötigt wurde, weil er aus Altersgründen nicht mehr aktiv geschossen hatte. Natürlich auch aufgrund einer "flächendeckenden" Aktion und nicht aus bestimmtem Anlass.

Was auch nicht rechtens ist wenn die Waffen/WBK vor 2003 erworben wurden, da besteht Altbestandsschutz, einzig den Munerwerb dürfen sie streichen

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In meinem Verein hat ein Mitglied den Kauf einer zweischüssigen Flinte geplant. Da er der Eintragsfrist wegen eines Weihnachtsurlaubs nicht nachkommen kann hat er die Behörde davon informiert, dass er erst 16 Tage nach dem Einkauf die Flinte eintragen lassen kann. Soweit kein Problem, aber die SB hat den Nachweis eines Bedürfnisses gefordet und wollte ebenfalls sowohl eine Bestätigung des Vereins und den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Trainingsterminen, bevor er sich die Waffe kaufen dürfe. Da diese Waffe auf die gelbe WBK kommt meiner Meinung nach schlicht Blödsinn. Der Kauf der letzten Waffe ist wohl auch schon wesentlich länger als 6 Monate her.

Der Schützenkollege hat die SB dann auf die geltenden Verordnungen hingewiesen und dass das demnach nicht nötig ist. Die SB hat erklärt, dass es sich hierbei um eine ganz neue Verordnung handeln würde. Die entsprechende Verordnung konnte aber niergends gefunden werden und somit hat er dann lediglich sein Schießbuch kopiert und eingesendet, was meiner Meinung nach auch nicht nötig gewesen wäre. Die Waffe ist ja nicht voreintragspflichtig.

Bin gespannt wie das weiter geht.

Jedenfalls scheinen die gerade überall ein wenig am Rad zu drehen...

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